preparatory:AB 167250
Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-19
Wortprotokoll
Auch hier spreche ich im Namen der SVP-Fraktion und meiner Minderheit und bitte Sie, Artikel 13 zu streichen und damit dem Minderheitsantrag zu folgen.
Hier geht es um die sogenannten Testkäufe. Ohne konkreten Verdacht wird versucht, die Verkäufer, d. h. Mitarbeitende der Gastronomie und des Detailhandels - also eine gesamte Berufsgruppe -, mit System in eine Falle zu locken, zu täuschen und aktiv zu einer Straftat anzustiften. Das ist einfach [PAGE 1534] unter jeder Würde! Einerseits ist zu beobachten, dass die Testkäufer nicht ihrem Alter gemäss auftreten, um die Verkäufer zu täuschen; andererseits drohen bei der Nichteinhaltung von Altersbestimmungen Sanktionen wie bei einem Kapitalverbrechen. So geht das doch nicht!
Man kann sich ja gut vorstellen, wie rasch unter Zeitdruck und Stress, dem wir fast alle heute täglich ausgesetzt sind, ein Fehler passieren kann. Bussen und Strafregistereinträge wären die Folge. Die Testkäufer begehen selber aber auch eine strafbare Handlung, indem sie wissend, dass sie aufgrund ihres Alters gar keinen Alkohol kaufen dürften, trotzdem versuchen, alkoholische Getränke zu kaufen - auch wenn dies im Auftrag geschieht. Ohnehin ist das eine ernste Sache und nicht dazu geeignet, Experimente oder Spiele zu machen.
Deshalb sind wir von der SVP-Fraktion unbedingt auch der Auffassung, dass die Jugendlichen bis 18 Jahre unaufgefordert einen amtlichen Ausweis vorlegen müssen. Dazu möchte ich auf meinen Einzelantrag zu Artikel 13a0 verweisen, der Ihnen ausgeteilt worden ist. Ich bin der Meinung, dass auch die jugendlichen Käufer eine Bringschuld haben und deshalb verpflichtet werden müssen, beim Kauf von Alkohol unaufgefordert einen amtlichen Ausweis vorzulegen. Das ist, finde ich, eine wirksame und präventive Regel für den Jugendschutz. Die jugendlichen Käufer werden in die Pflicht genommen und nicht nur einseitig die Verkäufer.
Das Bundesgericht hat übrigens am 10. Januar 2012 entschieden, dass Testkäufe verdeckte Ermittlungen sind und mitunter unzulässige Eingriffe in die Grundrechte darstellen. Deshalb sind diese Testkäufe aus rechtsstaatlichen Gründen aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Die Branche schult ihre Mitarbeiter laufend im korrekten Umgang mit dem Mindestalter und setzt als Hilfsmittel auffallende Jugendschutzplakate ein, die sehr wirksam sind. Staatlich angeordnete Testkäufe und die damit verbundenen Strafbestimmungen sind nichts als Fallstricke für eine Branche, die dauernd bemüht ist, sich korrekt zu verhalten. Deshalb sind diese Testkäufe kategorisch abzulehnen. Verdeckte Ermittlungen mit Straffolgen werden bei schweren Delikten und nur auf begründeten Verdacht hin und mit richterlicher Genehmigung eingeleitet wie z. B. bei Raub und Mord; sie sind aber sicher nicht bei der Abgabe von alkoholischen Getränken und zur Einhaltung von Altersbestimmungen anzuwenden. Mit den Testkäufen eine Generalvollmacht zu erteilen geht eindeutig viel zu weit und ist eines Rechtsstaates nicht würdig.
Deshalb bitte ich Sie nochmals, der Minderheit zu folgen und diesen Artikel zu streichen. Testkäufe sind in keiner Art und Weise dafür geeignet, Jugendschutz zu betreiben. Das trifft die Falschen, und zwar unverhältnismässig.
Bitte stimmen Sie auch meinem Einzelantrag zu Artikel 13a0 hinsichtlich der Ausweispflicht zu.