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AB 169169

Carobbio Guscetti Marina · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-12-02

Wortprotokoll

Mit der Minderheit beantrage ich, auf die Kürzung um 50 Millionen Franken beim [PAGE 1926] Personal zu verzichten. Bei der Begründung lohnt es sich, auch ein wenig in die Vergangenheit zu schauen, bevor von den Folgen, von der Zukunft gesprochen wird.

Beim Voranschlag 2010 wurde für den Personalbereich eine lineare Kürzung um 1 Prozent beschlossen. In verschiedenen Departementen führte das zu massiven Folgen, weil der Entscheid kurzfristig und die Kürzung linear erfolgte. Diese lineare, willkürliche Kürzung führte dazu, dass die gutgeführten Departemente, wo das Rationalisierungspotenzial bereits ausgeschöpft war, ziemlich hart getroffen wurden. Diese Departemente wurden in ihrer Tätigkeit getroffen. Das wurde damals im Nachhinein bei den Arbeiten in den Subkommissionen der Finanzkommission zum Voranschlag 2011 festgestellt, also ein Jahr danach. Das Ziel konnte damals aber in einzelnen Departementen und Ämtern, unter anderem im VBS, aber auch in der Eidgenössischen Zollverwaltung, nicht erreicht werden, weshalb es entsprechende Nachträge gab.

Was in der Debatte zum Voranschlag 2010 mit Auswirkung auf den Voranschlag 2011 passiert ist, könnte ähnlich auch mit dem Voranschlag 2014 passieren, falls Sie dieser Kürzung um 50 Millionen Franken zustimmen. Diese Kürzung würde im letzten Moment beschlossen und alle Departemente betreffen, auch diejenigen, die bereits gespart haben. Die Ämter, die im Personalbereich bereits Sparmassnahmen getroffen haben, würden so doppelt bestraft. Diese lineare Kürzung beim Personal ist eine ungerechte Massnahme, weil sie gleichmässig auf alle Aufgabenbereiche verteilt wird, auch auf solche, die in den vergangenen Jahren keine Steigerung erfahren haben oder bei denen bereits gekürzt worden ist.

Es geht hier nicht um einige wenige Stellen. Es betrifft ungefähr 300 Stellen, und es geht um die Frage, ob der Bund ein attraktiver Arbeitgeber bleibt. Es geht auch um die Frage, ob die beschlossenen Aufgaben überhaupt erfüllt werden können. Wenn wir hier tatsächlich kürzen, können beispielsweise die Ziele im Asylwesen nicht mehr erreicht werden. Wenn diese Kürzung durchkommt, dann muss man auf die Lohnmassnahmen verzichten. Infrage gestellt werden auch die Aufstockung des Grenzwachtkorps sowie die Arbeiten im Tarmed-Bereich, die dann vielleicht nicht vollständig erledigt werden können. Auch im UVEK, im WBF und im VBS müssten Stellen gestrichen werden.

Die Mehrheit der Finanzkommission will linear sparen, ohne klar zu sagen, in welchen Bereichen und bei welchen Aufgaben das schlussendlich zu tun sei. Um diese Kürzungen zu begründen, wird gesagt, die Vergangenheit zeige, dass beim Personal Budgetkredite oft nicht aufgebraucht worden seien. Das ist doch im Gegenteil der Beweis dafür, dass Bundesrat und Verwaltung Budgetkredite nicht in jedem Fall ausschöpfen, sondern mit den Ressourcen in der Regel vorsichtig umgehen. Der Antrag der Mehrheit wäre zum jetzigen Zeitpunkt keine Vorgabe für den Bundesrat, sondern ein harter Eingriff für diejenigen Bereiche, die gut gearbeitet und sich bereits bemüht haben, Personal einzusparen.

Wenn man wirklich über Stellen sprechen will, muss man zuerst über die Aufgaben sprechen. Der Stellenzuwachs der letzten Jahre betrifft hauptsächlich die Bereiche Sicherheit - VBS - und Asylwesen und beruht auf Zusatzaufgaben, insbesondere im Sicherheitsbereich. Jetzt will man mit einer vereinfachten Methode kürzen, ohne zu sagen, wo das geschehen soll. Das wird wieder ungefähr die gleichen Folgen haben, wie sie der Entscheid im Rahmen der Budgetdebatte 2010 auf das Jahr 2011 hatte.

Ich bitte Sie, die lineare Kürzung beim Personal abzulehnen und meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.