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AB 173972

Gysin Hans Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-05-11

Wortprotokoll

Die nationalrätliche WAK hat mit grosser Mehrheit und aus folgenden Gründen Eintreten auf das Bundesgesetz über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen beschlossen:

In seiner heutigen, dezentral organisierten Form hat das gewerbliche Bürgschaftswesen nach übereinstimmender Meinung von Vertretern des Bürgschaftswesens, der kreditgebenden Banken und der Kommission keine Zukunft. Diese Einschätzung stützt sich auf die folgenden Feststellungen: In den Neunzigerjahren haben die Banken ihre Kreditvergabepolitik grundsätzlich geändert, weg von einer wertorientierten hin zu einer ertragsorientierten Betrachtungsweise. Die Bewertungsgrundsätze wurden durch Bürgschaften nach bisherigem Muster kaum mehr beeinflusst und somit brachten diese Bürgschaften den Kreditnehmern keine wirtschaftlichen Vorteile mehr. Zusätzlich hat sich die Situation verschlimmert, weil die Banken ihre Zusammenarbeit mit den Genossenschaften aufgrund deren teilweiser Ineffizienz und Unprofessionalität bei der Bearbeitung der Bürgschaftsgesuche oder aufgrund der schwierigen finanziellen Situation kündigten. Ein weiterer nicht zufriedenstellender Punkt sind die grossen Unterschiede zwischen den Aktivitäten der heutigen zehn Genossenschaften. Aufgrund verschiedener Geschäftspolitiken, vor allem aber wegen der enormen Ungleichheit der zur Verfügung stehenden Ressourcen fällt der Fördereffekt heute regional sehr unterschiedlich aus.

Insgesamt ist festzuhalten, dass der Fördereffekt zurzeit mehr als bescheiden ist. Die geschilderte Situation ist über viele Jahre hinweg entstanden. Ein Handlungsbedarf wurde zwar bereits in den Neunzigerjahren erkannt, jedoch musste dieses Geschäft einen sehr weiten Weg hinter sich bringen, bis es heute im Plenum behandelt werden kann. In Erfüllung eines Postulates der WAK aus dem Jahre 1999 legte der Bundesrat im Juli 2003 einen Bericht betreffend die Überprüfung und Stärkung des gewerblichen Bürgschaftswesens vor. Am 25. Mai 2004 hat unsere Kommission entschieden, zu diesem Anliegen eine Kommissionsinitiative zu lancieren. Für dieses Vorgehen sprach insbesondere die damit verbundene Beschleunigung der parlamentarischen Beratung. Die Ausarbeitung des Erlassentwurfes wurde ans EVD bzw. ans Seco delegiert. Der Auftrag lautete in etwa: Aufbau einer Finanzierungsplattform für förderungswürdige kleine und mittlere Unternehmen. Das Seco rief dann eine Arbeitsgruppe ins Leben, welcher Vertreter sämtlicher Banken, der Bürgschaftsorganisationen und der Kantone angehörten. Obschon sowohl die Grossbanken als auch die WAK in ihren Verhandlungen anfänglich andere Modelle präferierten, beispielsweise Versicherungsmodelle ohne Bürgschaften, kam die Arbeitsgruppe des Seco zum Schluss, dass eine Reorganisation des Bürgschaftswesens die beste und effizienteste Variante darstellt.

Obwohl im Laufe der Verhandlungen dieses Geschäftes immer wieder auch ordnungspolitische Vorbehalte geäussert wurden, hat sich die Kommission schliesslich sehr deutlich für das Förderinstrument Bürgschaftsgenossenschaften ausgesprochen. Ein Vorentwurf für ein Bundesgesetz wurde im Mai 2005 in die Vernehmlassung geschickt. Nach Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse und auch nach erfolgtem Bericht des Bundesrates hat die WAK noch einige wenige Änderungen vorgenommen. Der Ihnen heute vorliegende Gesetzestext wurde in der Kommission am 3. April 2006 mit 14 zu 2 Stimmen sehr deutlich angenommen. Das zur Diskussion stehende Bundesgesetz über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen ist also, wie Sie sehen, breit abgestützt und basiert grösstenteils auf dem Vorschlag der angesprochenen Arbeitsgruppe.

Ich möchte Ihnen noch in wenigen Worten die Kernpunkte der Vorlage schildern. Sie hat zum Ziel, das Volumen der gewerblichen Bürgschaften innerhalb von vier Jahren auf 400 Millionen Franken zu verdreifachen und damit diesem Instrument endlich jene Bedeutung zu geben, die es verdient. Mit folgenden Massnahmen soll dies erreicht werden:

1. Erhöhung der Verlustbeteiligung durch den Bund: Im Gegensatz zur heutigen Regelung soll sich der Bund künftig in grösserem Umfang an eventuellen Verlusten beteiligen. So ist vorgesehen, den Verlustanteil von bisher 50 neu auf 65 Prozent anzuheben. Die WAK hat im Gegenzug eine vom Bundesrat vorgeschlagene Plafonierung der maximalen Bürgschaftsvolumina auf 600 Millionen Franken für die vierjährige Laufzeit des Rahmenkredits akzeptiert und damit das Verlustbeteiligungsrisiko des Bundes beschränkt.

2. Anhebung des maximalen Bürgschaftsbeitrages: Die Erhöhung der im Einzelfall möglichen Bürgschaftslimite von heute 75 000 bzw. 90 000 Franken auf neu eine halbe Million Franken erweitert, zusammen mit der Erhöhung der angesprochenen Verlustbeteiligung des Bundes, den Handlungsspielraum der zukünftigen regionalen Bürgschaftsgenossenschaften. Die Ausgestaltung der Sicherheiten führt zu einer höheren Bonitätseinstufung und dadurch zu besseren Kreditkonditionen für die KMU.

3. Reduktion der Anzahl der Bürgschaftsgenossenschaften: Mit einer Reduktion der Anzahl der Organisationen sowie einer Straffung und Vereinheitlichung der Prozesse soll die Effizienz des Systems erhöht und sollen Kosteneinsparungen ermöglicht werden. Die Forderung, die Zahl der anerkannten Organisationen auf drei zu beschränken, fand den Weg nicht explizit in den Gesetzentwurf, jedoch kann den Kommissionsberatungen und der Stellungnahme des Bundesrates ein solcher Wille entnommen werden. Auf einen späteren Minderheitsantrag ist noch zurückzukommen.

4. Einbinden der Banken: Mit dem Vorschlag einer Reorganisation des Bürgschaftswesens ist eine Lösung gefunden worden, die auf die Unterstützung sämtlicher Bankengruppen zählen kann. Zu nennen sind namentlich der angekündigte Wiedereinstieg der beiden Grossbanken sowie die Beteiligung der Raiffeisenbanken. Dies wird die Effizienz des Bürgschaftswesens spürbar steigern. Die Auflösung der Beteiligungsverhältnisse zwischen Banken und Bürgschaftsgenossenschaften diente als wichtige Voraussetzung für die Unterstützung durch die Banken und - das sei zu anerkennen - deren Verzicht auf 30 Millionen Franken. Dieser [PAGE 678] Verzicht stellt für den Bund eine wesentliche Entlastung dar. Ebenso wichtig für die Rekapitalisierung des Systems ist aber, dass das heutige Kapital der Genossenschaften erhalten bleibt, was den Zusammenschluss der heutigen Genossenschaften oder eine Zentrale mitsamt Einbringung ihrer freiwerdenden Mittel erfordert.

5. Übernahme der Verwaltungskosten durch den Bund: Entgegen dem Willen des Bundesrates und einer Minderheit der Kommission sollen die Verwaltungskosten der neuen Bürgschaftsgenossenschaften voll vom Bund übernommen werden. Dies hat die WAK mit 10 zu 8 Stimmen beschlossen. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass mit einem Verzicht auf diese Kostenübernahme die Vorteile der Bürgschaften gegenüber den marktüblichen Kreditkonditionen wegfallen würden. Alleine aufgrund einer strafferen Organisation des Bürgschaftswesens könne das System nicht kostendeckend betrieben werden. Gegen den Antrag der Minderheit der Kommission, welche die Aufteilung der Verwaltungskosten zwischen Bund und Kantonen will, spricht die Gefahr, dass die Kantone diese Mehrbelastung als Anlass nehmen könnten, zusätzliche Leistungen im Rahmen von Wirtschaftsförderungsmassnahmen einzustellen. Eine solche Lösung könnte zum Bumerang werden. Zudem würde mit einer Zweiteilung der Kosten der administrative Aufwand stark anwachsen.

Die Reorganisation des Bürgschaftswesens ist eine wichtige Massnahme und Voraussetzung bei der Finanzierung der kleinen und mittleren Unternehmen. Denn gerade junge, aufstrebende Unternehmen, im Ausbau begriffene Unternehmen und Unternehmen, die eine Geschäftsübergabe vornehmen, haben immer wieder Mühe bei der Suche nach kostengünstigen Krediten und sind auf diese Massnahmen angewiesen. Die im Gesetz enthaltene Ausgestaltung der Sicherheiten führt nach Meinung der Experten zur gewünschten höheren Bonitätseinstufung und dadurch zu besseren Kreditkonditionen für die KMU. Mit der angesprochenen Plafonierung der maximalen Bürgschaftsvolumina wird zudem die Verlustbeteiligung des Bundes beschränkt.

Diese Vorlage stellt eine gute und ausgewogene Lösung für das künftige Bürgschaftswesen dar. Im Namen der Kommission bitte ich Sie, auf das Bundesgesetz über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen einzutreten.

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