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preparatory:AB 169658

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2014-09-11

Wortprotokoll

Bei Artikel 109c handelt es sich um die wohl bedeutendste noch bestehende Differenz zu den Beschlüssen des Ständerates, wobei wir Grünliberalen den Antrag der Minderheit Lehmann unterstützen und damit dem Beschluss des Ständerates bzw. dem bundesrätlichen Entwurf zustimmen werden. Ich erlaube mir aufgrund der Bedeutung dieses Artikels, auch noch eine grundsätzliche Stellungnahme zur Positionierung der Grünliberalen zu diesem aus unserer Sicht mittlerweile verunglückten Geschäft vorzunehmen. Ich nehme es vorweg: Wir werden das Geschäft in der Schlussabstimmung ablehnen.

Wir Grünliberalen hätten im Grundsatz eine Änderung des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen befürwortet, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass das bisherige System mit gerätegebundenen Abgaben nicht mehr den aktuellen technischen und gesellschaftlichen Bedürfnissen und Tatsachen entspricht. Es würde also eigentlich ein Handlungsbedarf bestehen, weshalb wir auf die Vorlage eingetreten sind. Wir wollten sie jedoch von Anfang an an den Bundesrat zurückweisen und ihn damit beauftragen, eine Finanzierung über den Bundeshaushalt aufzugleisen. Dieses Vorhaben hat bekanntlich keine Mehrheit in unserem Rat [PAGE 1450] gefunden, womit ein erstes für uns grundsätzliches Anliegen nicht erfüllt worden ist.

Ein zweiter zentraler Fehlentscheid ist unseres Erachtens die Einführung einer Unternehmensabgabe, welche, wenn auch nur sehr knapp, gegen unseren Willen beschlossen worden ist. Es ist für uns nach wie vor nicht nachvollziehbar, wieso vom Gewerbe eine Unternehmensabgabe geleistet werden soll. Diese führt zu einer ungerechtfertigten Doppelbezahlung und ist mit einer völlig willkürlich gesetzten Umsatzgrenze und einer erheblichen Verkomplizierung des Mehrwertsteuer-Inkassos verbunden. Mit der geräteunabhängigen Haushaltsabgabe darf das Radio- und Fernsehangebot künftig auf unterschiedlichsten Geräten und überall konsumiert werden. Für die Grünliberalen ist es eine Selbstverständlichkeit, dass dazu auch der Arbeitsort gehört.

Zum dritten Grund, aus dem wir Grünliberalen die Vorlage in der Schlussabstimmung ablehnen werden: Beim heutigen System ist zwar einiges nicht optimal, aber die neue Lösung würde keine wesentliche Verbesserung mit sich bringen und die SRG ist mit dem Status quo nicht gefährdet. Wir wollen also den Weg frei machen, damit der Bundesrat in den kommenden Jahren eine bessere, unbürokratischere und zeitgemässe Vorlage - ja einen mehrheitsfähigen Mittelweg, dem die SRG-Abbauer und die Status-quo-Befürworter zustimmen können - ausarbeiten und unserem Parlament vorlegen kann.

Nun zum Inhalt von Artikel 109c: Die Grünliberalen sind gegen ein Opting-out. Der finanzielle Verlust, insbesondere durch die komplizierten Ausnahme- und Abgrenzungsregelungen beim Opting-out, würden zu einer erheblichen Bürokratie ohne entsprechenden Nutzen führen. Zudem würde eine Abmeldepflicht eingeführt, was unseres Erachtens zu mehr Schwarzkonsumierenden führen würde. Weniger als ein Prozent aller Haushalte in der Schweiz hat weder ein für Radio- noch für Fernsehempfang geeignetes Gerät. Zu diesen Empfangsgeräten zählen auch Handys, Computer mit Internetanschluss und Autoradios. Ich frage mich: Wer nutzt heutzutage gar nie ein solches Gerät und geniesst überdies auch sonst keinen indirekten Nutzen des Service public der SRG? Seien wir doch ehrlich, und machen wir uns nichts vor! Nahezu alle haben einen direkten oder indirekten Nutzen davon. In anderen Bereichen des Service public besteht auch kein Opting-out, und dort wird ein viel grösserer Teil der Bevölkerung zur Mitfinanzierung von Leistungen gezwungen. Die geplante zeitliche Befristung ist zudem nichts anderes als ein Eingeständnis, dass das Opting-out wirklich nicht nötig ist.

Zusammenfassend halte ich fest: Wir Grünliberalen lehnen ein Opting-out ab und folgen damit dem Bundesrat, dem Ständerat und der Minderheit. Zudem lehnt die GLP-Fraktion die Vorlage bei der Gesamtabstimmung aus den vorhin genannten Gründen ab.