preparatory:AB 177116
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2015-03-10
Wortprotokoll
Nach den Begründungen von Herrn Ständerat Minder muss ich Ihnen erst recht die Ablehnung des Postulates empfehlen.
Wir haben das Nachrichtendienstgesetz, wir haben das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs - beide befinden sich in der parlamentarischen Beratung -, die sich mit diesem Thema befassen. Wir haben die nationale Cyberstrategie mit sechzehn Massnahmen, und wir haben die Task-Force Dschihadismus. Wir arbeiten also in verschiedenen Bereichen an diesen Fragen.
Nun ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass wir in diesem Bereich die ganze Weisheit gepachtet hätten. Die Situation ändert sich nämlich im Monatsrhythmus immer wieder, und neue Elemente kommen hinzu. Das war der eigentliche Grund dafür, dass wir gesagt haben: Wir möchten nicht neben allen anderen Arbeiten bis Ende Jahr noch einen Bericht machen, weil auch dieser Bericht wieder nur eine Zusammenfassung des Ganzen wäre.
Wir haben in unserem föderalistischen System die Bundesverfassung, mit der die Aufgaben zugeordnet werden. Es ist klar: Für die innere Sicherheit sind die Kantone verantwortlich. Der Nachrichtendienst ist ein präventives Instrument. Auch er arbeitet mit den Kantonen zusammen. Aber hier sozusagen die Gesamtverantwortung für etwas Hybrides, das dann noch zu definieren wäre, einfach dem Chef der Armee zu übertragen, wäre meiner Meinung nach politisch nicht klug. Die Armee wird nämlich immer subsidiär eingesetzt, die Armee hat keine eigene Aufgabe, ohne dass sie einen entsprechenden Auftrag von der Politik erhält - wer auch immer ihr dort diesen Auftrag gibt. Wir haben die Frage der Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem Bericht in Erfüllung des Postulates Malama 10.3045 lange und breit abgehandelt; wir haben das Thema zusammen mit dem sicherheitspolitischen Bericht, mit dem Armeebericht diskutiert und diese Grenze wieder gezogen. Das wird auch ein Thema im Bericht über die Sicherheitsverbundsübung 2014 sein; auch darin wird diese Schnittstelle angesprochen.
Ich bin durchaus der Meinung, dass die angesprochene Zusammenarbeit und die Wirksamkeit weiter verbessert werden müssen. Wir müssen die Wege verkürzen, wir müssen uns austauschen. Aber so, wie es Herr Minder formuliert hat, geht es definitiv zu weit. Das hätte Verfassungsänderungen zur Folge, mit ewigen Diskussionen.
Ich schlage Ihnen vor, auf die Annahme des Postulates - so, wie es von Herrn Minder geschildert wurde - zu verzichten. Wie der Kommissionssprecher gesagt hat, besteht die Differenz darin, dass wir einfach nochmals die bisherigen Aktivitäten zusammenfassen. Da könnte ich eher noch ein Auge zudrücken. Aber auch eine solche Zusammenfassung werden wir Ihnen mit dem Bericht über die Sicherheitsverbundsübung 2014 ja liefern. Ich schlage Ihnen vor, das Postulat nicht anzunehmen. Behandeln Sie das, was schon vorliegt. Aber das Thema bleibt natürlich aktuell und auf dem Tisch. Es geht aber zu weit, diese Gelegenheit dazu zu benutzen, um sozusagen die Verfassung zu ändern.
Es ist natürlich nicht so, dass das VBS bei diesem Thema nicht inbegriffen ist. Der Nachrichtendienst ist Sache des VBS, wir sind in der Task-Force Dschihadismus, ich führe den Sicherheitsausschuss des Bundesrates. Die Armee übt die Reaktion auf solche Ereignisse; in unseren Übungen ist das durchaus ein Gegenstand. Es ist eine Aufgabe, die die Armee hat. Ich denke, wir bringen bis Ende Jahr nicht einen wirklich vertieften, befriedigenden Bericht fertig, sodass wir nachher sagen können: Jetzt haben wir etwas. Der Grund liegt darin, dass bei diesen Themen zurzeit vieles parallel läuft.