preparatory:AB 168341
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-17
Wortprotokoll
Ziel der Minderheit Schneider Schüttel ist es - Sie haben es gehört -, dass ebenfalls bei Verträgen über Lebensmittel, vorbehältlich Artikel 40f Absatz 1 Litera a, ein Widerrufsrecht gilt. Auch wenn die Argumentation der Minderheit durchaus etwas für sich hat, beispielsweise wenn wir, wie gesagt wurde, an eine grössere Weinlieferung denken, welche am Telefon bestellt wurde, wobei der Konsument oder die Konsumentin zum Vertragsabschluss gedrängt wurde, kann es andererseits - und das ist die Überlegung der CVP/EVP-Fraktion - allenfalls zu Abgrenzungsproblemen mit Absatz 1 Litera a kommen, wenn Absatz 2 gestrichen würde. Weiter hätte man bei einer Streichung von Absatz 2 die unbefriedigende Situation, dass einzelne Lebensmittel vom Widerrufsrecht erfasst würden, andere aber nicht. Der Einfachheit und der Klarheit halber macht es daher Sinn, kein Widerrufsrecht bei Verträgen über Lebensmittel einzuführen bzw. Lebensmittel generell von diesem Widerrufsrecht auszunehmen.
Ich ersuche Sie namens der CVP/EVP-Fraktion, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.