preparatory:AB 173570
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-10
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative will, dass das Strafgesetzbuch so angepasst wird, dass das Grooming mit Minderjährigen unter Strafe gestellt wird. Grooming heisst sinngemäss "Internet-Anbahnung", also das gezielte Ansprechen von Personen im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte. Es ist somit eine Form der sexuellen Belästigung im Internet; damit ist insbesondere die Belästigung von Minderjährigen gemeint. Es soll argloses Vertrauen erworben werden, um dann Straftaten wie die Anfertigung kinderpornografischer Aufnahmen oder sexuellen Missbrauch zu verüben. Moderne Technologie ermöglicht es, dass ein Chat neben Text auch Bild- und Film- sowie Tonelemente enthalten kann. Dadurch ist die Übertragung härtester Pornografie in Echtzeit möglich, auch wenn Opfer und Täter räumlich getrennt sind.
Ich bitte Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben und damit zu ermöglichen, dass eine vertiefte Prüfung stattfinden kann, wie Grooming mit Minderjährigen auch in der Schweiz, so, wie dies bereits, wir haben es gehört, in Deutschland, Frankreich, Grossbritannien und einigen weiteren Ländern der Fall ist, unter Strafe gestellt werden kann. Im Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates werden dazu bereits Vorschläge unterbreitet, die es verdienen, weiter geprüft zu werden.
Ich bitte Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.