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preparatory:AB 174344

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-03-09

Wortprotokoll

Das Letztere können wir nicht mehr, nämlich eine Motion in ein Postulat umwandeln. Ihr Anliegen verstehe ich grundsätzlich schon: Ich habe vor etwa zwei Jahren in einem mittel-/osteuropäischen Land, das von uns Kohäsionsgelder bekommt, selber einen Check gemacht und habe dort festgestellt, dass das Empfängerland grundsätzlich sehr dankbar ist für unsere Gelder und dass es sehr ausführliche Projektbeschriebe liefern musste, damit wir sehen konnten, wofür das Geld gebraucht werden soll. Das Empfängerland musste sich auch regelmässige Kontrollen gefallen lassen und muss letztlich den Nachweis erbringen, dass das Geld investiert wurde, wie miteinander abgemacht. Weshalb erzähle ich diese Geschichte? Ich tue dies, weil mir dann gesagt wurde: "Ihr Schweizer seid fürchterlich kompliziert! Aus Brüssel kommt das Geld, und wir setzen das Geld ein. Wir haben das Vertrauen aus Brüssel, und wir müssen nicht mehr auf diese Art und Weise Rechenschaft ablegen." Dann habe ich meinerseits wiederum gesagt: "Es sind öffentliche Gelder, mit denen wir kutschieren, und die Öffentlichkeit hat bei uns ein Anrecht zu wissen, was wir damit machen."

Selbstverständlich bleiben wir bei diesem Prinzip, wenn es um Kohäsionszahlungen geht. Dazu zwei Zahlen: Wir haben bisher aufgrund unseres Erweiterungsbeitrages Verträge mit Rückfluss in die Schweiz im Gesamtbetrag von 103 Millionen Franken abgeschlossen. Weiter sind aufgrund der EU-Gelder und der EU-finanzierten Projekte Aufträge an Schweizer Firmen im Gesamtbetrag von 1,7 Milliarden Franken geflossen. Das Interesse ist also nicht nur einseitig. Die Praxis der Auftragsvergabe beruht einerseits auf den bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über bestimmte Aspekte im öffentlichen Beschaffungswesen, und andererseits unterliegt die Vergabe von öffentlichen Aufträgen den einschlägigen Bestimmungen des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen.

Die vorgeschlagene Neuorientierung würde im Ausland in der Konsequenz als protektionistische Massnahme angesehen, und das könnte letztlich sogar zu Retorsionsmassnahmen führen. Die Zugangsmöglichkeiten von Schweizer Firmen zu ausländischen Märkten sind, wie wir alle wissen, für uns zentral. Jeder zweite Franken wird im Ausland verdient, wir können uns solche Retorsionsmassnahmen also gar nicht leisten. Ergo haben wir nicht viel Spielraum, wenn wir unser System ändern wollen. Kohäsionsgeld geht den Kohäsionsweg, sein Einsatz wird ganz genau geplant und sorgfältig kontrolliert. Schweizer Firmen sind jederzeit Mitbewerber. Wie die Zahlen zeigen, haben auch bereits Schweizer Firmen profitiert.

Der Bundesrat empfiehlt die Motion zur Ablehnung.

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