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AB 167896

Bänziger Marlies · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2008-12-10

Wortprotokoll

Die Minderheit I fordert bei der Position A4300.0126 eine Aufstockung um 130 Millionen Franken. Damit soll das in letzter Zeit immer wieder thematisierte Gebäudesanierungsprogramm an die Hand genommen und im Budget verankert werden. Die Grünen haben diesen Antrag erstmals vergangenen Herbst in der Subkommission 6 gestellt, aus klimapolitischen, bauökologischen und energiepolitischen Überlegungen.

Ein Gebäudesanierungsprogramm ist eine schnell realisierbare Sache. Die Grundlagen sind vorhanden, die Pläne ebenfalls, die Vorgehensweisen sind bekannt. Das Gebäudesanierungsprogramm ist geldpolitisch geschickt, denn die Kantone geben den gleichen Betrag dazu, den der Bund einschiesst. Liegenschaftsbesitzer haben einen Anreiz, im Bereich Gebäudesanierung sofort etwas zu unternehmen. Ein Gebäudesanierungsprogramm wirkt konjunkturstützend. Sie haben bestimmt schon Antworten aus den Kantonen gehört: Die Kantone, die in diesem Gebäudesanierungsprogramm ja Partner des Bundes sein müssen, warten förmlich auf dieses Programm und sind bereit, ihren Teil daran zu finanzieren.

Das Programm hat weitherum gute Aufnahme gefunden. Sie haben die Lobbyschreiben verschiedener Gruppen erhalten. Der WWF schreibt von einem Energiesparpotenzial von 50 bis 70 Prozent bei Altbauten und von der Verringerung der Abhängigkeit von fossiler Energie, und er bittet um das Programm. Maler und Gipser schreiben von der Werterhaltung der Liegenschaften, auch wenn sie vermietet werden und wenn Investitionen, die das Heizen betreffen - eigentlich Heizkosten ganz grundsätzlich -, auf die Mietenden ausgelagert werden. Maler und Gipser schreiben von wichtigen, nötigen, konjunkturstützenden Begleitmassnahmen - ein schlagendes Argument, gerade wenn Sie an die möglicherweise kommende Rezession denken.

Mittlerweile schlägt uns auch der Bundesrat in seiner Nachmeldung zum Budget, nach Ausbruch der Finanzkrise, konjunkturstützende Massnahmen in der Höhe von rund einer Milliarde Franken vor. Bereits haben wir im Rahmenkredit für den gemeinnützigen Wohnungsbau 30 Millionen Franken freigegeben, um genau in diesem Bereich des gemeinnützigen Wohnungsbaus Altlastensanierungen vorzunehmen und auch dort Anreize zu schaffen. Das von der Minderheit beantragte Gebäudesanierungsprogramm dient dann allen Liegenschaftsbesitzern; das heisst, es ist eigentlich eine Analogie zum Kredit, den Sie, vorgezogen aus einem Rahmenkredit, bereits gesprochen haben.

Umstritten ist jetzt, ob wir auf den Nachtrag I warten, in welchem der Bundesrat dann aller Voraussicht nach 100 Millionen Franken für ein solches Gebäudesanierungsprogramm einstellen möchte, ob wir jetzt grünes Licht geben - jetzt, zum Zeitpunkt der Budgetdebatten in den Kantonen, damit auch die Kantone sich darauf vorbereiten können, damit jetzt geplant werden kann, damit jetzt Massnahmen ergriffen werden können - oder ob wir einfach sagen: Wir warten zu; wenn es dann unbedingt notwendig ist und es nicht mehr weitergeht, können wir immer noch reagieren.

Dazu zwei Sätze: Wir budgetieren nach dem Prinzip des "fair and true view". Oder aber: Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen.

Sie sehen es auf der Fahne: Die Minderheit I verlangt eine Aufstockung auf 130 Millionen Franken. Die Minderheit II, deren Antrag anschliessend begründet wird, verlangt eine Aufstockung auf 100 Millionen Franken. Der Antrag der Minderheit II wurde ursprünglich in der UREK erarbeitet und stellt so eigentlich einen - vielleicht - mehrheitsfähigen Antrag dar, der hier in diesem Rat passieren könnte.

Es geht mir nicht darum zu versuchen, das Optimum herauszuholen und danach Schiffbruch zu erleiden. Wir spielen hier um Boni; diese waren bereits häufig ein Thema. Ich verzichte auf 30 Millionen Franken in meinem Gebäudesanierungsprogramm; ich ziehe den Antrag der Minderheit I zugunsten des Antrages der Minderheit II zurück. Ich bitte Sie aber inständig, diese Minderheit II jetzt und heute zu unterstützen und den Betrag im Budget einzustellen.