preparatory:AB 177022
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-19
Wortprotokoll
Im Namen der SP-Fraktion ersuche ich Sie, den Anträgen der Minderheit Leutenegger Oberholzer, welche in den meisten Fällen der Variante Bundesrat/Ständerat folgt, zuzustimmen.
Im Einzelnen möchte ich Folgendes ausführen: Der Antrag der Minderheit I (Leutenegger Oberholzer) zu Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a will den Finanzintermediär, das heisst die Bank, unverzüglich meldepflichtig machen, wenn er den Verdacht hat, dass Vermögenswerte aus einem Verbrechen oder aus einem qualifizierten Steuervergehen stammen. Bisher war die Meldepflicht auf einen "begründeten Verdacht" abgestützt, so auch noch nach der Fassung von Bundesrat und Ständerat. In den Anhörungen haben wir von Fachleuten gehört, dass der Verdacht allein ohne Weiteres eine genügend hohe Meldeschwelle darstellen würde und damit durchaus eine professionelle Handhabung dieser Meldepflicht gewährleistet wäre. In der Tat, Frau Kollegin Leutenegger Oberholzer hat es soeben dargelegt, haben wir in Anbetracht der Milliarden illegaler Gelder, welche sich im globalen Orbit befinden, in der Schweiz verhältnismässig wenige Meldungen. Wir haben zwar anzahlmässig schon zu viele Meldungen, aber wir möchten keine mehr haben. Wir wissen, dass die illegalen Gelder, die Geldwäschereigelder, ihre Lokalisierung auf dem Finanzplatz Schweiz suchen - leider noch. Daher ist es wichtig, dass wir die Schwelle nicht zu hoch ansetzen. Versuchen wir es einmal mit dem "Verdacht". Im Minimum schaffen wir damit eine Differenz zum Ständerat und geben ihm als Erstrat die Möglichkeit, diese Frage auch noch einmal gründlich auszuloten und auszudiskutieren; es lohnt sich.
Es drängt sich nämlich die Vermutung auf, dass die Banken tendenziell heute schon relativ rasch melden. Vermutlich haben sie auch Recht, denn sie wollen sich nicht vorwerfen lassen, dass sie die Meldepflicht verletzt hätten, indem sie zu wenig Beweise erhoben und einen nicht richtig begründeten Verdacht weitergemeldet hätten. Die Vermutung ist naheliegend, dass sie heute schon bei Verdacht eher melden.
Aus diesem Grund unterstützen wir den Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer zu Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a.
Zu Artikel 9a: Die SP-Fraktion unterstützt hier ebenfalls den Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer auf Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates bzw. zum Beschluss des Ständerates, und zwar unterstützen wir diesen Minderheitsantrag vehement. Die Mehrheit bei Artikel 9a - schauen Sie sich das auf der Fahne auf Seite 36 an - will ja zurückbuchstabieren und hier auch die Terrorismusfinanzierung aus der längeren Frist herausnehmen, die dann gilt, wenn der Finanzintermediär bei der Ausführung von Kundenaufträgen einen relevanten Vermögenswert gemeldet hat. Das kann es ja nicht sein.
Die Anträge der Minderheit Schwander lehnt die SP-Fraktion ab. Das Gleiche gilt für den Einzelantrag Lüscher zu Artikel 23 Absatz 5.