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preparatory:AB 178747

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-16

Wortprotokoll

Die Kommission Ihres Rates hat die am 19. September 2012 eingereichte Motion 12.3734, "Vernünftige Vergabepraxis bei der KEV einführen", an ihrer Sitzung vom 20. Januar 2015 vorberaten. Entsprechend liegt Ihnen auch hier ein Bericht vor. Daraus ersehen Sie, dass Ihnen die Kommission ohne Gegenstimme beantragt, die Motion abzulehnen.

Zum Inhalt: Zusammengefasst gesagt, verlangt die Motion vom Bundesrat eine Änderung der Vergabepraxis bei KEV-Geldern, um bereits realisierte Projekte bevorzugt zu behandeln. Gemäss "KEV-Cockpit", viertes Quartal 2014, Stand 2. Januar 2015, sind aktuell über 39 000 Projekte auf der Warteliste; davon sind 34 906 Projekte Fotovoltaikprojekte. Die Warteliste wurde bekanntlich bis Anfang dieses Jahres nach dem Datum des Gesuchseingangs und der [PAGE 201] Anlagengrösse gebildet - unabhängig davon, ob ein Projekt gute oder allenfalls schlechte Realisierungschancen hatte. So gesehen beinhaltet die Motion tatsächlich ein berechtigtes Anliegen. Denn es gibt viele Anlagen auf der KEV-Warteliste, die einen positiven Entscheid erhalten haben, aber in der Realität noch weit weg von einer Realisierung sind; diese blockieren andere, baureife Anlagen, die auf der Warteliste weiter hinten situiert sind.

Mit der nun am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen revidierten Energieverordnung wurden separate Wartelisten für Wind-, Kleinwasserkraft-, Biomasse- und Geothermieanlagen einerseits und Fotovoltaikanlagen andererseits eingeführt. Bei ersteren wurde die von der Motion geforderte Bevorzugung von bereits realisierten Projekten implementiert. Das heisst, Projekte, welche schon in Betrieb sind oder für die eine rechtskräftige Baubewilligung vorgelegt werden kann, werden neu als Erste berücksichtigt. Die Warteliste für Fotovoltaikprojekte wird zwar nach wie vor nach dem Anmeldedatum und nach der Anlagengrösse abgearbeitet. Mit der Einführung der Einmalvergütung für Anlagen, die kleiner als 10 Kilowatt sind, und der Wahlmöglichkeit zwischen KEV und Einmalvergütung für Anlagen zwischen 10 und 30 Kilowatt wurde auch hier die Möglichkeit geschaffen, schon realisierte Projekte von der Warteliste zu nehmen.

Der Bundesrat beantragte in seiner Stellungnahme vom 14. November 2012 die Ablehnung der Motion, dies hauptsächlich mit der Begründung, dass eine wie vom Motionär geforderte neue Regelung eine grundlegende Umstellung der Wartelisten bewirken würde, vor allem auch mit Blick auf die ständige Bewirtschaftung der Wartelisten, deren höherer administrativer Aufwand noch kaum abschätzbar sei. Der Nationalrat nahm seinerseits die Motion Mitte März 2014 mit 170 zu 11 Stimmen bei 5 Enthaltungen an.

Für die Kommission waren bei der Beurteilung dieser Vorlage zwei Aspekte besonders wichtig. Erstens die Beachtung der Zeitachse respektive die Chronologie: Die Motion wurde am 19. September 2012 eingereicht; der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion bereits rund zwei Monate später, am 14. November 2012. Der Nationalrat nahm dann die Motion, wie erwähnt, im März 2014 an. Zweitens, und das ist entscheidend: Nach dem Entscheid des Nationalrates vor knapp einem Jahr hat das zuständige Bundesamt, das BFE, entschieden, in dieser Angelegenheit nicht die Behandlung der Energiestrategie 2050 abzuwarten, sondern hat umgehend die einschlägige Verordnungsrevision an die Hand genommen und dort die eingangs von mir erwähnten Vorkehrungen zur KEV getroffen.

Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen beantragt Ihnen Ihre vorberatende Kommission ohne Gegenstimme, die vorliegende Motion, eben weil sie erfüllt ist, abzulehnen.