preparatory:AB 174256
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-03-09
Wortprotokoll
Wie Sie alle wissen, hat sich der Bundesrat bereits am 20. November 2013 zur Verbesserung der Grundlagen für die Arzneimitteltherapie geäussert. Anlass war damals das gleichlautende Postulat Gilli 13.3884. Seine Einschätzung hat sich seither nicht verändert, vielmehr durch neugeschaffene Instrumente verstärkt. Seit Anfang 2014 ist - Frau Gilli hat es eben gesagt - das Humanforschungsgesetz in Kraft. Dadurch sind vereinfachte regulatorische Anforderungen für Therapieoptimierungsstudien ermöglicht, darunter namentlich auch für Studien mit Medikamenten, deren Patentschutz abgelaufen ist, die aber in der medizinischen Praxis nach wie vor eingesetzt werden.
Finanziert werden Therapieoptimierungsstudien in der Regel durch nichtkommerzielle Quellen, also z. B. durch den Schweizerischen Nationalfonds, durch universitätseigene Forschungsfonds oder durch in- wie ausländische Stiftungsgelder. Der Bund fördert solche Studien in erster Linie über den SNF. Damit ist auch die Unabhängigkeit des SNF sichergestellt, und dies ist ein hohes Gut.
Darüber hinaus orientiert sich der Bund in seiner Forschungsförderungspolitik klar am Prinzip der Subsidiarität. Das heisst, er fördert primär die für die klinische Forschung notwendigen Infrastrukturen. Zu diesem Zweck prüft er im Hinblick auf die BFI-Botschaft 2017-2020 den Aufbau eines nationalen Netzwerks für klinische Forschung. Dieses soll zentrale Serviceleistungen für die klinische Forschung anbieten, das ist eine weitere wichtige Verbesserungsmassnahme. Dann sei an den Ende 2013 vom Bundesrat verabschiedeten Masterplan für die Biomedizin erinnert. Auch dieser enthält verschiedene Massnahmen zur Stärkung der biomedizinischen Forschung. Spätestens Ende 2018 wird der Bundesrat dem Parlament dazu Bericht erstatten.
Fazit: Weitere Massnahmen hält der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt nicht für nötig. Er beantragt Ihnen deshalb die Ablehnung des Postulates.