preparatory:AB 166218
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-04-30
Wortprotokoll
Wir wollen ja, wie gesagt, die Missbrauchsquote von heute 6 Prozent absenken. Es gibt zwei Massnahmen, die nötig sind: auf der einen Seite eine leichte Erhöhung der Busse, was Sie eben beschlossen haben, und auf der anderen Seite eine gewisse Intensivierung der Kontrolle. Die Kontrolle an der Grenze möchten wir teilweise ausgliedern. Diese Ausgliederung ist ein ganz einfacher Akt. Wir haben direkt an der Grenze Angehörige des Zolls und der Grenzwache, die ihre angestammten Aufgaben wahrnehmen müssen. Wir wollen von der Möglichkeit Gebrauch machen, zusammenarbeitswillige Organisationen, die heute teilweise schon an der Grenze mit uns im Verbund zusammenarbeiten, mit solchen einfachen Kontrollarbeiten zu betrauen. Die Kontrolle selber ist eigentlich sehr einfach. Es ist im Grunde genommen etwas Digitales. Entweder ist die Vignette vorhanden, oder sie ist nicht vorhanden. Es gibt keine Beurteilung von Straftatbeständen oder von kriminellem oder unrechtmässigem Verhalten, sondern es geht einfach um das Vorhandensein - ja oder nein - der Vignette. Wenn sie vorhanden ist, ist die Sache in Ordnung; wenn nicht, wird gebüsst. Gegen eine solche Busse kann sich ja der Betroffene wehren, die rechtsstaatlichen Verfahren stehen zur Verfügung. Wir vermögen hier keine Probleme zu erkennen, umso weniger, als wir ja schon den Verkauf der Vignetten teilweise ausgliedern. Man kann die Vignette ja teilweise bei der Post und an anderen Orten erwerben. Diese Zusammenarbeiten sind effizient, sie sind günstig, sie sind sachgerecht und haben sich bewährt.
Wir bitten Sie deshalb, auch hier der Mehrheit Ihrer Kommission und dem Bundesrat zuzustimmen.