Lexipedia

preparatory:AB 175180

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2015-06-18

Wortprotokoll

Zu diesem dritten Block einige Bemerkungen. Die in Artikel 28 von der Minderheit Galladé beantragte Wertecharta, die mit einem Armeeinspektor verbunden ist, bitte ich Sie abzulehnen. In der Begründung, warum man das einführen sollte, ist Deutschland als Beispiel aufgeführt worden. Da sieht man auch den grossen Unterschied: Wir haben eine Milizarmee, und Deutschland hat eine Berufsarmee. In einer Berufsarmee kann ich mir so etwas vorstellen. In einer Milizarmee hingegen pflegen wir den Umgang miteinander, die Dienstzeiten sind kurz, und Unstimmigkeiten sollen dort ausgetragen werden. Wir haben keine Wertecharta, so, wie sie gewünscht wird, sondern wir haben das Dienstreglement. Im Dienstreglement sind die Rechte und Pflichten der Wehrmänner geregelt. Sie können sich innerhalb der Regeln dieses Dienstreglements bewegen. Das Dienstreglement hat den Charakter einer Verordnung des Bundesrates und ist damit ein wesentlich stärkeres Instrument als eine Wertecharta, die ein Stück Papier darstellt, deren Inhalt man dann predigen muss. Daher meine ich, wir haben hier bereits eine bessere Lösung im gleichen Sinn, wie sie die Minderheit Galladé beantragt. Ich schlage Ihnen vor, diesen Minderheitsantrag zu Artikel 28 abzulehnen.

Bezüglich der Artikel 40c bis 40e zur Ombudsstelle und Artikel 109a zur Ausserdienststellung von Rüstungsgütern haben wir das getan, was Sie uns mittels der von Ihnen angenommenen Motionen befohlen haben. Wir haben das von Ihnen damals Gewünschte umgesetzt. Die Halbwertszeit [PAGE 1244] war kurz, Sie haben bereits wieder Korrekturen angebracht. Die Mehrheit will die Ombudsstelle abschaffen. Wir könnten damit leben, weil wir die entsprechende Motion damals bekämpft haben. Aber wir haben sie jetzt umgesetzt, so, wie Sie das gewünscht haben. Aus unserer Sicht war es nicht zwingend nötig, eine solche Ombudsstelle zu schaffen. Aber wir haben das getan, was Sie damals gewünscht haben. Wenn Sie heute daher der Mehrheit folgen, können wir uns Ihrem Beschluss ohne Probleme anschliessen. Das Gleiche gilt grundsätzlich für die Ausserdienststellung von Rüstungsgütern. Wir haben das aufgrund einer von Ihnen angenommenen Motion getan. Wenn ich die Fahne heute ansehe, kann ich sagen, dass der Ständerat die Fassung des Bundesrates etwas verbessert und korrigiert hat. Wenn Sie dem Ständerat folgen, haben wir wahrscheinlich die bestmögliche Lösung, um Ihre Motion umzusetzen; es sei denn, Sie möchten hier wieder Abstand davon nehmen.

Zu den Finanzen: Da geht ja der Basar ganz offensichtlich weiter. Nach der Diskussion über die Bestände nun die Diskussion über die Finanzen zu führen - da wird mir etwas "gschmuech", wenn ich das so sagen kann. Wie machen wir jetzt weiter mit der Armee, und welches ist der rote Faden? Ich denke einfach, dass wir einmal miteinander im Grundsatz beschliessen müssen, was wir wollen. Ich habe gerade daran gedacht, dass sich in diesen Tagen das Jubiläum der Schlacht bei Kappel nähert, die nicht mit einem Kampf geendet hat, sondern mit der berühmten Milchsuppe. Vielleicht müsste ich Sie einmal zu einer Kappeler Milchsuppe einladen, damit wir die Differenzen friedlich bereinigen und versuchen, eine Lösung zu finden.

Natürlich steht die Armee hier im Vordergrund, aber es geht um sehr viel mehr, es geht um Sicherheit. Mit dieser Planungsunsicherheit, die wir in den letzten Jahren hatten, ist es fast nicht möglich, einen Betrieb von 10 000 festangestellten Frauen und Männern und 150 000 Angehörigen der Armee, die in den WK kommen, zu führen. Das gibt Unsicherheit, und die merkt man bis zuletzt. Wenn diese Unsicherheit dann irgendwo durchschlägt, dann bitte ich Sie, doch daran zu denken, dass auch Sie hier eingebunden sind. Sie können dann nicht nur mit dem Finger auf Wehrmänner oder auf die Verwaltung zeigen. Wenn es uns nicht gelingt, diese Sicherheit zu schaffen, dann haben wir alle daran zu tragen.

Sehen wir die finanziellen Vorschläge an: Da gilt einmal vorab, dass das Parlament mit verschiedenen Beschlüssen mehrmals diese 5 Milliarden Franken bestätigt hat. Auf der Fahne sehen wir, dass wir den Mehrheits- und einen Minderheitsantrag zu Artikel 148j haben, die auf Dauer einen Betrag ins Gesetz schreiben möchten. Selbstverständlich sind Sie Gesetzgeber, Sie können in den Gesetzen machen, was Sie wollen. Aber einen Betrag auf Dauer im Gesetz einzufügen, das betrachten wir dann schon als unglücklich. Das wäre ein Novum und in dieser Form auf Dauer eigentlich wirklich nicht zu empfehlen. Ich würde Sie und auch die Mehrheit Ihrer Kommission also dringend bitten, diese 5 Milliarden Franken nicht auf Dauer ins Gesetz zu schreiben.

Das Gleiche gilt für den Antrag der Minderheit I (Fehr Hans) auf diese 5,4 Milliarden Franken, die wahrscheinlich mit dem abgelehnten Antrag der Bestandeserhöhung ohnehin obsolet sind.

Denkbar wäre ja noch, dass Sie für einen ersten Zahlungsrahmen von vier Jahren etwas in die Übergangsbestimmungen schreiben; das wäre gesetzestechnisch wahrscheinlich noch akzeptabel, im Gegensatz zur Verankerung im Gesetz. Ich kann Ihnen aber sagen, dass der Bundesrat hierzu sicher auch Nein sagen würde. Wir haben das nicht besprochen, doch der Bundesrat wäre wohl auch hier kaum gewillt, das zu bejahen; dies unter anderem darum, weil wir in einer Phase des Sparens gröberen Ausmasses für die nächsten Jahre sind, wobei wir uns für die Armee eher der 4,5-Milliarden-Grenze als der 5-Milliarden-Grenze nähern. Das sei hier als Vorbehalt angefügt. Aber es wäre allenfalls noch denkbar, hier diesen Betrag einzufügen.

Es gibt jetzt verschiedene Vorschläge: 17,6 Milliarden gemäss Minderheit Allemann oder die 20 Milliarden Franken gemäss Antrag Portmann, wobei dieser Antrag sinnvollerweise mit dem Antrag Hess Lorenz ergänzt würde, damit wir diesen roten Faden hätten. Damit würde die Möglichkeit bestehen, Ihren Beschluss ins Gesetz zu schreiben, wobei der Vorbehalt bestünde, dass der Bundesrat nicht darum herumkäme, im Sparprogramm hier Kürzungen vorzunehmen. Insofern wäre es im Moment eine nicht wirklich glückliche Lösung, da ein Betrag ins Gesetz geschrieben würde, von dem wir bereits wissen, dass wir daran zu knabbern haben werden. Der Bundesrat wird sich im Laufe der Finanzplanung schon in dieser und in der nächsten Woche wieder damit beschäftigen. Wenn Sie aber den Wunsch haben, etwas ins Gesetz einzufügen, müsste das wohl bei Artikel 151 sein, in den Übergangsbestimmungen. Doch auch das wäre eigentlich eine Novität, etwas Einmaliges, das Sie hier beschliessen würden. Sie aber machen die Gesetze. Aus Sicht des Bundesrates muss ich Ihnen sagen, dass Sie darauf verzichten sollten, Beträge im Gesetz zu nennen, insbesondere bei Artikel 148j.

Ich spreche jetzt etwas gegen meine Überzeugung. Ich habe nämlich etwas Angst, dass wir heute ein Kartenhaus miteinander gebastelt haben. Wenn nämlich diese 5 Milliarden Franken nicht auf Dauer gesprochen werden, wird dieses Kartenhaus zusammenfallen. Egal, wie es ausgeht, das Parlament hat jedenfalls die Verantwortung, dann zu diesem Versprechen zu stehen. Wir planen jetzt seit drei, vier Jahren mit diesen 5 Milliarden Franken - wir haben alles auf diesen Betrag ausgerichtet. Wenn Sie das heute nicht beschliessen - was ich durchaus verstehen kann, das kann finanztechnisch Sinn machen -, würde ich Sie dann doch in die Verantwortung nehmen, wenn es ins Budget ginge. Wir dürfen nicht mehr Kartenhäuser bauen! Schliesslich stehen wir in der Verantwortung gegenüber einer Generation junger Männer, die Dienst leisten und eine gute Ausrüstung wollen. Egal, wo Sie das festschreiben: Wir haben die Verantwortung, die Mittel für die Sicherheit der Schweiz bereitzustellen.

Zusammengefasst: Was die Finanzen betrifft, würde ich Ihnen empfehlen, diese nicht ins Gesetz zu schreiben oder wenn schon, dann bei Artikel 151. In der Verantwortung stehen Sie meines Erachtens aber ohnehin, ob Sie das heute ins Gesetz schreiben oder ob ich Sie dann bei den Budgetberatungen in die Pflicht nehmen würde.

preparatory:AB 175180 | Lexipedia | Lexipedia