Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2001-12-13
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-13
Wortprotokoll
Die Invalidenversicherung ist neben der AHV das wichtigste Sozialwerk in unserem Land. Die Invalidenversicherung kommt unseren invaliden und benachteiligten Mitmenschen zugute. Unser oberstes Ziel muss es sein, das Wohlbefinden und die Selbstständigkeit dieser benachteiligten Personen in Gesellschaft und Arbeitswelt zu fördern und zu sichern. Die Aufgabe der IV ist es in erster Linie, die nachteiligen Auswirkungen eines Gesundheitsschadens auf die Erwerbsfähigkeit versicherter Personen zu beseitigen oder bestmöglich zu mildern. Im Vordergrund steht dabei das Ziel der Eingliederung ins Erwerbsleben; die Ausrichtung von Geldleistungen kommt erst an zweiter Stelle. Dem Grundsatz Eingliederung vor Rente muss höchste Beachtung geschenkt werden.
Seit Ende der Siebzigerjahre besteht kein finanzielles Gleichgewicht mehr zwischen den Einnahmen und den Ausgaben der Versicherung. Weitere Faktoren, wie z. B. die konjunkturellen Verhältnisse, die Fortschritte in Technik und Medizin oder die Veränderungen der Bevölkerungsstruktur, verstärken die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer weiteren IV-Revision.
Die Renten stellen den grössten Ausgabenposten der IV dar. Zwischen 1993 und 1999 ist die Zahl der Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten in der Schweiz um durchschnittlich 4,3 Prozent pro Jahr gestiegen. 22 Prozent des jährlichen Wachstums werden durch die veränderten demographischen Verhältnisse verursacht. Der Anteil der Menschen knapp unterhalb des AHV-Rentenalters nimmt stetig zu. In dieser Altersgruppe ist das Invaliditätsrisiko am grössten. Die Invaliditätswahrscheinlichkeit nimmt in allen Altersklassen zu, insbesondere bei den 30- bis 44-Jährigen. Die Zahl der Rentenzugänge nimmt zu, und die Zahl der Rentenabgänge nimmt ab.
Als Invaliditätsursache nehmen die psychischen Krankheiten bei den Erstrenten wegen Krankheiten die Spitzenposition ein. Betrachtet man die Invalidisierungswahrscheinlichkeit nach Alter, dann fällt auf, dass mehr Menschen im Alter von 20 bis 35 Jahren wegen psychischer Gebrechen invalid werden als wegen aller anderen Ursachen. Das muss uns zu denken geben. Wir stehen hier vor einem neuen gesellschaftlichen Problem. Das Leben in der Gesellschaft und im Beruf ist hektischer geworden. Viele junge Menschen sind den daraus resultierenden Belastungen nicht mehr gewachsen.
Mit der 4. IV-Revision werden gezielte Anpassungen im Leistungsbereich angestrebt; diese sind zu begrüssen. In erster Linie ist hier die Einführung einer Assistenzentschädigung zu erwähnen. Mit der Assistenzentschädigung sind gezielte Leistungsanpassungen im Hinblick auf eine erhöhte Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderungen vorgesehen. Die Assistenzentschädigung soll dazu beitragen, dass behinderte Personen mit einem regelmässigen Bedarf an Betreuung oder Pflege die dadurch entstehenden Kosten mindestens teilweise decken können.
Die Einführung der Assistenzentschädigung wird von der SVP-Fraktion im Grundsatz begrüsst. Ebenso ist es richtig, das überholte Taggeldsystem der IV durch ein zeitgerechtes, transparentes und zivilstandsunabhängiges Modell zu ersetzen. Die SVP-Fraktion begrüsst auch die Schaffung von Grundlagen, damit die IV die invaliditätsbedingten Mehrkosten im Bereich der beruflichen Weiterausbildung übernehmen kann.
Ebenfalls erwünscht ist eine verstärkte Aufsicht des Bundes, um die Voraussetzungen für eine gesamtschweizerisch möglichst einheitliche Beurteilung von Leistungsgesuchen zu schaffen und um die Ausgabenentwicklung in der IV besser in den Griff zu bekommen. Ebenfalls begrüsst die SVP-Fraktion die Einführung von kantonalen Schiedsgerichten bei Tarifstreitigkeiten, eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den IV-Stellen und den Durchführungsorganen der Arbeitslosenversicherungen.
Insgesamt betrachtet die SVP-Fraktion die Botschaft zur 4. IV-Revision als gute Vorlage. Gezielte Verbesserungen, besonders im Bereich der Eingliederung ins Erwerbsleben und im Bereich der finanziellen Unterstützung für Schwerstbehinderte, werden von der vorberatenden Kommission vorgeschlagen. Zentral ist für die SVP-Fraktion die Forderung, die Invalidität mit geeigneten Eingliederungsmassnahmen zu verhindern oder zu beheben. Dem Grundsatz Eingliederung vor Rente ist auch in Zukunft grösste Beachtung zu schenken.
Die SVP-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage.