preparatory:AB 175106
Grunder Hans · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2015-03-03
Wortprotokoll
Ich muss Herrn Bäumle korrigieren. Er hat gesagt, dass Artikel 9 verfassungswidrig sei. Ich möchte ihn daran erinnern, dass wir diese Experten ja angehört haben. Die Mehrheit der Kommission hat zu Artikel 9 Absatz 1 einen Buchstaben e beschlossen, der lautet, eine Bewilligung sei möglich, wenn "keine überwiegenden Interessen entgegenstehen". Diese Formulierung haben wir auf Anregung der Experten eingefügt. Dabei wurde auch die Aussage gemacht - das ist so protokolliert -, dass damit dieser Artikel verfassungsgemäss sei. Das ist ein wichtiger Punkt. Ich weiss nicht genau, ob dies bei den Verhandlungen mit den Initianten auch entsprechend gewürdigt worden ist. Wäre das nämlich der Fall gewesen, müsste man, denke ich, über die Reduktion auf 50 Prozent nicht diskutieren, denn diese Bestimmung ist verfassungskonform.
Die BDP-Fraktion lehnt den neuen Antrag, mit Absatz 2 die zulässig umnutzbare Bruttogeschossfläche auf 50 Prozent zu reduzieren, ganz deutlich ab. Es ist unklar, wie das dann vonstattengehen sollte.
Frau Semadeni sagte vorhin, ihr Herz schlage für die ständerätliche Fassung. Schöner wäre es noch, wenn ihr Herz für die gebeutelte Hotelleriebranche schlagen würde. Dort besteht nämlich im Moment dringender Handlungsbedarf. Schon beim Eintreten habe ich gesagt, dass wir Bauruinen produzieren werden, wenn wir dort keine guten Rahmenbedingungen schaffen.
Diese 50 Prozent sind möglicherweise gut gemeint. Doch was sind 50 Prozent? Ist damit die Anzahl der Wohnungen gemeint, oder ist damit die Fläche gemeint? Das ist noch unklar. Wie die Gaststube oder die Esssäle zählen werden, ist nicht gesagt. Insofern werden mit einer solchen Bestimmung nur Bürokratie und Rechtsunsicherheit geschaffen.
Deshalb bitte ich Sie, den Antrag Huber/Amstutz klar abzulehnen.
Auch bei Artikel 10 bitte ich Sie, bei der Mehrheit zu bleiben. Die Begriffe, die wir diskutieren, sind kantonal zum Teil sehr verschieden. Ich muss sagen, der Kanton Bern kennt nun halt einfach den Begriff "erhaltenswert". Wenn Herr Amstutz da dieses Buch über die erhaltenswerten Gebäude der Gemeinde Sigriswil schwingt, dann verhindert er, dass bei sehr vielen Bauten, die eben erhaltenswert sind, noch etwas gemacht werden kann. Und das ist jetzt wirklich nicht im Sinne des Erfinders, dass dort nicht umgenutzt werden kann. Auch dort gibt es wieder die gleiche Folge: Wenn das nicht gemacht werden kann, haben wir die Situation, dass eben Bauruinen entstehen. Deshalb bitte ich Sie, beim Begriff "erhaltenswert" zu bleiben. Die Kantone könnten ja sonst erfinderisch sein und irgendwie andere Kategorien einführen und damit das Gesetz umgehen. Aber das wollen wir ja alle nicht, wir wollen vielmehr Klarheit schaffen.
In diesem Sinn bitte ich Sie, bei der Mehrheit zu bleiben.