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preparatory:AB 176731

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2015-03-19

Wortprotokoll

Es ist so, dass Berufsarmeen tatsächlich praktisch überall eine Wertecharta haben, wie das Frau Savary ausgeführt hat. Das ist wahrscheinlich dort sinnvoll und notwendig, wo man in einer Armee jahrelang fast in einer Parallelgesellschaft lebt. Dort muss man das Zusammenspiel entsprechend regeln. Bei einer Milizarmee, sind wir der Meinung, ist das nicht notwendig, weil die Bürgerinnen und Bürger für drei Wochen aus dem Zivilleben ins Militär kommen und dort ihre Werte einbringen.

Wir haben dafür, wie das der Kommissionspräsident ausgeführt hat, das Dienstreglement. Das Dienstreglement hat den Charakter einer Verordnung. Es ist also rechtsverbindlich, und Verstösse gegen dieses Dienstreglement können auch geahndet werden. Dieses Dienstreglement enthält nicht nur die Werte des Zusammenlebens wie eine Charta, sondern es regelt für die Angehörigen der Armee auch das Beschwerderecht, die Möglichkeiten, wie man vorgehen kann, wenn gegen Werte verstossen wird; es regelt, wie man sich beschwert. Es ist eine komplette Regelung des Zusammenlebens mit allen Beschwerdemöglichkeiten. Wir sind also der Meinung, dass das, was Frau Savary fordert, eigentlich in diesem Dienstreglement bereits enthalten ist, mit allen Rechten und Pflichten der Angehörigen der Armee.

Im Aktivdienst gilt das Kriegsvölkerrecht. Die Vorgesetzten werden darin ausgebildet, in allen Kursen. Auch hier ist also entsprechend vorgesorgt.

Ich kann auch feststellen, dass mir keine Probleme im Zusammenleben von Mann und Frau in der Armee bekannt sind. Das funktioniert. Man misst dem besonderes Gewicht bei, und ich höre eigentlich immer nur, dass man dieses Zusammenleben auch entsprechend schätzt und dass es das Klima entsprechend verbessert. Im Übrigen möchte ich doch darauf hinweisen, dass sich die Idee einer allgemeinen Wehrpflicht für Frauen bei uns wirklich nicht aufdrängt. Das ist kein Vorschlag des VBS oder der Armee, sondern ein Einzelvorschlag. Es ist sicherheitspolitisch nicht notwendig, dass wir das machen.

Wir glauben also, dass die Lösung, die wir heute haben, genau das regelt. Sie geht noch weiter als das, was der Minderheitsantrag will. Er ist aus unserer Sicht in einer Milizarmee nicht notwendig, denn eine Wertecharta ist ja auch die Möglichkeit, sich dahinter zu verstecken oder dann nicht zu handeln. Das wollen wir nicht, sondern wir haben ein Dienstreglement, das eben Rechte und Pflichten regelt. Die Soldaten werden in der Rekrutenschule darüber informiert, welche Rechte und Pflichten sie haben. Das ist etwas, was eigentlich weiter geht als eine nur unverbindliche Wertecharta, die nie den Charakter einer vom Bundesrat erlassenen Verordnung erhalten kann.