Lexipedia

preparatory:AB 170361

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-04

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen namens der knappen Minderheit und gemäss Bundesrat, die Volksinitiative Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen und ihr keinen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Die Frage, die sich uns stellt, ist eine einfache: Wollen wir die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Diskriminierung der Ehepaare und der eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften beider Formen beseitigen, oder wollen wir das nicht?

Die Situation ist ja schon etwas komisch: Man steht mit seiner Partnerin oder mit seinem Partner vor der Standesbeamtin und beantwortet die berühmte Frage. Die meisten beantworten die Frage mit Ja und meinen, sie würden die [PAGE 44] Frage beantworten, ob sie eine Ehe oder eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft eingehen wollen. In Wirklichkeit beantworten sie vor allem die Frage, ob sie höhere Steuern zahlen wollen oder nicht. Das ist die progressive Wirkung des Jawortes: Sie sagen Ja zu einer Partnerin oder einem Partner, und das Resultat sind dann höhere Steuern.

Der Handlungsbedarf ist eigentlich unbestritten. Er ist nicht nur unbestritten, sondern seit einem Bundesgerichtsentscheid von 1984 - also seit 31 Jahren - steht fest, dass die geltende schweizerische Steuerrechtsordnung verfassungswidrig ist: Es ist verfassungswidrig, wenn Ehepaare oder gleichgeschlechtliche Partnerschaften nur deshalb, weil sie verheiratet bzw. eingetragen sind, höhere Steuern zahlen müssen, als wenn die jeweils gleichen Personen im gleichen Haushalt und in der gleichen Situation zusammenleben würden, aber eben nicht verheiratet oder eingetragen wären. Die Kantone haben auf den Bundesgerichtsentscheid von 1984 im Fall Hegetschweiler reagiert. Mit Ausnahme von zwei Kantonen haben alle Kantone diese Diskriminierung auf Ebene der Kantons- und der Gemeindesteuer beseitigt.

Die Kantone besteuern, wie es die Initiative verlangt, Ehepaare und gleichgeschlechtliche Partnerschaften als Wirtschaftsgemeinschaft. Die meisten haben ein Splittingmodell gewählt, einige ein Modell mit Mehrfachtarif. Nicht so der Bund: Wir leben einfach mit der Verfassungswidrigkeit, weil wir die Gewissheit haben, dass das Bundesgericht verfassungswidrige Bundesgesetze nicht korrigieren kann. Damit leben wir seit 31 Jahren in einer gewissen Zufriedenheit. Das ist eigentlich ein rechtlicher Skandal. In der Schweiz sind bei den Steuern 80 000 Ehepaare nach wie vor diskriminiert. Dazu kommen unzählige Paare in Rente. Es betrifft, um es noch einmal zu sagen, nicht nur Ehepaare, sondern ebenso die eingetragenen Partnerschaften.

Was will nun die Initiative? Die Initiative beseitigt diese Diskriminierung auf klare, einfache und speditive Weise. Sie beseitigt sie, indem sie einen sogenannten Systementscheid trifft. Sie schreibt nämlich vor, wie der Kommissionssprecher gesagt hat, dass Ehen und eingetragene Partnerschaften als Wirtschaftsgemeinschaft zu besteuern sind. Damit werden für beide Lebensformen alle beschriebenen Diskriminierungen beseitigt. Der Systementscheid ist fällig, weil Bundesrat und Parlament es während sage und schreibe 31 Jahren nicht geschafft haben, diesen an sich einfachen Entscheid zu fällen: Sollen Paare gemeinschaftlich oder individuell besteuert werden? Beim letzten entsprechenden Vorstoss gab der Bundesrat folgende Erklärung dafür ab, dass man nichts gemacht habe: Es gebe ja zwei verschiedene Lösungen, es gebe bei den Kantonen ein Patt; deshalb könne man nichts machen. Das ist auch eine Rechtsauffassung: Man sagt, es bestehe ein Problem, aber weil es zwei Lösungen gebe, mache man nichts. Die Initiative will dieses Patt angehen.

Die Situation ist heute so, dass die Mehrheit der Kantone jetzt schon die Ehepaare und die eingetragenen Partnerschaften als Wirtschaftsgemeinschaft besteuert. Die Mehrheit der Kantone hat sich in einer Vernehmlassung 2012 für das sogenannte Splittingmodell ausgesprochen, also für die Hauptform der Gemeinschaftsbesteuerung, und auch die Finanzdirektorenkonferenz hat diese Lösung als "vernünftig" bezeichnet.

Nun kommt der Nationalrat und stellt dieser Initiative, dieser einfachen Beseitigung der Diskriminierung, einen Gegenvorschlag gegenüber. Was leistet dieser Gegenvorschlag? Er lässt alles offen. Im Nationalrat - wenn Sie die Debatte nachlesen, sehen Sie das - war viel Sympathie für die sogenannte Individualbesteuerung zu spüren, für ein anderes Modell also als das, welches die Kantone anwenden. Das Modell hätte zwei Folgen. Die eine Folge wäre: Es bleibt alles beim Alten. Was der Gegenvorschlag verlangt, haben wir schon lange, das haben wir seit 31 Jahren, nämlich dass einfach nichts passiert. Wir lassen alles offen, wir entscheiden nichts. Es wird weiterhin eine jahrelange Verzögerung geben, und die Diskriminierung, die das Bundesgericht vor 31 Jahren als verfassungswidrig statuiert hat, bleibt bestehen. Die Türe zwischen Splittingmodell und Individualbesteuerung bleibt offen.

Die Individualbesteuerung hat auch Argumente für sich, das ist zuzugeben; beide Modelle haben Argumente für sich, die Individualbesteuerung hat aber wesentliche Nachteile. Deshalb lehnen die Initianten sie ab. Sie hat den grossen Nachteil, dass ein riesiger administrativer Aufwand entsteht: einerseits für jedes Paar, das nicht mehr eine, sondern zwei Steuererklärungen ausfüllen wird, und, gemäss Bundesrat, auch für die Verwaltung, die mit diesem Bürokratiemonster 30 bis 50 Prozent mehr Aufwand hat. Die Individualbesteuerung hätte auch den Nachteil, dass zwar die Diskriminierung, von der wir jetzt sprechen, beseitigt würde, dass aber diejenigen Paare - und ich sage es noch einmal: Ehepaare und eingetragene Partnerschaften -, die ein einseitiges Einkommensverhältnis haben, stark benachteiligt würden gegenüber den Paaren, in denen beide Partner ein gleiches Einkommen aufweisen. Wenn also ein Partner 75 000 Franken verdient und der andere 25 000 Franken, würde dieses Paar mit der Individualbesteuerung wesentlich schlechter fahren als ein Paar, bei dem beide je 50 000 Franken verdienen.

Ein Seitenblick auf Deutschland zeigt Folgendes: Deutschland kennt ein Wahlmodell, bei dem man zwischen Gemeinschaftsbesteuerung und Individualbesteuerung wählen kann. 90 Prozent wählen die Gemeinschaftsbesteuerung. In der Kommission hat es geheissen, es falle der Begriff "Horrorvision", wenn man mit Deutschen spreche, die die Individualbesteuerung kennen.

Der Gegenvorschlag ist an seiner Wirkung zu messen. Ich teile die Meinung unserer Finanzministerin, die in der Kommission gesagt hat, dass unsere Generation das Resultat bei der Individualbesteuerung wohl nicht erleben werde. Sie sagte, der Gegenvorschlag sei nur für die Tribüne und bringe rechtlich nichts. Auf Deutsch sagt man dem auch: Der Gegenvorschlag wäre ein Schuss in den Ofen und eine Augenwischerei der Öffentlichkeit gegenüber.

Zur Definition der Ehe, die einiges an Diskussionen ausgelöst hat: Die Initiative beinhaltet eine Ehedefinition. Das hat der Kommissionssprecher richtig gesagt. Diese ist nicht besonders originell. Das gebe ich zu. Es ist schlicht die Ehedefinition, die seit Jahrzehnten in der Schweiz gilt und die auch auf Bundesverfassungsebene gilt. Das ersehen Sie aus den Kommentaren zur Bundesverfassung. Es ist diejenige Ehedefinition, die das Bundesgericht in konstanter Rechtsprechung gestützt hat. Und es ist dieselbe Ehedefinition, die die Europäische Menschenrechtskonvention kennt. Eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden mit dieser Definition steuerrechtlich und sozialversicherungsrechtlich überhaupt nicht diskriminiert, im Gegenteil. Die gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, wenn sie eingetragen sind, sind dieser Rechtsform der Ehe gleichgestellt. Konkubinate sind nicht gleichgestellt, das stimmt. Aber die sind auch nicht eingetragen.

Eingedenk der Diskussion, die um den Ehebegriff geführt worden ist, hat sich eine Minderheit der WAK entschieden, Hand für einen Verzicht auf die Definition der Ehe im Verfassungstext zu bieten. Es wäre also dann der Initiativtext ohne den ersten Satz geblieben. Der erste Satz ist an sich rechtlich verzichtbar, weil er die Definition umfasst, die auch heute schon verfassungsrechtlich gilt. Auch dieser Antrag ist von allen Kommissionsmitgliedern ausser den Initianten abgelehnt worden. Das zeigt also, dass der Ehebegriff nicht die Diskussionsplattform ist und dass die Gegner der Initiative im Prinzip im Auge haben, die Besteuerung auf Basis der Gemeinschaftsbesteuerung zu verhindern und die Individualbesteuerung durchzusetzen.

Kurz noch zur Sozialversicherung: Die Initiative umfasst, wie der Kommissionssprecher gesagt hat, ja sowohl das Steuerrecht wie auch das Sozialversicherungsrecht. Im Sozialversicherungsrecht hat man heute die Situation, dass ein Rentnerehepaar eine Maximalrente von 150 Prozent bekommt, während ein unverheiratetes Rentnerpaar eine Maximalrente von zweimal 100 Prozent, also 200 Prozent, erhält. Allerdings ist auch eine Gegenrechnung zu machen, da nur [PAGE 45] die verheirateten oder eingetragenen Paare eine Witwenrente und einen Alterszuschlag beim Tod des Partners bekommen.

Zusammenfassend beantrage ich Ihnen namens der Minderheit und zusammen mit dem Bundesrat, die Initiative Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen und auf einen Gegenvorschlag zu verzichten.