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preparatory:AB 168254

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-17

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir, noch einmal zu dem zurückzukehren, worum es hier eigentlich geht. Es geht hier darum, den Wettbewerb zu sichern, und zwar auch den preislichen Wettbewerb, und dafür zu sorgen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten keine überhöhten Preise bezahlen und dass das Gewerbe nicht mit überhöhten Produktionsmittelkosten belastet wird.

Frau Flückiger hat vorhin gefragt, wie Herr Bundesrat Schneider-Ammann es sich erkläre, dass 96 Unternehmen gegen die Vorlage antreten. Frau Flückiger, ich habe noch nie ein Gesetz erlebt, zu dem derart undifferenziert lobbyiert worden ist. Ich nenne Ihnen jetzt eine andere Branche im Sinne des Beispiels von Herrn Bundesrat Schneider-Ammann: Die Hotellerie ist klar für Eintreten. Die Hotellerie ist zwar eine Binnenbranche, steht aber im Kampf mit ausländischen Anbietern. Dort weiss man, wie wichtig der Kampf gegen überhöhte Preise im Inland für die Branche ist. Deswegen bitte ich Sie, Frau Flückiger - ich nehme Sie sehr ernst, Sie kennen den Markt, da bin ich überzeugt -: Besprechen Sie das einmal mit der Hotellerie, und dann werden Sie vielleicht Ihre Meinung ändern.

Jetzt zum Eintreten - ja oder nein? Ich muss sagen: Nur, wenn Sie auf die Vorlage eintreten, haben Sie die Möglichkeit, überhaupt im Detail zu befinden, was nachher Sache ist. Frau Flückiger, diese 96 Unternehmen wissen ja gar noch nicht, was wir entscheiden. Wir haben jetzt eine breite Auslegeordnung. Wir haben den ursprünglichen Entwurf des Bundesrates, wir haben die Änderungen im Beschluss des Ständerates, wir haben den Kompromissantrag der WAK des Nationalrates. Nur im Detail, Herr Hess, nur im Detail können wir nachher befinden, ob das ein gutes Gesetz wird oder nicht, da hat Herr Jans Recht. Deswegen bitte ich Sie nochmals mit der Mehrheit der WAK, auf die Vorlage einzutreten.

Mit Herrn Schelbert möchte ich Herrn Amstutz zu bedenken geben: Das Katastrophenszenario, das Sie hier gezeichnet haben, finde ich völlig deplatziert - völlig deplatziert! Gerade das Gewerbe würde vom Kampf gegen die Hochpreisinsel profitieren.

Herr Amstutz hat gefragt, wie hier Rechtssicherheit geschaffen werden kann. Ich kann mich nicht entsinnen, Herr Amstutz, dass Sie das ursprüngliche Konzept des Bundesrates zu Artikel 5 unterstützt haben. Mit den gesetzlichen Vermutungen zu den unzulässigen Wettbewerbsabreden in Absatz 2 und dem Rechtfertigungsvorbehalt der Effizienz in den Absätzen 1 und 3 hätten wir ein klares Konzept und Rechtssicherheit gehabt. Das aber haben Sie nicht gewollt.

Nun zur zweiten Frage, zur relativen Marktmacht: Es stimmt, Herr Rime, es liegt keine Botschaft vor. Das ist unbestritten. Etwas anderes hat hier auch niemand behauptet. Ich darf aber darauf hinweisen, dass das alternative Konzept zu Artikel 5, nämlich Artikel 7 mit dem Verbot des Marktmissbrauchs auch bei einer relativen Marktmacht gemäss der Definition in Artikel 4, in Italien, in Deutschland, in Österreich und in Frankreich bereits geltendes Recht ist. Dort haben wir [PAGE 1562] auch eine Praxis. Es ist ein Konzept, das in einer Vorphase auch für das Kartellgesetz, auch in der Schweiz, bereits einmal geprüft wurde. Wenn Sie die Legaldefinition in Artikel 4 Absatz 2bis lesen, sehen Sie, dass der Anwendungsbereich sehr, sehr eng ist. Es ist klar, dass dies nicht zu einer Wettbewerbspolizei führen darf; das ist ja die Befürchtung von Ihrer Seite. Ich denke, dass der Ständerat hier die entsprechenden Klärungen vornehmen muss. Das ist tatsächlich erforderlich, da teile ich Ihre Meinung. Aber auch das kann man nur machen, wenn man auf die Vorlage eintritt.

Verschiedene Votanten haben gesagt, wir müssten jetzt nicht handeln, es sei zu früh und wir sollten zuerst das Urteil des Bundesgerichtes im Fall Gaba/Elmex abwarten. Dazu möchte ich auf zwei Punkte hinweisen: Erstens muss das Bundesgericht, wahrscheinlich entgegen Ihren Erwartungen, genau diese zentrale Frage nicht beantworten. Zweitens ist es billig, wenn das Parlament sagt: "Wir legiferieren nicht - wir überlassen die Sache den Gerichten!" Genau das ist aber nicht unsere Aufgabe. Unsere Aufgabe ist es, zu legiferieren und den Sachverhalt entsprechend zu klären.

Was die Institutionenreform betrifft, hat es keinen Sinn, ein Hornberger Schiessen durchzuführen. Die Institutionenreform ist gemäss einhelliger Meinung entschlackt, und von Wettbewerbsgericht usw. ist keine Rede mehr.

Zum Schluss ist zu bemerken, dass es noch andere Teile in dieser Reform gibt: Ich verweise auf die Stärkung des Zivilrechts, auf das Widerspruchsverfahren, auf die verbesserte Zusammenschlusskontrolle. Für die, welche die parlamentarische Initiative Kaufmann Hans 08.443 umsetzen wollen, verweise ich auf den Compliance-Bonus. Es gibt also ein breites Spektrum an Verbesserungsmassnahmen, die wir Ihnen vorschlagen.

Deswegen bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten. Am Schluss können Sie dann bewerten, ob Ihnen das Gesetz passt oder nicht.