preparatory:AB 172644
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-19
Wortprotokoll
Die Minderheit der WAK hat die Vorlage in der Kommission abgelehnt und beantragt Ihnen damit, auf die Vorlage zur schrittweisen Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital nicht einzutreten, und das aus folgenden Gründen:
Es ist festzuhalten, dass diese Vorlage Einnahmenausfälle zur Folge hat. Sie werden von der Kommission bzw. in den Unterlagen, die uns die Verwaltung zur Verfügung gestellt hat, auf 240 Millionen Franken veranschlagt. Es kann aber durchaus auch mehr sein. Ich weise darauf hin, dass im Jahr 2011 diese Einnahmen fast 300 Millionen Franken ausgemacht haben. Diese Ertragsausfallschätzungen sind also alles andere als präzis, und ich muss Ihnen sagen: Nach den jüngsten Erfahrungen mit der Unternehmenssteuerreform II und deren Ertragsausfallfolgen sind wir sehr skeptisch geworden in Bezug auf diese Einnahmen- bzw. Ausfallschätzungen. Zudem ist zu vermuten, dass in der Folge, weil ja die Eingangsbilanzen nicht mehr kontrolliert werden, auch Einnahmen bei der Verrechnungssteuer und bei der Gewinnsteuer sinken werden.
Zudem kommt für die Minderheit eine Vorlage ohne Gegenfinanzierung dieser Ausfälle nicht infrage. Ich bin schon sehr erstaunt, wenn ich vom Bundesrat lese, dass er auf den entsprechenden Antrag der Minderheit - wir werden nachher noch darüber sprechen - nicht eintreten will, und zwar aus formellen Gründen. Ich erwarte, dass bei allen Einnahmenausfällen auch Kompensationen vorgesehen werden und man sich nicht hinter formalen Argumenten versteckt. Ich komme nachher im Detail noch darauf zu sprechen.
Als grundsätzlich verfehlt erachten wir die Salamitaktik mit der schrittweisen Abschaffung der Stempelsteuer. Im Rahmen der "Too big to fail"-Vorlage wurde zuerst die Emissionsabgabe auf Fremdkapital abgeschafft. Jetzt folgt die Abschaffung der Abgabe bei der Emission auf Eigenkapital, und als Drittes folgt dann die Abschaffung des Stempels auf den Versicherungspolicen und der Umsatzabgabe beim Wertschriftenhandel. So geht das nicht. Es ist eine Gesamtschau dazu nötig, auch hier.
Es ist vor allem eine Gesamtschau nötig - und das bitte ich Sie zu beachten -, welche Revisionen sonst noch in diesem Haus anstehen. Ich verweise auf die Unternehmenssteuerreform III. Wir wissen heute noch nicht, wie die nötigen Reformen bei den Spezialgesellschaften - deren Besteuerung muss EU-kompatibel gemacht werden - ausgestaltet werden. Wir wissen noch weniger, was das für finanzielle Folgen hat. Es ist doch unverantwortlich, jetzt wieder eine kleine Teilrevision vorzunehmen, die Hunderte von Millionen Franken an Ertragsausfällen zur Folge hat. Dann kommt auch die Familienbesteuerung, die revidiert werden muss. Auch hier warten wir noch auf eine Vorlage, auch hier sind allfällige Einnahmenausfälle nicht bekannt. Der Weg zur Individualbesteuerung darf sicher nicht blockiert werden.
Das sind alles Gründe, warum wir auf diese Vorlage gar nicht eintreten sollten. Die Sistierung, wie sie vom Bundesrat unterstützt wird, ist keine Lösung. Was heisst eine Sistierung? Eine Sistierung heisst einfach, dass wir eine weitere Baustelle im finanz- und steuerpolitischen Bereich haben. Wir haben genügend Baustellen, die es jetzt zu bereinigen gibt - ich verweise insbesondere auf die Unternehmenssteuerreform III, ich verweise aber auch auf die Aufarbeitung der Folgen der Unternehmenssteuerreform II. Deshalb sollten wir keine Sistierung beschliessen.
Jetzt kommen noch, gleichsam als Dessert, die Wachstumshoffnungen, die in diese Vorlage gesetzt werden. Wer auf Kompensationen durch Wachstumseffekte setzt, dem muss ich sagen: Das ist Kaffeesatzlesen, Herr Noser! Was das bedeutet, wissen wir bereits aus der Erfahrung, die wir mit den Schätzungen des damaligen Bundesrates Merz im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II gemacht haben: Da haben wir uns bereits auf das Prinzip Hoffnung versteift, und die Konsequenzen sind bekannt, nämlich Milliarden von Franken an Steuerausfällen. So geht das nicht!
Wenn mit dieser Vorlage noch eine Innovationsförderung versprochen wird, darf ich darauf verweisen, dass wir für die KMU bereits jetzt eine hohe Freigrenze bei der Emission auf Eigenkapital haben: Eine Million Franken an Eigenkapital sind frei; ich möchte den Kommissionssprecher bitten, auch einmal darauf zu verweisen.
Wer bei dieser Revision mitmacht, dem muss ich einfach sagen: Das ist finanz- und steuerpolitisch unverantwortlich und kurzsichtig. Wir haben noch grosse Baustellen in der [PAGE 367] Steuerpolitik. Nehmen wir diese an die Hand, und treten wir auf das vorliegende Geschäft nicht ein!