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Winkler Rudolf · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2015-06-18

Wortprotokoll

Herr Glättli, ich glaube nicht, dass wir mit der Weiterentwicklung der Armee, wie sie nun vorliegt, die Lösung auf der Suche nach einem passenden Problem gefunden haben. Das Bestreben war es immer, mit der Verteidigung durch eine schlagkräftige Armee sicherzustellen, dass wir gar nie in die Lage kommen, sie zu brauchen. [PAGE 1206] Bei jeder Versicherung ist es das Ziel, dass man sie gar nie braucht. So ist es auch im Falle der Armee.

Gestatten Sie mir einen kurzen Überblick von der Armee 61 bis zur heutigen Armeereform: Die Schaffung der Armee 61 sorgte für ein einwandfreies Funktionieren unserer Armee während rund 35 Jahren: Die personelle Bereitschaft, die materielle Alimentierung und eine allfällige Mobilisierung der Truppen waren in jedem Fall absolut sichergestellt. Mit dem Wechsel zur Armee 95 wurde aufgrund der Veränderungen in der sicherheitspolitischen Lage der Mannschaftsbestand ein erstes Mal reduziert, von über 600 000 Mann auf 400 000 Mann. Auf den 1. Januar 2000 wurde die gesamte Mobilmachungsvorbereitung, die wir während Jahrzehnten verfeinert hatten, über Bord geworfen und wurden sämtliche Akten vernichtet. Das heisst, dass wir seit dem 1. Januar 2000 unsere Truppen nicht mehr mit der gleichen Schlagkraft mobilmachen und in Aktion setzen können.

Mit der Armee XXI wurde der Mannschaftsbestand nochmals halbiert. Noch 120 000 Angehörige der Armee sind voll ausgerüstet und leisten ihren Dienst, während 80 000 Angehörige der Armee in der Reserve eingeteilt sind, mit der Konsequenz, dass sie nur teilweise ausgerüstet sind. Ebenso wurde die ganze Kaderausbildung auf den Kopf gestellt. Das während Jahrzehnten bewährte System des vollen Abverdienens jeden Grades während einer Rekrutenschule wurde durch ein System abgelöst, in dem die designierten Kaderleute bereits nach sieben Wochen RS aus dem Rekrutenverband herausgelöst werden, um sich in Führungslehrgängen mit wenig Bezug zur Truppe auf ihre künftigen Aufgaben vorbereiten zu lassen.

Nun stehen wir im Jahr 2015. Mit dem letzten sicherheitspolitischen Bericht wurde eine neuerliche Beurteilung der sicherheitspolitischen Lage vollzogen. Ebenso kann über die Erfahrungen mit der Armee XXI Fazit gezogen werden. Die Erkenntnis, dass sich die veränderte Kaderausbildung nicht bewährt hat und dass die Ausrüstung unserer Armee markante Lücken aufweist, zwingt zum Handeln.

Auch die Finanzierung im Umfang von mindestens 5 Milliarden Franken muss zur Gewährung der Planungssicherheit im Gesetz oder in den Übergangsbestimmungen verankert werden. So soll den aktuellen Herausforderungen mit einem Soll-Bestand von 100 000 und einem Effektivbestand von 140 000 Armeeangehörigen begegnet werden. Diese sind voll ausgerüstet und können mit einer wiedereinzuführenden Mobilmachungsorganisation rasch und zeitverzugslos zum Einsatz aufgeboten werden. In der Kaderausbildung soll wieder, wie es gesagt wurde, zum früheren System des Abverdienens zurückgekehrt werden. Ausserdem sind etliche Gesetzesanpassungen vorgesehen, welche die Kaderausbildung auch in Einklang mit der zivilen Karriere bringen sollen.

Die bürgerlich-demokratische Fraktion empfiehlt Ihnen, um unsere Sicherheitsansprüche zu erhöhen und mittels einer schlagkräftigen, bestens ausgerüsteten Armee den neuesten internationalen Entwicklungen Rechnung zu tragen, Eintreten auf das Geschäft. Wir werden dies geschlossen tun. In der Frage der Finanzierung der Armee bitten wir Sie, den Einzelantrag Hess Lorenz zu unterstützen. Das ist unseres Erachtens der einzig gangbare Weg, den Betrag von 5 Milliarden Franken festzuschreiben, ohne ihn ins Gesetz aufzunehmen. Im Sinne der Planungssicherheit soll dieser Betrag sichergestellt werden, bis der allfällige Bundesbeschluss vorliegt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

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