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AB 165699

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-03-19

Wortprotokoll

Zuerst zu Artikel 3: Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Reynard abzulehnen. Ich bitte Sie nochmals, keine Kopie des Konkordates ins Gesetz zu schreiben. Bleiben wir bei einem schlanken Gesetz. Wir würden es nur aufblähen und das ohne Mehrwert. Die parallele Gesetzgebung stiftet Verwirrung und letztlich Rechtsunsicherheit. Es ist auch nicht verwunderlich, dass dieses Vorgehen von fast allen Kantonen abgelehnt wird. Bei Artikel 3 bitte ich Sie um Ablehnung des Minderheitsantrages.

Zu Artikel 4: Die Mehrheit der WBK will neu Artikel 15 der Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen ins Bundesgesetz übernehmen. Es geht hier in diesem Artikel 15 um die materielle Regelung der Mindesthöhe eines Vollstipendiums. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass diese Regelung ausserhalb der verfassungsmässigen Bundeskompetenzen liegt. Der Bund hat keine materielle Harmonisierungskompetenz im Stipendienwesen des Tertiärbereichs. Der Bundesrat stimmt hier mit verschiedenen wissenschaftlichen Kommentaren zur Bundesverfassung überein - die Herren Ehrenzeller und Biaggini seien erwähnt - und vor allem auch mit dem Bericht der WBK-NR aus dem Jahre 2005 zur parlamentarischen Initiative Zbinden 97.419, "Bildungsrahmenartikel in der Bundesverfassung". Kurz: Ich bitte bei Artikel 4 um Ablehnung des Mehrheitsantrages.

Zu den Minderheitsanträgen zu Artikel 4: Dieser Artikel ist Kernpunkt des indirekten Gegenvorschlags des Bundesrates, nämlich der statische Verweis auf die formalen Kriterien des Konkordats. Wer diese Anforderungen aus dem Konkordat erfüllt, erhält dann auch Bundessubventionen. Der Artikel entspricht der zentralen Forderung der meisten Kantone an den Bund. Die Botschaft ist klar und lautet: Unterstützt die Harmonisierungsbestrebungen, und vermeidet alles, was diesen kantonalen Prozess stören könnte.

Ich wiederhole auch hier: Eine parallele Gesetzgebung von Bund und Kantonen bringt keinen Mehrwert und bläht ein bisher schlankes und gut verständliches Subventionsgesetz unnötig auf. Ich nenne Ihnen auch ein kleines Beispiel für die Problematik der parallelen Gesetzgebung. Das Konkordat umfasst die Sekundarstufe II, also auch die Berufsbildung und die gymnasiale Bildung, sowie den Tertiärbereich. Man kann also nicht einfach die Artikel aus dem Konkordat kopieren und einfügen. Die konkreten Formulierungen müssten angepasst und auf den Tertiärbereich ausgedehnt werden. Sonst wären Diskrepanzen und Rechtsunsicherheiten vorprogrammiert. Wenn wir die Bemühungen der Kantone wirklich unterstützen und eine Harmonisierung auch im Sinne einer Vereinheitlichung befürworten, dann ist nur der statische Verweis zielführend. Ich bitte Sie um Ablehnung der Minderheitsanträge zu Artikel 4.

Bei Artikel 5 zuerst zur Mehrheit: Mit der Ausrichtung der Bundesbeiträge nach Massgabe der effektiven Beiträge der Kantone fordert die Mehrheit die leistungsorientierte Ausrichtung. Das Anliegen ist grundsätzlich nachvollziehbar, und es wurde in der Vernehmlassung auch unterstützt. Der Bundesrat legt aber grossen Wert darauf, das von den eidgenössischen Räten festgelegte Grundprinzip des NFA nicht zu ändern. Das besagt nun einmal: Ausrichtung der Beiträge nach Massgabe der Wohnbevölkerung. Ich bitte Sie um Ablehnung des Mehrheitsantrages zu Artikel 5.

Zur Minderheit I (Reynard): Hier würden in den Artikeln 5a bis 5m die Bestimmungen aus dem Konkordat übernommen. Man könnte sie daher quasi als Plagiatsartikel bezeichnen. Es wird nämlich alles abgeschrieben, ohne dass es dann auch Bestand haben könnte. Im Gegenteil: Damit würden wir erneut das Risiko einer parallelen Gesetzgebung kreieren und damit mit der Zeit das Risiko eines Auseinanderdriftens. Ich bitte Sie, diese Unsicherheit und den entsprechenden Streit, der vorprogrammiert ist, nicht in Kauf zu nehmen und den Antrag der Minderheit I (Reynard) abzulehnen.

Zur Minderheit Quadranti zu Artikel 5: Hier geht es um die Absätze 2 und 3, und da besteht Klärungsbedarf. Was sind "effektive Beiträge" der Kantone? Ist damit der Aufwand für die Sekundarstufe II und den Tertiärbereich gemeint? Dann sprechen wir von 300 Millionen Franken. Wenn nur der Tertiärbereich gemeint ist, sprechen wir von 160 Millionen Franken seitens Bund und Kantonen. Eine Anhebung des Bundesbeitrages auf die Hälfte aller effektiven Beiträge der Kantone hätte demzufolge Mehrausgaben in der Grössenordnung der bereits erwähnten 70 Millionen Franken zur Folge - dies ergibt sich aus 165 Millionen abzüglich 25 Millionen, dividiert durch zwei. Diese Mehrkosten müssten innerhalb des Bereichs Bildung, Forschung, Innovation kompensiert werden. Ich habe bei der Einleitung erwähnt, dass wir im Hinblick auf die BFI-Botschaft 2017-2020 bereits eine ganze Anzahl von Forderungen vorliegen haben. Es wird auch so schon schwierig sein - ohne dass wir im Stipendienwesen Zusatzmittel sprechen -, die Prioritäten festzulegen. Das System mit der Kompetenzteilung zwischen Bund [PAGE 458] und Kantonen funktioniert. In erster Linie sind die Kantone engagiert, wir unterstützen Sie in den Harmonisierungsbestrebungen.

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Quadranti abzulehnen und dem Einzelantrag Fischer Roland zuzustimmen.

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