AB 165274
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-09
Wortprotokoll
Antrag der Minderheit
(de Courten, Borer, Bortoluzzi, Clottu, Frehner, Herzog)
Rückweisung der Vorlage an die Kommission
mit folgendem Auftrag: Die wesentlichen Bestimmungen des KVAG-Entwurfes, insbesondere die Artikel 15 bis 17 zur Genehmigung der Prämientarife, die Artikel 27 bis 32 zur Rückversicherung, die Artikel 33 bis 36 zur Aufsicht und die Artikel 37 bis 41 zu den Aufsichtsmassnahmen, sollen gemäss den Anträgen der SGK-NR vom 14. August 2014 in das geltende Krankenversicherungsgesetz integriert werden.
[VS]
Proposition de la minorité
(de Courten, Borer, Bortoluzzi, Clottu, Frehner, Herzog)
Renvoyer le projet à la commission
avec mandat d'intégrer dans la loi sur l'assurance-maladie les principales dispositions contenues dans le projet relatif à la surveillance de l'assurance-maladie, conformément aux propositions de la CSSS-CN du 14 août 2014. Sont concernés en particulier les articles 15-17 (approbation des tarifs de primes), 27-32 (réassurance), 33-36 (surveillance) et 37-41 (mesures de surveillance).
[VS]
Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Gerne rufe ich Ihnen die Geschichte des Geschäftes in Erinnerung: Unser Rat ist am 5. Dezember 2013 bei der ersten Beratung auf die Vorlage eingetreten und hat sie an den Bundesrat zurückgewiesen. In der Frühjahrssession dieses Jahres hat der Ständerat die Rückweisung abgelehnt. Unser Rat ist diesem Beschluss gefolgt. Die vorberatende Kommission unseres Rates hat nun die Detailberatung vorgenommen, und ihre Anträge stehen heute zur Diskussion.
Es liegen zwei Konzepte vor. Das Konzept der Mehrheit sieht vor, die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung, wie vom Bundesrat vorgeschlagen und vom Ständerat beschlossen, im neuen Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) zu regeln. Das Konzept der Minderheit I (de Courten) möchte hingegen die Bestimmungen zur Aufsicht ins bestehende Krankenversicherungsgesetz (KVG) integrieren. Eine Minderheit beantragt zudem, das Geschäft an die Kommission zurückzuweisen, mit dem Auftrag, nur die wesentlichen Bestimmungen des KVAG in das KVG zu integrieren.
Wir führen eine gemeinsame Diskussion über die Konzepte und den Rückweisungsantrag.