preparatory:AB 17816
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-12-13
Wortprotokoll
Zweieinhalb Jahre nach der Volksabstimmung über die Invalidenversicherung nehmen wir heute einen neuen Anlauf zur 4. Revision der IV. Wie Sie alle wissen, hat die Volksabstimmung vom 13. Juni 1999 deutlich gezeigt, dass die Stimmberechtigten in diesem Land bei der Invalidenversicherung keinen Leistungsabbau wollen. Verworfen wurde die Abschaffung der Viertelsrente, verworfen [PAGE 1925] wurde jedoch auch die Abschaffung der Zusatzrente, die nach den Forderungen der Behindertenorganisationen auch so lange nicht abgeschafft werden soll, bis ein adäquater Ersatz mit einer Assistenzentschädigung in der Praxis eingeführt ist.
Die Behindertenlobby hat vor zweieinhalb Jahren deutlich gemacht, dass mit ihr zu rechnen ist. Ich gehe davon aus, dass wir dies hier auch bei der Beratung über das Behindertengleichstellungsgesetz erleben werden.
Wir behandeln ja hier jetzt in der Debatte zur 4. IV-Revision nicht nur die materielle Revision, sondern auch die beiden Finanzierungsbeschlüsse. Es wird im Ablauf der Beratungen hier im Parlament so sein, dass wir über die Finanzierung am Schluss entscheiden. Aber die Würdigung aus der Sicht der SP-Fraktion zu den Finanzierungsbeschlüssen möchte ich hier an den Anfang stellen, und zwar deshalb, weil diese IV-Revision Menschen mit Behinderungen ein würdiges Leben ermöglichen und ihnen vor allem eine gesicherte Existenz erlauben muss; Sie wissen, das steht und fällt letztlich mit der Finanzierung dieses Sozialwerkes. Konkret steht und fällt das mit dem politischen Willen in diesem Hause zu einer nachhaltigen Sanierung der heute defizitären Invalidenversicherung und zur Sicherstellung der jetzt und künftig benötigten Mittel für die IV. Denn die IV, auch das wissen Sie alle, ist das zweite wichtige Standbein der ersten Säule unserer sozialen Vorsorge.
Die SP-Fraktion unterstützt die Finanzierungsvorschläge des Bundesrates, sowohl die Vorschläge zur weiteren Erhöhung der Mehrwertsteuer als auch die Vorschläge zum Kapitaltransfer von der EO-Kasse in die IV-Kasse.
Beim Finanzierungsbeschluss zur Mehrwertsteuer ist uns wichtig, dass die Koppelung mit der AHV in der Praxis geschehen wird, und zwar so, wie wir das bereits auch bei der 11. AHV-Revision beraten haben. Wir wollen nicht zwei Mal eine Volksabstimmung zu dieser Vorlage provozieren. Es gibt allerdings im Bereich der Mehrwertsteuervorlage einen bedeutsamen Unterschied zum Entwurf des Bundesrates. Wir unterstützen, wie auch die Mehrheit der SGK, den Vorschlag, dass der gesamte Ertrag aus einer weiteren Erhöhung der Mehrwertsteuer in die Invalidenversicherung fliessen muss, ohne dass ein Bundesanteil abgezwackt werden kann. Wir vertreten also hier, analog wie bei der 11. AHV-Revision, bezüglich der Mehrwertsteuer dieselbe Position.
Zur Frage des Kapitaltransfers von der EO in die IV ist festzuhalten, dass wir heute in der EO-Kasse 3,6 Milliarden Franken haben. Das entspricht dem Fünffachen einer Jahresausgabe in der EO. Es ist geplant, 1,5 Milliarden von der EO in die IV zu transferieren; auch diesen Vorschlag des Bundesrates unterstützen wir. Wir werden allerdings den Minderheitsantrag Bortoluzzi ablehnen, der 3 Milliarden Franken transferieren will, aber schlicht und ergreifend aus dem einfachen Grund, weil die SVP-Fraktion damit die in diesem Parlament neu aufgegleisten Vorschläge zur Mutterschaftsversicherung bodigen will.
Mit diesen beiden Finanzierungsbeschlüssen ist die IV jedoch noch nicht vollständig entschuldet. Die SP-Fraktion will eine möglichst schnelle Entschuldung der Invalidenversicherung, und zwar deshalb, weil die Defizite der IV unseren Finanzhaushalt heute schwer belasten: Wir bezahlen pro Jahr allein 130 Millionen Franken an Schuldzinsen. Wir haben deshalb in unserer Kommission einen neuen möglichen Weg aufgezeigt. Wir haben vorgeschlagen, dass das dritte Lohnprozent der Arbeitslosenversicherung - das ja gemäss den gestrigen Beschlüssen dieses Rates abgeschafft werden soll - befristet eingesetzt werden kann, bis die IV vollständig entschuldet ist. Unsere Kommission hat in diesem Zusammenhang den Bundesrat beauftragt, im Hinblick auf die Debatte im Zweitrat, also im Ständerat, einen Bericht zu verfassen: einen Bericht mit einer Gesamtschau unter Einbezug aller Möglichkeiten zu einer nachhaltigen Entschuldung der IV - auch unter Einbezug der erwähnten Möglichkeit des dritten Lohnprozentes der Arbeitslosenversicherung, aber auch unter Einbezug der Mutterschaftsversicherung. Die Mutterschaftsversicherung bedeutet eine gravierende Lücke, die wir möglichst schnell schliessen wollen.
Die Invalidenversicherung verfolgt drei Ziele und muss diese in jedem Fall erfüllen:
1. Die IV muss für die Existenzsicherung von Menschen mit Behinderungen sorgen.
2. Sie muss für die Gleichstellung von Behinderten mit Nichtbehinderten sorgen.
3. Sie muss vor allem noch einiges mehr tun, um die Selbstbestimmung von Behinderten zu fördern.
Im Zusammenhang mit der Selbstbestimmung und mit der Existenzsicherung von Behinderten ist der zentrale Inhalt dieser Revision die Assistenzentschädigung, die neu eingeführt werden soll. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass es bei der Einführung dieser Assistenzentschädigung nicht etwa um einen Ausbau der Invalidenversicherung geht, sondern es geht um ein grundsätzlich neues System, das aber auch beinhaltet, dass bisherige Leistungen der IV gestrichen werden sollen. Die Assistenzentschädigung tritt an die Stelle der Zusatzrenten, an die Stelle der Hilflosenentschädigung, an die Stelle der Pflegebeiträge für Minderjährige, an die Stelle der Beiträge an die Hauspflege, aber auch an die Stelle der Härtefallrente, die abgeschafft werden soll.
Der Bundesrat hat einen guten, einen innovativen und einen praktikablen Ansatz gewählt, allerdings - und auch das möchten wir nicht verschweigen - auf einem finanziellen Niveau, das zahlreichen Menschen mit Behinderungen eben keine ausreichende persönliche Assistenz erlaubt; ich denke hier vor allem an die Schwerstbehinderten.
Unsere Kommission hat das Modell des Bundesrates mit der Möglichkeit der Einführung von Ergänzungsleistungen zur Assistenzentschädigung für Schwerstbehinderte verbessert. Wir wollen noch einen Schritt weiter gehen, d. h., wir wollen das Bundesratsmodell und das Kommissionsmodell noch optimieren, damit vor allem die beiden Zielsetzungen - Autonomie der Betroffenen und insbesondere die Wahlfreiheit der Betroffenen - gewährleistet sind.
Im Weiteren wird sich die SP-Fraktion unter anderem für drei wesentliche Verbesserungen einsetzen:
1. Wir wollen eine feinere Rentenabstufung mit einer Besitzstandwahrung der heute laufenden Renten. Das beinhaltet, dass wir die Einführung der Dreiviertelsrente befürworten, wie sie von Behindertenorganisationen seit langem gefordert wird.
2. Wir möchten vor allem auch eine Besserstellung für die kleinen Einkommen bei der Rentenberechnung erzielen. Es ist klar, dass diese Massnahme im Fall von Invalidität vor allem den Frauen mit heute nach wie vor niedrigen Einkommen zugute käme.
3. Wir möchten in dieser Revision eine bessere Koordination der Leistungen von heute verschiedenen Finanzierungsträgern in den traditionellen Bereichen Pflege und Betreuung erreichen.
Die SP-Fraktion wird auf diese 4. IV-Revision eintreten. Wir werden auch die Finanzierungsbeschlüsse gemäss Mehrheit unterstützen und bitten Sie, dasselbe zu tun. Wir möchten Sie auch auffordern, die weiteren Verbesserungen, die punktuell in dieser 4. IV-Revision vorgeschlagen werden, zugunsten von Menschen mit Behinderungen, zu unterstützen.