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preparatory:AB 173730

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2014-05-07

Wortprotokoll

Die entscheidenden Teile dieses Gesetzes, die wir jetzt in diesem Block beraten, befinden sich in den Artikeln 57a bis 57c des Heilmittelgesetzes und in Artikel 56 KVG. Es geht nämlich um die Rahmenbedingungen und um die Wirksamkeit der Bekämpfung der Korruption, aber auch um eine transparente Regelung betreffend geldwerte Vorteile, sprich Rabatte, die sinnvoll und zugunsten der Patienten und Patientinnen verwendet werden und deshalb nicht unter den Begriff der Korruption fallen sollen. Diese Artikel sind technisch und relativ unübersichtlich, was es schwierig macht, die verschiedenen Versionen im Vergleich zu beurteilen.

Es ist mir deshalb ein Anliegen, noch einmal im Grundsatz zu sagen, was denn die Unterschiede zwischen der Minderheit I (Humbel), welche die Mehrheit der grünen Fraktion unterstützen wird, und der Minderheit II (Carobbio Guscetti) sind. Gemeinsam ist nämlich beispielsweise das Anliegen, die Korruption wirksam bekämpfen zu können, nicht nur im Bereich der Arzneimittel, sondern grundsätzlich im Bereich der Heilmittel, damit auch Prothesen und andere medizinische Hilfsmittel mit eingeschlossen werden. Damit wird der Anwendungsbereich deutlich erweitert, auch im Vergleich zur ursprünglichen, bundesrätlichen Version. Ebenfalls einig ist man sich, dass man die tolerierten oder sogar sinnvollen geldwerten Vorteile abschliessend regeln muss, dass man geringfügige Vorteile - das ist wahrscheinlich die Champagnerflasche zu Weihnachten - nicht unter Korruption laufen lassen kann. Das heisst, dass man die Verhältnismässigkeit wahren muss, dass die Unterstützung von Forschung und Weiterbildung sinnvoll ist, dass handelsübliche Abgeltungen sinnvoll sind. Es gibt aber einen grundsätzlichen und wichtigen Unterschied, und das ist die Referenz auf Artikel 56 KVG: Sollen in Zukunft zwischen Leistungserbringer und Versicherer noch Rabatte ausgehandelt und deren Verwendung vereinbart werden?

Es ist ja so: Niemand verhindert oder verbietet das Aushandeln von Rabatten. Aber wenn Sie diese Rabatte, wie es der Bundesrat und die Minderheit Carobbio Guscetti vorschlagen, direkt dem Patienten oder dem Versicherer weitergeben müssen, wird auch niemand mehr über Rabatte verhandeln. So weit ist das klar. Deshalb entspricht diese Regelung in dieser stringenten Form faktisch einem Rabattverbot.

Warum unterstützt die Mehrheit der grünen Fraktion deshalb die Minderheit Humbel? Keine Rabattverhandlungen bedeuten höhere Preise. Das erklärt auch, warum die SVP-Delegation, welche unter direkter Beratung von Interpharma ihre Anträge in die Kommission trug und die auch das Mandat von Intergenerika in der Kommission vertrat, zusammen mit der SP die Minderheit Humbel bekämpfte. Es gibt eine erwünschte Entwicklung, wenn Rabatte weiterhin verhandelt werden können, nämlich die, dass die indirekte Rabattweitergabe an den Patienten über die Versorgungsforschung oder über die Qualitätsentwicklung, welche nicht unter die Forschung fällt, weiterhin ermöglicht wird; das gilt ebenso für das Disease Management. Mittelfristig bis langfristig können so grosse Kosteneinsparungen oder Qualitätsoptimierungen erreicht werden.

Es gibt einen weiteren Nachteil, wenn diese Rabattverhandlungen zwischen Leistungserbringern und Versicherern nicht mehr möglich sind. Das ist nämlich der direkte Anreiz für die Leistungserbringer, Umgehungsfinanzierungen für diese Projekte zu suchen oder finden zu müssen. Das ist ganz sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers. Exzessive Rabatte können mit dem Antrag der Minderheit Humbel genauso verhindert werden, weil nämlich die Erhöhung der Transparenz von beiden Seiten unbestritten ist und weil sich Versicherer und Leistungserbringer die Balance halten: Der Leistungserbringer möchte theoretisch hohe Preise und ist an der Qualitätsentwicklung interessiert; der Versicherer will tiefe Preise, weil diese eben Prämienrabatte zulassen und direkt und auch kurzfristig prämienwirksam sind.

Wir bitten Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit Humbel zuzustimmen. Den Anträgen der Minderheiten Steiert und Carobbio Guscetti, bei denen es darum geht, die Beschwerde- und Patientenrechte zu stärken, werden wir ebenfalls zustimmen.

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