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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2013-03-19

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, die Differenzen zum Ständerat zu bereinigen. Lassen Sie mich zu jedem der fünf zur Diskussion stehenden Artikel noch ein paar ganz kurze Bemerkungen machen, vor allem auch zuhanden des Amtlichen Bulletins.

Zu Artikel 9 Absatz 4, Selbsthilfemassnahmen für Direktvermarkter: Der Ständerat hat sich in beiden Lesungen einstimmig gegen den Beschluss Ihres Rates ausgesprochen. Ihre Kommission beantragt nun ebenfalls, die Direktvermarkter nicht doppelt zur Kasse zu bitten.

Ich bitte Sie, Ihrer Kommission zu folgen, weil eine andere Regelung auch administrativ gesehen sehr aufwendig wäre.

Sehr wichtige Bestimmungen sind Artikel 36b, "Milchkaufverträge", und Artikel 43 Absatz 3. Auch hier beantragt Ihre Kommission jetzt eine Bereinigung der Differenzen durch Zustimmung zum Ständerat und damit zum Bundesrat. Der Ständerat hat die von Ihrem Rat bei Artikel 37 eingebrachten Ergänzungen einstimmig übernommen. Im Gegenzug hat er sich sehr deutlich gegen eine Koexistenz der Artikel 36b und 37 ausgesprochen. Ihre Kommission hat sich nun ganz klar gegen eine Aufrechterhaltung von Artikel 36b entschieden. Mit dem gemäss Ihrem Rat ergänzten Artikel 37 haben wir einen guten Kompromiss gefunden.

Ich bitte Sie daher, bezüglich Artikel 36b Ihrer Kommission und damit dem Ständerat zu folgen.

Bei Artikel 70a Absatz 1 Buchstabe h geht es um die Ausbildung. Auch hier haben wir einen Kompromiss gefunden. Bezüglich der Ausbildungsanforderungen für Direktzahlungen haben beide Räte beschlossen, beim aktuellen System zu bleiben. Es ist daher sachlich korrekt, dem Antrag Ihrer Kommission zu folgen und das Wort "professionnelle" im französischen Text - auch das entsprechende Wort im italienischen Text - zu streichen.

Dann geht es um Artikel 106 Absatz 2 Buchstabe e, um die Investitionskredite für Spezialkulturen. Die in der ersten Lesung von National- und Ständerat beschlossene Erweiterung der Investitionskredite gilt nur für die selbstbewirtschaftenden Eigentümer, nicht aber für die Pächter. Mit dem Antrag Ihrer Kommission und einem einstimmigen Beschluss des Ständerates kann nun eine Benachteiligung der Pächterbetriebe gegenüber den Eigentümerbetrieben vermieden werden.

Ich bitte Sie, auch hier dem Antrag Ihrer Kommission zu folgen.

Last, but not least Artikel 116 Absatz 3 zu den Investitionshilfen für Forschungsinstitute: Das Anliegen ist verstanden: Es braucht keine Sonderregelung für die Unterstützung von Investitionen in Forschungsinstitutionen, da eine allgemeine Regelung hierfür bereits im Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation besteht. Auf dieser Grundlage ist es möglich, neben bundeseigenen Institutionen auch private Institute, wie beispielsweise das Forschungsinstitut für biologischen Landbau, zu unterstützen. Auch hier haben wir einen Kompromiss gefunden.

Ich bitte Sie, sich der Kommission anzuschliessen, und danke Ihnen abschliessend für die Diskussion der Agrarpolitik 2014-2017.

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