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preparatory:AB 170339

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-12-11

Wortprotokoll

Es sind gegenwärtig 117 Investitionsschutzabkommen in Kraft. Dann haben Sie Ihrerseits die 4 zusätzlichen erwähnt, nämlich - ich versuche jetzt präzise zu sein - diejenigen mit Japan, Singapur und Südkorea sowie der Energiecharta-Vertrag. Wir haben das Problem 2012 sehr wohl erkannt und eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die unsere Praxis überprüfen musste. Das geschah in aller Gründlichkeit. Ich empfange Sie gerne bei den zuständigen Stellen, und wir legen Ihnen das gerne im Detail dar. Wir haben aufgrund dieser Untersuchung dann eine neue Bestimmung festgelegt - Sie haben sie erwähnt, das ist korrekt. In dieser Bestimmung wird explizit festgehalten, dass das Recht der Regierungen auf Regulierung durch Investitionsschutzbestimmungen grundsätzlich nicht tangiert wird. Das ist die entscheidende Aussage. Damit wird das Risiko von Schiedsverfahren aufgrund staatlicher Regulierungen im öffentlichen Interesse zusätzlich eingeschränkt.

Ich kann nicht ausschliessen, dass auch die Schweiz eingeholt werden könnte. Ich kenne den Fall, den Sie eben erwähnt haben, persönlich nicht. Ich kann nicht ausschliessen, dass so ein Fall auch auf uns zukommt und dann natürlich entsprechend gehandhabt werden muss. Die Schweiz hat aber in den letzten Jahren ihre Vertragspraxis bezüglich Investitionsschutzabkommen kontinuierlich weiterentwickelt. Wir haben zwar keine grundsätzlich neue Vertragspraxis, aber wir haben Präzisierungen und eine Abwägung und eine Risikoeinschätzung vorgenommen und daraus den Schluss gezogen, der heisst: Wir treten nicht sofort zur Sicherstellung dieser neuen Klausel in beliebig viele Verhandlungen ein. Das ist gar nicht möglich, ist auch nicht nötig, von der Risikobeurteilung her. Die Gegenpartei müsste dann auch noch dafür gewonnen werden können.

Wir haben festgelegt, dass wir diese Korrekturen mit der Zeit bei sich bietender Gelegenheit vornehmen wollen. Zu dem, was Sie einfordern - wann mit wem -, kann ich Ihnen heute keinen genauen Fahrplan vorlegen. Ich kann Ihnen aber versichern, dass dann, wenn wir mit den einzelnen Ländern in Verhandlungen kommen - da ist die Trilogie von Freihandel, Doppelbesteuerung und Investitionsschutz angesprochen -, bei diesen Gelegenheiten sehr genau hingeschaut wird, ob [PAGE 1318] der Zeitpunkt gegeben ist, um eine Korrektur durchsetzen zu wollen.