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preparatory:AB 174531

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-22

Wortprotokoll

Eine kurze Präzisierung zu Absatz 1 Buchstabe b: Die Kommission schlägt Ihnen hier vor, die Frist von vierzehn Tagen auf dreissig Tage zu verlängern. Es geht um die Frage, unter welchen Umständen ein Whistleblower nach dem Behördenkontakt an die Öffentlichkeit gelangen kann. Die Kommission ist der Meinung, dass eine vierzehntägige Reaktionsfrist für die Behörde zu kurz bestimmt ist und dass dreissig Tage angemessen wären.

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