preparatory:AB 171762
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-17
Wortprotokoll
Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, bei Artikel 269bis und bei Artikel 269ter der Minderheit Reimann Lukas zu folgen.
Weshalb? Wir haben ja bereits heute im geltenden Recht in Artikel 296 eine Generalklausel - ich möchte das so ausdrücken. Es ist schon erwähnt worden heute Morgen, es sind drei Voraussetzungen fixiert: dringender Verdacht, Schwere der Straftat und die Überwachung des Post- und des Fernmeldeverkehrs durch die Staatsanwaltschaft, wenn keine anderen Mittel zum Erfolg führen. Was wollen wir noch mehr? Das ist eine technologieneutrale Generalklausel. Ich habe schon einmal gesagt, auch beim Nachrichtendienstgesetz: Sie können ein technisches Problem nicht juristisch lösen, und Sie können ein juristisches Problem nicht technisch lösen. Aber genau das tun wir mit diesem Gesetz, wir machen eine Vermischung. Am Ende weiss niemand mehr, wie das läuft.
Dieser Eindruck ist mir auch aus der Kommissionsberatung geblieben. Heute Morgen hat das bis jetzt niemand aufgezeigt, zumindest habe ich es nicht gehört. Es geht um Risikopolitik, es geht darum, das Risiko abzuschätzen. Ich habe bis jetzt von niemandem gehört, womit und wie die Risiken vermieden werden, womit und wie die Risiken vermindert werden, womit und wie die Risiken begrenzt werden. Das wäre Risikopolitik. Und wir leben ja in einer [PAGE 1173] Risikogesellschaft. Das konnte bis jetzt aber, zumindest habe ich das nicht gehört, nicht konkret aufgezeigt werden.
Ich habe heute Morgen und teilweise heute Nachmittag auch gehört, man müsse den Zugriff auf verschlüsselte Daten haben. Ja, aber das ist gerade ein Hinweis, wie man über das Gesetz oder über diese Technik denkt. Ich muss nicht den Zugriff auf die verschlüsselten Daten haben. Die Staatsanwaltschaft braucht Daten in unverschlüsselter Form. Solche muss sie haben. Das ist die Frage: Wo setze ich an? Wenn ich verschlüsselte Daten habe, habe ich noch nichts. Bis Sie verschlüsselte Daten entschlüsselt haben, sind die Täter schon längst auf der anderen Seite der Erde. Also müssen wir genau überlegen, wo man diese Software einsetzen soll.
Eine Mehrheit der SVP-Fraktion ist der Meinung, wir würden hier falsch ansetzen.
Es ist bezüglich dieser Staatstrojaner jetzt mehrmals erwähnt worden, was sie machen sollen und was sie nicht machen sollen. Aber ich muss Ihnen sagen: Sie können eine Software nicht so zielgerichtet entwickeln, wie es der Gesetzgeber hier will. Ich wüsste nicht wie. Ich bin aber lernfähig, Sie können mir gerne einmal einen solchen Entwickler schicken, dann werde ich es mit ihm anschauen, und vielleicht lerne ich es noch, zwanzig Jahre, nachdem ich selber programmiert habe. Es ist mir jedoch unvorstellbar, wie das geschehen sollte. Nicht einmal ein Expertensystem kann das, was Sie hier im Gesetz möchten. Ein Staatstrojaner kann nicht so zielgerichtet sein, dass keine Daten verändert werden, dass sich am Zielsystem nichts ändert. Wie wollen Sie das denn machen? Bei einem Staatstrojaner geht es - das wurde auch in der Kommission gesagt - um mindestens 2 Millionen Zeilen Code, ich würde sogar sagen, ein Staatstrojaner habe mindestens 3 Millionen Zeilen Code. Das ist ein Staatstrojaner, der vielleicht noch Sicherheitsschlaufen drin hätte - aber das ist dann wieder eine andere Frage. Ein Staatstrojaner muss auch sehr dynamisch sein, und weil er dynamisch sein und laufend an die veränderten Verhältnisse angepasst werden muss, ist er sehr gefährlich. Wenn ein Trojaner in ein Zielsystem eingeführt wird, ist davon auszugehen, dass er auch Sicherheitslücken hinterlässt. Diese Sicherheitslücken können entsprechend vom Zielsystem oder von Verbrechern ausgenützt werden.
Wenn Sie glauben, wir könnten uns mit solchen Überwachungsmassnahmen dann sicher fühlen - wir beruhigen einfach die Bevölkerung, indem wir sagen, wir hätten etwas gemacht. Aber am Schluss kommt heraus, wie wir es auch schon festgestellt haben, dass die Ziele nicht erreicht werden und dass wir die Risiken, die in unserer Gesellschaft bestehen, mit solchen Massnahmen nicht mindern können.
Ich bitte Sie deshalb, die Minderheiten Reimann Lukas zu unterstützen.