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preparatory:AB 166470

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-16

Wortprotokoll

Wie der Titel sagt, ist rechtlich die Situation klar: Provisionen, die Banken von den Anbietern von Anlagefonds und strukturierten Produkten ausgerichtet werden, sogenannte Retrozessionen, gehören den Kundinnen und Kunden. Das hat das Bundesgericht in einem wegweisenden Urteil entschieden. In Ergänzung zur Rechtsprechung hat das Bundesgericht auch festgehalten, dass nicht nur Vermögensverwalterinnen und -verwalter, sondern auch Banken Vergütungen, die sie für den Vertrieb und das Halten von Anlagefonds und strukturierten Produkten erhalten, den Kundinnen und Kunden weitergeben müssen. So weit, so gut.

Jetzt kommen die Probleme: Störend ist zum Ersten, dass die Kundinnen und Kunden diese Retrozessionen ausdrücklich einfordern müssen, notfalls sogar auf zivilrechtlichem Weg über eine Klage. Damit tragen Sie das Prozessrisiko für einen Anspruch, der ihnen klar zusteht. Umso ärgerlicher ist in diesem Punkt die Antwort des Bundesrates auf einen früheren Vorstoss, in dem der Bundesrat sagt, es bleibe halt nur der zivilrechtliche Weg. Das kann es ja nicht sein! Ärgerlich ist zum Zweiten auch, dass die Rechtslage eben nicht klar ist, wenn nur ein Anlagevertrag und nicht der Vermögensverwaltungsvertrag vorliegt und wenn die Rückgabe von Retrozessionen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen explizit ausgeschlossen worden ist.

Das macht klar, dass es eine gesetzliche Regelung braucht. Klar gesetzlich geregelt ist es, wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu meiner Motion schreibt, offenbar nur bei den Vermögensverwaltungen im Rahmen der beruflichen Vorsorge. Da ist sichergestellt, dass die Vermögensvorteile offengelegt und auch abgeliefert werden müssen. Das gilt aber nicht in Bezug auf die privaten Kundinnen und Kunden. Folglich braucht es eine gesetzliche Regelung.

Der Bundesrat verweist jetzt in seiner Stellungnahme zu meiner Motion auf das Finanzdienstleistungsgesetz. Er sagt, ja, man müsse das regeln, so und so, man würde es dann im Rahmen des Finanzdienstleistungsgesetzes machen. Ich muss sagen, dass ich von dieser Stellungnahme nicht begeistert bin. Mit der Entgegennahme der Motion wäre auch klar gewesen, wie der Auftrag lautet.

Ich muss aber sagen, dass auch mein Vertrauen in das Parlament in dieser Sache nicht unbeschränkt ist. Ich halte mich jetzt an die Aussage des Bundesrates, dass er dieses Problem gesetzlich regeln will und den Regelungsbedarf auch sieht, und zwar sowohl dann, wenn nur ein Anlagevertrag vorliegt, als auch dann, wenn im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen worden ist, dass auf die Rückgabe der Retrozession verzichtet wird. Ich nehme jetzt den Bundesrat beim Wort und nehme auch wahr, dass er dies gesetzlich umsetzen will.

Wissen Sie, wie wichtig diese Umsetzung ist, zeigt mir die Praxis gewisser Banken, vor allem auch von Kantonalbanken. Sie benützen die Rückgabe der Retrozession jetzt als Vorwand, um den Kundinnen und Kunden Aufwendungen und zusätzliche Gebühren aufzuerlegen. Auch das zeigt, dass eine gesetzliche Regelung erfolgen muss.

Angesichts meines in dieser Sache etwas erschütterten Vertrauens in das Parlament ziehe ich die Motion zurück und vertraue dem Bundesrat bzw. der Bundesrätin.