preparatory:AB 177344
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2012-09-26
Wortprotokoll
Ich mache zuerst ein paar Bemerkungen zu Artikel 96 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes: Fast die Hälfte der Nutztiere wird heute in besonders tierfreundlichen Ställen gehalten, das ist bereits der Ist-Zustand. Die Tiere können sich frei bewegen und haben auch mehrere funktionelle Bereiche zur Verfügung. Gefördert wird die besonders tierfreundliche Stallhaltung auch heute mit speziellen Instrumenten, einerseits über Direktzahlungen, andererseits über einen Zuschlag von 20 Prozent bei den pauschalen Beiträgen im Rahmen der Investitionshilfen. Die Minderheit Fässler Hildegard beantragt nun, pauschale Beiträge bei Investitionen seien nur noch auszurichten, wenn damit die Vorschriften der besonders tierfreundlichen Stallhaltung eingehalten werden können. Der Mehrheit geht dieser Antrag aber zu weit. Es gibt Fälle, in denen diese Vorschriften, beispielsweise wegen der knappen Platzverhältnisse in Dorfsiedlungen oder aufgrund topografischer Verhältnisse im Hügel- und Berggebiet, nicht eingehalten werden können. Die heutigen Anreize sind der richtige Weg und zeigen Wirkung, zumal heute mehr als 90 Prozent der mit Investitionshilfen unterstützten Stallplätze besonders tierfreundlich gebaut werden.
Deshalb beantrage ich Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Die Kommission hat dies mit 16 zu 7 Stimmen getan.
Zu Artikel 113 betreffend Forschungsgelder für ökologische und tierfreundliche Produktionsformen: Der Antrag der Minderheit Germanier zu diesem Artikel wurde zurückgezogen; ich habe nur vergessen, das meinem Kommissionssprecher-Kollegen mitzuteilen, weil er nicht anwesend war. Der Antrag dieser Minderheit ist also zurückgezogen worden.
Zu Artikel 141 Absatz 1 Buchstaben b, c und d betreffend Tierzucht für gesunde Tiere und besonders ökologische und tierfreundliche Produktionsformen: Bei der Förderung der Tierzucht beantragt die Mehrheit der Kommission, dass die vom Bund geförderten Nutztiere nicht nur leistungs- und widerstandsfähig, sondern auch gesund sein sollen. Obwohl widerstandsfähige Tiere selbstverständlich gesund sein müssen, sonst wären sie ja nicht widerstandsfähig, opponiert die Mehrheit der Kommission nicht gegen eine solche Ergänzung von Buchstabe b.
Die Minderheit Schelbert möchte mit einem zusätzlichen Buchstaben d präzisieren, dass sich die Tiere für Produktionsformen eignen müssen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind. Diese Doppelspurigkeit mit den Fördermassnahmen bei den Direktzahlungen geht der Kommissionsmehrheit zu weit. Alle widerstandsfähigen und gesunden Tiere sind für solche Produktionsformen geeignet.
Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen bzw. den Antrag der Kommissionsminderheit abzulehnen.
Dann komme ich zu Artikel 145 Absatz 3, bei dem es um den Import von Stierensamen geht. Hier muss ich eine redaktionelle Bemerkung machen. Dieser Artikel wird gemäss bundesrätlichem Entwurf aufgehoben. Nun hat die Kommissionsmehrheit beschlossen, Absatz 3 dieses Artikels gemäss geltendem Recht beizubehalten. Die Absätze 1 und 2 wären somit gestrichen. Diese Absätze sind aber jetzt im Tierseuchengesetz geregelt. Darum braucht es bei Absatz 3 eine neue Formulierung eingangs des Absatzes, was ich zuhanden des Amtlichen Bulletins erkläre. Der Anfang dieses Absatzes 3 müsste heissen: "Der Bundesrat sorgt dafür, dass ein angemessener Anteil des eingesetzten Spermas ..." Das ist eine rein redaktionelle Anpassung. Materiell möchte ich hier nicht mehr darauf eingehen.
Dann haben wir im Bereich des Gentechnikgesetzes, bei Artikel 37a, den bekannten Entscheid gefällt, dies mit 18 zu 6 Stimmen, wonach das Moratorium für weitere vier Jahre verlängert werden soll. Dann, nach vier Jahren, muss es zwingend wieder neu beurteilt werden. Wir haben dem Bundesrat auch den Auftrag gegeben, einen Bericht zu erstellen, das im Hinblick auf diesen Zeitpunkt neu zu beurteilen.
Die Kommissionsmehrheit war der Ansicht, dass das ein vernünftiger Weg sei, sodass ich Sie bitte, hier der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
Ich möchte noch zwei Bemerkungen zu den Einzelanträgen machen. Den Einzelantrag Bulliard konnten wir in der Kommission nicht besprechen, da er nicht vorlag. Der Bundesrat hat Ausführungen dazu gemacht, wie dieser Einzelantrag einzuschätzen ist.
Dann gibt es auch noch den Einzelantrag Rime, der immer noch zur Diskussion steht. Der Einzelantrag Rime zu Artikel 3 Absatz 4 des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht wurde in der Kommission besprochen, und es wurde auch konsultativ darüber abgestimmt. Jetzt ist dieser Antrag Rime ins Gesetz aufgenommen worden und bleibt hier ohne Widerspruch. Wir müssen also eigentlich darüber nicht mehr abstimmen.
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