preparatory:AB 167471
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-09-08
Wortprotokoll
Das Büro Ihres Rates hat sich mit dieser Frage auseinandergesetzt. Zuerst kurz einige Worte zum Dringlichkeitsverfahren im Nationalrat: Herr Bigger hat seine Motion im Frühjahr 2009 eingereicht und dann über einen Ordnungsantrag gewünscht, dass sie bereits in der Sommersession behandelt wird. Das Büro des Nationalrates hat dem Plenum beantragt, dem Ordnungsantrag nicht stattzugeben, und zwar aus dem Grunde, dass einzelne Motionen nicht vorzuziehen seien, weil das nicht der Praxis des Büros entspreche. Der Ordnungsantrag wurde vom Plenum angenommen, und die Motion wurde vom Nationalrat in der Sommersession behandelt und angenommen.
Aus irgendwelchen Gründen ist diese Motion leider noch nicht der WAK unseres Rates zugewiesen worden. Deshalb hat die WAK-SR diese Motion auch noch nicht behandelt. Dass sie in der WAK nicht behandelt worden ist, ist auch der Grund dafür, dass sie vom Büro nicht auf die Traktandenliste gesetzt wurde, denn das Büro setzt ja nur jene Motionen bzw. Geschäfte auf die Traktandenliste, die behandlungsreif sind.
Insgesamt möchte Ihnen das Büro beliebt machen, dass Sie, wenn Sie jetzt die Überlegung betreffend Annahme oder Ablehnung des Ordnungsantrages anstellen, zumindest noch einmal bedenken: Ist es richtig, wenn der Rat beginnt, über Ordnungsanträge in die Praxis des Büros einzugreifen? Es besteht eine gewisse Gefahr, dass man künftig über Ordnungsanträge in die Traktandenliste eingreift, wenn man Motionen oder andere Geschäfte schneller behandelt haben möchte.
Auf der anderen Seite - das habe ich eben im Nachhinein erfahren - wurde tatsächlich ein Fehler gemacht, indem diese Motion nicht automatisch der WAK zugewiesen worden ist. Wenn Sie dem Ordnungsantrag zustimmen, muss die Motion von der WAK noch vorberaten werden. Unser Rat könnte sie dann in der dritten Sessionswoche behandeln. Im Falle dieser Motion habe ich für dieses Vorgehen ein gewisses Verständnis, weil sie der WAK nicht zugewiesen worden ist.
Die Empfehlung des Büros lautet: Es darf nicht zur Regel werden, dass wir über Ordnungsanträge in die Praxis des Büros eingreifen.