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preparatory:AB 177438

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2015-06-16

Wortprotokoll

Ja, diese Zusicherung kann ich Ihnen geben. Vorab: Es ist üblich, dass man bei Rüstungsgeschäften Offset-Geschäfte, also Gegengeschäfte, macht. Diese Verpflichtung geht Elbit Systems Ltd., das ist die Lieferfirma, für ihren Teil, den sie entsprechend liefern, ein. Was für Güter geliefert werden, wird dann aufgrund der Ausschreibung entschieden. Es ist nicht gesagt, dass Kriegsgüter irgendwelcher Art als Kompensationsgeschäft geliefert werden, sondern es können andere technische Güter sein. Sollte in diesem Fall ein Kompensationsgeschäft erfolgen, würde dieses selbstverständlich ganz normal vom Seco bewilligt oder eben abgelehnt werden. Wir wenden für sämtliche Länder die gleichen Ausfuhrbestimmungen an, und diese sind sehr restriktiv. Man kann also ausschliessen, dass Schweizer Rüstungsgüter nach Israel gelangen. Die Ausfuhr unterliegt hier den gleichen Bestimmungen wie in anderen Fällen auch.

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