preparatory:AB 168745
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-04
Wortprotokoll
Die Standesinitiative Zürich lädt den Bund ein, eine gesetzliche Grundlage zur Harmonisierung der Alimentenbevorschussung und des Alimenteninkassos zu schaffen. Nun, was das letztere Anliegen betrifft, so ist dieses mit der Vorlage zum Kindesunterhalt zweifellos erfüllt. Beim anderen Punkt, mit dem verlangt wird, der Bund solle auf gesetzgeberischer Ebene die materielle Harmonisierung auch der Alimentenbevorschussung in die Wege leiten, kommt Ihre Kommission wie auch der einstimmige Ständerat zum Schluss, dass dies auf längere Zeit hinaus kaum möglich sein wird. Entsprechend stellt Ihre Kommission den Antrag auf Abschreibung der Standesinitiative, und zwar mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung. Warum das?
Bei der Thematik der Harmonisierung der Alimentenbevorschussung geht es ganz klar um eine Angelegenheit, die in die Domäne der Kantone fällt. Entsprechend liesse sich das Anliegen des Kantons Zürich nur erfüllen, wenn der Bund eine verfassungsmässige Kompetenz hätte, die materielle Harmonisierung der Alimentenbevorschussung schweizweit einzuführen. Diese Absicht hat in der Vergangenheit, wie im Ständerat richtig festgestellt wurde, wiederholt Schiffbruch erlitten, das letzte Mal im Zusammenhang mit dem Familienbericht, welcher Grundlage für die Einführung einer neuen Verfassungsbestimmung zur Familienpolitik bildete. Damals hatte das Parlament ausdrücklich auf die Aufnahme einer Verfassungsbestimmung zur Harmonisierung der Alimentenbevorschussung verzichtet. Selbst ohne Berücksichtigung dieser Harmonisierung scheiterte dann die neue Verfassungsbestimmung zur Familienpolitik bekanntlich am Ständemehr. Man mag das bedauern; es gilt aber, die realpolitischen Gegebenheiten zu akzeptieren, weshalb Ihnen die starke Mehrheit der Kommission die Abschreibung der Standesinitiative Zürich beantragt.