preparatory:AB 165340
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-09
Wortprotokoll
Diese Motion unserer Fraktion verlangt die gleiche Finanzierung von Spitalleistungen, unabhängig davon, ob sie stationär oder ambulant erbracht werden. In seiner Antwort befürwortet der Bundesrat das Anliegen der gleichen Finanzierung von stationären und ambulanten Spitalleistungen im Grundsatz. Trotzdem lehnt er die Motion leider ab und verweist auf verschiedene Vorstösse sowie auf die gesundheitspolitischen Prioritäten in der Strategie "Gesundheit 2020". Dabei setzt er die Prioritäten aber anders, als es die Motion möchte. Es geht nicht darum, den Kantonen noch zusätzliche oder bessere Steuerungsmöglichkeiten für die Versorgung im ambulanten Bereich zu geben, sondern es geht mit dem Vorstoss darum, falsche Anreize und einseitige Kostenverlagerungen zulasten der Krankenkassen bzw. der Prämienzahler zu vermeiden.
Zudem verweist der Bundesrat auf die Diskussion im Rahmen des Dialogs "Nationale Gesundheitspolitik", einer ständigen Plattform von Bund und Kantonen, wo gesundheitspolitische Themen und Aufgaben diskutiert und nötige [PAGE 1395] Absprachen getroffen werden. Der Bundesrat will das Ergebnis der Gespräche abwarten und lehnt zum jetzigen Zeitpunkt den mit der Motion verbundenen Auftrag ab, eine duale Finanzierung aller Spitalleistungen vorzubereiten. Tatsache ist aber, dass durch den medizintechnischen Fortschritt immer mehr Leistungen ambulant erbracht werden können, welche früher stationär erfolgen mussten. Diese volkswirtschaftlich sinnvolle Entwicklung führt zu einer Kostenverschiebung vom Kanton hin zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung, weil die Krankenkassen im ambulanten Bereich alleiniger Kostenträger sind, während im stationären Bereich eine duale Finanzierung zwischen Kantonen und Versicherern stattfindet.
In den letzten Jahren sind die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung stark angestiegen, insbesondere wegen der Kosten für die ambulanten Spitalleistungen. Diese sind im Schnitt über die letzten Jahre jährlich um 9 Prozent angestiegen. Dahinter steckt nicht primär eine Leistungsausweitung per se, denn viele Leistungen, die früher stationär erfolgten, werden heute ambulant erbracht. Dieser ambulante Spitalbereich geht dann allein zulasten der Krankenkassen, also der Prämienzahler. Um die richtigen Anreize zu setzen, sollten ambulante Leistungen, bei denen eine Spitalinfrastruktur nötig ist, nach der gleichen Tarifstruktur und nach dem gleichen Finanzierungsprinzip abgegolten werden, d. h., die Kostenverteilung zwischen Versicherern und Kantonen hat nach dem gleichen Schlüssel wie bei den stationären Leistungen zu erfolgen. Spitalinfrastrukturen sollen nur für jene Behandlungen genutzt werden, für die auch wirklich ein Spital gebraucht wird. Dabei sind für die Kantone natürlich kostenneutrale Lösungen zu finden. Medizinische Behandlungen indessen, die keiner Spitalinfrastruktur bedürfen, müssen ausserhalb der Spitäler ambulant in den Praxen erbracht werden. In dieser Abgrenzung sind Anreize zu korrigieren, sodass in den Spitälern nicht Leistungen erbracht werden, die in der ambulanten Praxis effizienter, effektiver und kostengünstiger erbracht werden können.
Eine duale Finanzierung aller Spitalleistungen ist eine Massnahme, die erforderlich ist, um falsche Finanzierungsanreize zu eliminieren, und es ist ein erster Schritt hin zu einem anzustrebenden monistischen Finanzierungssystem für alle Leistungen.
Ich bitte Sie, unsere Motion anzunehmen.