AB 168200
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-09-17
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Er erinnert daran, dass er am 1. Juni 2012 bereits eine Interpellation Hiltpold (12.3272) abgelehnt hat. Es ging damals um eine Kürzung der Importkontingente.
Sie haben es gesagt: Sämtliche Zollkontingente sind bei der WTO notifiziert. Für Wein beträgt das Kontingent 170 Millionen Liter. Wenn die Schweiz jetzt das Zollkontingent senken wollte, dann müsste sie gemäss WTO-Abkommen zuerst ihre Verpflichtungen bei der WTO in Sachen Marktzugang ändern. Das würde eine Einigung mit allen als Hauptlieferanten anerkannten Vertragspartnern bedingen. In solchen Verhandlungen werden Ausgleichsmassnahmen festgelegt; es kann dann um die Senkung von Zöllen auf Wein oder auch auf anderen Produkten wie zum Beispiel Milch, Obst, Gemüse oder Fleisch gehen. Kommt man dann nicht zu einem Deal, kann eine betroffene Partei der Schweiz substanzielle, gleichwertige Zugeständnisse abringen. Die für eine Kürzung des Importkontingentes für Wein zu gewährenden Zugeständnisse würden sich also entweder beim Wein selbst, zum Beispiel in Form von Zollsenkungen, oder aber bei anderen Agrarprodukten auswirken müssen. Der Bundesrat hält es für nicht realistisch, dass andere Landwirtschaftszweige quasi den Preis für einen stärkeren Protektionismus zugunsten der Weinwirtschaft bezahlen müssten. Ich erinnere auch daran, dass der Nationalrat in der Sommersession die Motion Freysinger 12.3482 abgelehnt hat und sich auch dort gegen Änderungen der Rahmenbedingungen rund um unser Weinkontingent ausgesprochen hat.
Mit diesen Feststellungen bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.