preparatory:AB 17867
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-12-13
Wortprotokoll
Mit Artikel 42quater, einer neuen Bestimmung, die wir unterbreiten, schlagen wir einen eigentlichen Pilotartikel vor. Im Klartext heisst dies, dass wir dem Bundesrat die Möglichkeit geben wollen, für einzelne Gruppen von Assistenzbedürftigen zeitlich befristete Pilotversuche durchführen zu lassen. Das Ziel ist, dass in solchen Pilotversuchen eine kostendeckende Finanzierung der persönlichen Assistenz gewährleistet wird. Um dieses Ziel zu erreichen, schlagen wir in dem Pilotartikel vor, dass die heute bestehenden Schnittstellen zwischen der Invalidenversicherung und den anderen Sozialversicherungszweigen, aber auch zwischen der Invalidenversicherung und den Ergänzungsleistungen, zwischen der Invalidenversicherung und der Sozialhilfe sowie den Beiträgen der Kantone und Gemeinden berücksichtigt und in einem gemeinsamen Finanzierungsträger koordiniert werden.
Mit diesem Pilotartikel verfolgen wir drei Ziele:
1. Wir möchten die Autonomie der Versicherten stärken.
2. Wir möchten verhindern, dass Menschen mit Behinderungen permanent auf die heute bestehenden verschiedenen Träger von Pflege- und Betreuungskosten weiter- oder abgeschoben werden.
3. Wir möchten die freie Wahl in zentralen Lebensbereichen fördern, insbesondere in den Bereichen Wohnen, Schule und Arbeit.
Im Zusammenhang mit diesem Vorschlag zu Artikel 42quater verweise ich auf eine Motion (99.3611), die ich bereits 1999 eingereicht habe und in der ich einen Assistenzfonds für Behinderte vorgeschlagen habe. Der Bundesrat wurde beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zur Schaffung eines solchen Assistenzfonds vorzubereiten, der eben die heute bestehenden Schnittstellen zwischen den einzelnen Sozialversicherungszweigen berücksichtigt und in einem gemeinsamen Finanzträger koordiniert. Diese Motion wurde vom Bundesrat als Postulat entgegengenommen, d. h., der Bundesrat erklärte sich bereit, diese Idee zumindest zu prüfen. Dies ist auch der Grund, weshalb wir jetzt vorschlagen, diese Pilotversuche in der laufenden 4. IVG-Revision zu verankern.
Im heute geltenden Gesetzes- und Verordnungsdschungel werden die traditionellen Begriffe von Pflege und Betreuung verwendet und nicht der neue Begriff der persönlichen Assistenz, den wir hier eingeführt haben. Die Idee ist die, dass der Assistenzfonds sämtliche Behinderungsarten in allen Lebensbereichen berücksichtigt. Je nach Lebenssituation einer behinderten Person, je nach Art und Schwere der Behinderung sind die einzelnen Lebensbereiche für die betroffenen Individuen von unterschiedlicher Bedeutung.
Heute besteht in der Praxis eine Aufteilung der behinderungsbedingten Mehrkosten auf die unterschiedlichen Kostenträger. Im bestehenden Dschungel findet eine menschlich und ökonomisch nicht tragbare Weiterschiebung der Betroffenen an die verschiedenen Träger von Pflege- und Betreuungskosten statt. Das führt zu einem Druck, Menschen mit Behinderungen aus ihrer Umgebung, in der sie integriert leben könnten, herauszureissen. Mit der Koordination der bestehenden Sozialversicherungszweige in einem gemeinsamen Finanzierungsträger werden die einzelnen Elemente der Sozialpolitik zu einem wirksamen und wirtschaftlichen System verknüpft.
Ich möchte darauf hinweisen, dass solche Modelle eines Assistenzfonds auch im benachbarten Ausland bestehen und dass die Erfahrungen und die Auswertungen dieser Modelle gezeigt haben, dass keine volkswirtschaftlichen Mehrkosten zu erwarten sind.