preparatory:AB 178422
Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-01
Wortprotokoll
Wir stehen am Beginn der lange erwarteten Diskussion über die zukünftige Energieversorgung unseres Landes. Erlauben Sie mir zuerst einen nüchternen Blick zurück auf die Entstehung dieses Geschäftes, welches verschiedene Ursprünge hat. Technisch ist die Vorlage, tituliert als "Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket", die Umsetzung der Motion Schmidt Roberto 11.3436, "Schrittweiser Ausstieg aus der Atomenergie", welche von den Räten in der Wintersession 2011 angenommen wurde. Inhaltlich hat die Vorlage wie die angenommene Motion ihren Ursprung in der Reaktorkatastrophe von Fukushima. Das Parlament hat im Nachgang zu dieser Katastrophe mit der erwähnten Motion beschlossen, schrittweise aus der Kernenergie auszusteigen. Gleichzeitig wurde der Bundesrat beauftragt, Strategien vorzulegen, um den künftigen Strombedarf ohne Atomenergie und durch eine vom Ausland möglichst unabhängige Stromversorgung sicherzustellen, ohne dabei den Wirtschaftsstandort Schweiz zu gefährden. Genau dies tut der Bundesrat mit der Vorlage, die nun durch Ihre Kommission vorberaten wurde.
Der Bundesrat stellt das erste Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 der Volksinitiative "für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie", der Atomausstiegs-Initiative der Grünen, als indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Ihre Kommission schlägt Ihnen allerdings nun vor, die Verknüpfung des Bundesrates zu streichen. Die Mehrheit ist der Meinung, dass sich Initiative und Gesetz insofern nicht beissen, als das Abstimmungsresultat zur Initiative nichts an der Richtigkeit der in dieser Vorlage beschlossenen Massnahmen ändern wird. Der inhaltliche Zusammenhang bleibt freilich. Es handelt sich bei der Vorlage in der Mehrheitsfassung nach wie vor um einen indirekten Gegenvorschlag, welcher es den Initianten ermöglicht, die Atomausstiegs-Initiative bedingt zurückzuziehen.
Wie der Titel schon sagt, handelt es sich bei der Vorlage um das erste Massnahmenpaket, welches den gesetzgeberischen Rahmen für den langfristigen Umbau des Energiesystems definieren soll. Mit diesem ersten Paket zur Energiestrategie 2050 sollen der Endenergie- und der Stromverbrauch reduziert werden, der Anteil erneuerbarer Energien erhöht und die energiebedingten CO2-Emissionen gesenkt werden. Damit ist auch gesagt, dass es bei dieser Vorlage nicht nur um den Strom geht, wenn auch die öffentliche Debatte sehr stark darauf fokussiert ist.
Der Bundesrat sowie die Mehrheit Ihrer Kommission erachten sowohl den schrittweisen Atomausstieg als auch die Abkehr von den fossilen Energieträgern als Gebot der Stunde. Wir beantragen Ihnen deshalb, auf die Vorlage einzutreten, welche neben der Revision des Energiegesetzes die Änderung von elf weiteren Erlassen vorsieht. Die Kommission hat die wesentlichen Bestimmungen, welche der Bundesrat vorschlägt, übernommen. Namentlich will die Kommission die Förderung erneuerbarer Energien beibehalten, jedoch marktnäher ausgestalten. Sie will die CO2-Abgabe erhöhen, das bestehende Gebäudeprogramm aufrechterhalten und teilweise harmonisieren sowie die CO2-Vorschriften für Neuwagen verschärfen. Aufrechterhalten bleiben die Beschlüsse zum Neubauverbot von Atomkraftwerken sowie zum Aufbereitungsverbot atomarer Brennelemente.
Nicht Bestandteil dieser Vorlage sind Bestimmungen zum Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem. Dieser Teil der Energiestrategie wird dem Parlament in einem zweiten Massnahmenpaket vorgelegt, gemäss Verlautbarungen des Bundesrates bereits in näherer Zukunft. Trotzdem hat die Kommission einen kleinen diesbezüglichen Eingriff vorgenommen, indem sie im CO2-Gesetz eine Abgabe auf der CO2-intensiven Stromproduktion erlauben möchte.
Neben dieser Änderung gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf sind folgende von der Kommission abgeänderten Punkte erwähnenswert: Die Kommission hat die Förderung von Investitionen in die erneuerbaren Energien auf die Wasserkraft ausgedehnt. Gestrichen hat sie die vom Bundesrat vorgesehene Regelung im Effizienzbereich, welche in den vergangenen Monaten unter dem Stichwort "weisse Zertifikate" bekannt wurde. Ferner beantragt Ihnen die Kommission, das Kernenergiegesetz um einen Artikel zu einem verpflichtenden Langzeitbetriebskonzept für Atomkraftwerke ab dem vierzigsten Betriebsjahr zu erweitern. Während der Entwurf des Bundesrates keine Regelung für die Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke vorsah, präsentiert die Kommission nun, nach intensiver Anhörung insbesondere auch der Nuklearsicherheitsbehörden, ein Konzept, welches die Ausserbetriebnahme durch die Betreiber ohne fixe Laufzeitbegrenzung regelt.
Eine Mehrheit - die Kommission entschied mit 17 zu 8 Stimmen - beantragt Ihnen, auf das Geschäft einzutreten. Die Kommissionsmehrheit ist überzeugt, dass der Umbau unseres Energieversorgungssystems derzeit alternativlos ist. Der Umbau, der gemeinhin als Energiewende bezeichnet wird, führt zu weniger Auslandabhängigkeit und dadurch zu mehr inländischer Wertschöpfung. Wir reduzieren die Klimarisiken und das wenn auch geringe, so doch vorhandene Restrisiko der Atomkraftwerke.
Der Bau neuer Atomkraftwerke ist aus heutiger Sicht über viele Jahre hinweg sowohl ökonomisch wie auch gesellschaftlich kaum realisierbar. Es gibt bei der Energiestrategie selbst von den kritischen Kreisen keinen konkreten diesbezüglichen Antrag, keine diesbezüglichen Bestrebungen. Wie gesagt, das Geschäft präsentiert sich derzeit alternativlos.
Entsprechend der Wichtigkeit des Geschäfts leistete die Kommission eine immense Arbeit, bis die Vorlage hier ins Plenum gelangen konnte. Vor dem Eintretensentscheid wurden umfangreiche Anhörungen durchgeführt. Es wurde für die Wasserkraftfrage eine eigene Subkommission ins Leben gerufen, und auch während der Detailberatung wurden wiederholt Fachleute in die Kommission eingeladen, um beispielsweise die Frage des Langzeitbetriebskonzepts auf seine Stichhaltigkeit zu röntgen. Die Beratung des Geschäfts zog sich dementsprechend über ein Jahr hin.
Insgesamt präsentiert Ihnen Ihre Kommission somit eine Vorlage, welche man ohne schlechtes Gewissen als ausgereift bezeichnen kann. Selbstverständlich herrscht auch in der Kommission ein gewisses Unbehagen über die Absurditäten, welche der Energie- und insbesondere der Strommarkt derzeit liefern. Wir müssen heute in einer Zeit, in der Überkapazitäten bestehen, vorsehen für eine Zeit, in welcher unsere grossen Energielieferanten Uran und Öl nicht mehr zur Verfügung stehen werden respektive nicht mehr zur Verfügung stehen sollen. Das führte in der Diskussion mitunter zu Verwerfungen, weil man eben nicht von denselben Situationen sprach. Es führt im Resultat aber zum Grundkonzept dieser Vorlage, zu dem gestaffelten, schrittweisen und mit einem Zielpfad versehenen Vorgehen. Ich möchte mit diesem Verweis auf die schwierige Ausgangslage analog meinen Vorrednern die Arbeit der Kommission [PAGE 2019] würdigen, welche in einem schwierigen und kontroversen Umfeld zu arbeiten hatte. Wir haben nun eine Vorlage vor uns, die selbstverständlich nicht alle Aspekte des Umbaus berücksichtigen kann, die ihm aber sowohl bezüglich der erwünschten Wirkungen als auch bezüglich der aktuellen Gegebenheiten Rechnung trägt.
Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, auf die Vorlage einzutreten und die eine Rückweisung verlangenden Minderheitsanträge abzulehnen.