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preparatory:AB 173660

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2014-12-03

Wortprotokoll

Ich kann mich dem Vorredner weitgehend anschliessen. Es handelt sich, wie die Kommissionspräsidentin es ausgeführt hat, um die zweite Etappe der Revision des Heilmittelgesetzes. Insgesamt kann man durchaus feststellen, dass die Vorlage, die vom Nationalrat kam, in ihrer Überarbeitung in die richtige Richtung ging und dass die SGK dieses Rates in vielen Punkten ebenfalls in diese Richtung weitergegangen ist und die Vorlage des Nationalrates damit etwas weiterentwickelt hat. Dieser zweite Teil der Revision ist meines Erachtens also auf einem guten Weg.

Ich möchte auch gleich eingangs festhalten, dass es ja trotz der Komplexität dieser Vorlage, die von der Vorrednerin und dem Vorredner erwähnt wurde, relativ wenige Minderheiten gibt. Aus meiner Sicht hat sich die Kommission sehr bemüht, in dieser komplexen Materie mit klaren Positionen an uns zu gelangen, sodass dann auch für den weiteren Gang der Dinge hoffentlich klare Entscheide resultieren. Man darf hier sicher auch festhalten, dass die relative Einfachheit der Vorlage - mit relativ wenigen Minderheiten - sicher auch mit der kundigen Führung vonseiten der Kommissionspräsidentin durch dieses schwierige Geschäft zu tun hat.

Ceci dit, möchte ich ein, zwei Punkte ebenfalls beleuchten, die nachher nicht mehr ausgeführt werden müssen: Ganz entscheidend sind ja bei dieser zweiten Etappe der Revision - das wurde gesagt - die Regelung des Zugangs der Bevölkerung zu Arzneimitteln, der Marktzugang, eine Reihe von Massnahmen im Bereich der Transparenz usw. Ganz besonders wichtig scheint mir aber eben auch, dass die Vorlage auch im Zusammenhang mit dem Standortbericht für biomedizinische Forschung gesehen werden muss. Das ist ein Bericht, den der Bundesrat vor Kurzem geliefert hat und der zeigt, wie wichtig eben adäquate Rahmenbedingungen auch für die Industrie in unserem Land sind; auch das ist hier ein Thema.

Es war ein besonderes Thema im Kontext des ersten wichtigen inhaltlichen Bereichs, nämlich der Kinderarzneimittel und der entsprechenden Anreize für die Entwicklung von Kinderarzneimitteln. Sie haben ja festgestellt, dass die Kommission in diesem Punkt nicht dem Nationalrat gefolgt ist, wenn sie ihm auch in vielen anderen gefolgt ist. Wir haben aber das Konzept der Marktexklusivität hier nicht mit einbezogen, sondern den Anreiz bezüglich der Kinderarzneimittel insofern setzen wollen, als man den Unterlagenschutz verlängert hat. In der nächsten Runde wird das sicherlich noch einmal zu diskutieren sein, hat doch der Nationalrat sehr stark auf dieses Konzept der Marktexklusivität gesetzt, das in den USA und in der EU eingeführt ist. Unsere Kommission setzt auf eine Verlängerung des Unterlagenschutzes. Das ist sicher eines der wichtigen Themen, zu dem sich aber in der Kommission keine Minderheit gebildet hat.

Zu erwähnen sind noch die vereinfachten Zulassungsverfahren für Arzneimittel der Komplementärmedizin, die wir ja schon im Zusammenhang mit der Motion Gilli 12.3847 vor einigen Tagen diskutiert haben. Ein weiteres Thema - wir werden es sicher dann noch im Detail ansehen - ist die Überarbeitung der geltenden Regelung der geldwerten Vorteile; das ist für die konkrete Arbeit im Gesundheitswesen natürlich ganz entscheidend. Die Kommission hat ein Konzept, das in die Richtung geht, dass Rabatte auch in Zukunft zulässig sein werden, während sie aber transparent gemacht werden müssen und vor allem ihre Zuteilung transparent sein muss. Hierzu gibt es einen neuen Ansatz, der im Laufe der Kommissionsarbeit [PAGE 1144] entstanden ist und vom Nationalrat sicherlich noch unter die Lupe genommen werden wird.

Abschliessend ist es aus meiner Sicht sehr wichtig, dass hier auch im Bereich des geistigen Eigentums und des Schutzes des geistigen Eigentums - ganz besonders bedeutend für unseren Standort Schweiz - eine Reihe von Massnahmen ergriffen worden ist. Ich glaube beispielsweise, dass zum einen der Unterlagenschutz von zehn Jahren für Innovationen eine solche Verbesserung ist, allerdings kombiniert mit dem Erfordernis eines nachgewiesenen klinischen Nutzens. Zum andern denke ich, dass die neue Formulierung im letzten Teil des Gesetzes, in den Artikeln 140a ff., eine Weiterentwicklung des Ansatzes des Nationalrates im Bereich des Patentgesetzes bringt. Diese Weiterentwicklung ist ebenfalls eine gute Lösung für die Diskussion in der nächsten Runde.

Insgesamt kann man also beim Eintreten aus meiner Sicht sagen, dass diese Revision in die richtige Richtung geht. Ich werde dann noch einige Bemerkungen in der Detailberatung machen.