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preparatory:AB 177543

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2015-06-16

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen des Bundesrates, diese Motion abzulehnen.

Es geht zunächst um eine Grundsatzfrage: Die Kantone sind für die innere Sicherheit zuständig und haben dafür ihre Polizeikorps, die Armee ist für die Kriegsverhinderung zuständig. Das darf nicht vermischt werden. Die Militärpolizei darf nicht im Alltag laufend eingreifen und die zivile Polizei ergänzen. Das widerspricht unseren Grundsätzen, aber das will diese Motion.

Die Zusammenarbeit von Kantonspolizei und Militärpolizei ist heute möglich, um Spitzen zu brechen. Ich denke an das WEF; dafür unterbreiten wir Ihnen jeweils eine Botschaft. Das ist Assistenzdienst oder ein Einsatz, wie wir ihn heute Morgen behandelt haben. Immer dann, wenn es darum geht, Spitzen zu brechen, ist es Assistenzdienst, und das Parlament hat den Einsatz ausdrücklich zu bewilligen. Das ist ein Unterschied zum Einsatz der Militärpolizei im Alltag. Einen Einsatz im Alltag möchten wir nicht.

Wir arbeiten selbstverständlich mit der Polizei in der Ausbildung zusammen: Unsere Militärpolizisten und die zivile Polizei trainieren und üben zum Teil an den gleichen Ausbildungsstätten Ähnliches oder Gleiches.

Das ist der Grundsatz: nur bei Spitzenbelastungen mit Bewilligung des Parlamentes, aber keine Vermischung im Alltag. Ich muss auch beifügen, dass wir die erforderlichen Mittel bei der Militärpolizei gar nicht haben. Wir haben unter dem ständigen Spardruck in den letzten Jahren bei der Militärpolizei über 200 Stellen abgeschafft. Wir haben im Moment noch ungefähr knapp 600 Angehörige; das ist die Grössenordnung, und diese brauchen wir für militärpolizeiliche Aufgaben. Abgesehen vom Grundsatz - wir erachten diese Zusammenarbeit als falsch - haben wir also auch die Mittel dafür gar nicht.

Es gibt im Militärgesetz, dessen Änderung Sie noch diese Woche beraten werden, eine kleine Bestimmung zur Spontanhilfe. Die zivile Polizei kann die Militärpolizei zur Spontanhilfe auffordern, wenn sie nicht vor Ort ist. Im Falle eines Überfalls oder eines Verkehrsunfalls beispielsweise kann die Militärpolizei spontan eingesetzt werden, und sie hat die Möglichkeit, am Ereignisort Personen festzuhalten, bis die zivile Polizei eintrifft. Diese Spontanhilfe ist ein kleines Ventil, wir sehen sie aber wirklich nur im Ausnahmefall vor.

Ich bitte Sie also, die Motion Gschwind abzulehnen. Sie geht sehr weit über unser Verständnis vom Einsatz der Militärpolizei hinaus, und sie geht auch sehr weit über die entsprechenden Beschlüsse des Parlamentes hinaus, zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Postulat Malama 10.3045.