AB 17774
Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-13
Wortprotokoll
Auch hier möchte ich Ihnen beliebt machen, der Mehrheit zu folgen und beide Minderheitsanträge abzulehnen.
Auf den ersten Blick erscheint das Anliegen der Minderheit berechtigt. Viele kennen Fälle, in denen eine Berentung gesprochen wurde und man das Gefühl hatte, es sei nicht alles unternommen worden, um das Leiden wirklich zu stabilisieren. Es gibt - vor allem bei physischen Leiden - durchaus Fälle, die so interpretiert werden können. Aber die Frage ist, was wir bewirken, wenn wir einem dieser Minderheitsanträge zustimmen.
Wenn man das Gefühl hat, es würden nicht sämtliche medizinischen Möglichkeiten ausgeschöpft, muss als Erstes gesagt sein, dass es schon heute ganz klar die Verpflichtung auch des zu Berentenden gibt, alle medizinischen Möglichkeiten auszuschöpfen. Es gibt nach Artikel 1 IVG auch ganz klar [PAGE 1945] die Möglichkeit, dass die Verwaltung bei der Zusprache der Berentung eine Auflage machen kann, dass entsprechende Massnahmen erfolgen müssen. Eine Handhabe ist also im Prinzip vorhanden. Wir versprechen uns von den zukünftigen ärztlichen Diensten auch, dass hier das Maximum getan wird.
Wenn man sich die Sache überlegt, muss man grundsätzlich aber doch sagen, dass die Behandelbarkeit eines Leidens nicht für die Festlegung des Beginns des Rentenanspruchs beigezogen werden kann. Bei einer grossen Mehrheit der Versicherten wäre vermutlich der Rentenanspruch im Vergleich zu heute gar nicht mehr gegeben. Ich spreche nicht von den Krankheiten des Bewegungsapparates, bei denen die Sachlage relativ klar ist. Aber denken Sie an Krankheiten wie multiple Sklerose, Krebs, Depression und andere, bei denen das Leiden selten oder nie stabilisiert ist. Da wird es, weil ja nur eine Einzelfallbegutachtung Klärung bringen könnte, ausserordentlich schwierig sein festzustellen, ob die Verbesserungen zu verzeichnen sind, die optimalerweise erzielt werden können, oder nicht. Nur eine Einzelfallbeurteilung könnte das wirklich aufzeigen; ich glaube, dass das impraktikabel ist.
Weil also die Behandelbarkeit des Leidens nicht als Grundsatz angenommen werden kann, ist es meiner Ansicht nach klar, dass wir beide Minderheitsanträge ablehnen müssen.