AB 173052
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-09
Wortprotokoll
Sie alle wissen, dass die Finanzmarktkrise in der Schweiz in Stützungsaktionen für Grossbanken endete. Sie ist durch die Krise und den Zusammenbruch von Lehman Brothers ausgelöst worden. Sie hat nicht nur riesige volkswirtschaftliche Kosten in Form von Wachstumsverlusten ausgelöst - Frau Bundesrätin, es gibt nicht nur die Klein-Klein-Rechnung, sondern auch die volkswirtschaftlichen Kosten! -, sondern sie hat auch dazu geführt, dass in der Schweiz sehr viele Bürgerinnen und Bürger zu Schaden gekommen sind, insbesondere Kundinnen und Kunden der CS, weil sie Papiere von Lehman Brothers in ihren Depots hatten.
Hans-Jürg Fehr verlangt mit seiner Motion, dass im Strafrecht wieder eine Bestimmung aufgenommen wird, wonach die Verleitung unerfahrener Kundinnen und Kunden zu spekulativen Börsengeschäften durch professionelle Anlageberaterinnen und -berater bestraft wird, und zwar mit Gefängnis oder Busse. Diese Bestimmung knüpft an eine Regelung an, die bis 1993 im StGB verankert war: Die Verleitung zur Spekulation war ein Straftatbestand. Die Banken lobbyierten dann dafür, dass man diesen Tatbestand der Verleitung zur Spekulation aus dem StGB herausnahm. Das Resultat kennen Sie: Schäden bei Bankkundinnen und Bankkunden, und die entsprechenden Beraterinnen und Berater sind straffrei ausgegangen. Es ist wichtig, dass wir diese Bestimmung wieder in das Strafgesetzbuch aufnehmen.
Ich sehe, dass Herr Joder eine vergleichbare Motion eingereicht hat. Sie trägt die Nummer 12.3587 und steht ebenfalls auf der Liste. Ich bitte Sie, sowohl die Motion Fehr Hans-Jürg, die ich übernommen habe, als auch die Motion Joder anzunehmen. Der Handlungsbedarf ist gross, die Verluste der Bankkundinnen und Bankkunden sind riesig, wir wollen so etwas nicht mehr erleben. Die vorgeschlagene Änderung [PAGE 1251] zwingt die Bankberater und Vermögensverwalter denn auch zu einem sorgfältigeren Umgang und zu entsprechender Aufklärung der Kundinnen und Kunden. Das Strafrecht ist sicher eine der wirksamsten Präventionsmöglichkeiten.