preparatory:AB 178795
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-16
Wortprotokoll
Die Kommission Ihres Rates hat die am 28. September 2012 vom damaligen Nationalrat Markus Hutter eingereichte und in der Folge von Nationalrat Laurent Favre übernommene Motion an ihrer Sitzung vom 20. Januar 2015 vorberaten. Entsprechend liegt auch hier ein Bericht vor. Daraus ersehen Sie, dass Ihnen die Kommission mit 10 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt, die Motion abzulehnen.
Worum geht es? Zusammengefasst gesagt, beauftragt die Motion den Bundesrat, dafür zu sorgen, dass die zur Kontrolle der CO2-Sanktionen erforderlichen Daten den Automobilimporteuren auf monatlicher Basis und kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Schweizer Automobilimporteure sind bekanntlich verpflichtet, die CO2-Emissionen der erstmals zum Verkehr in der Schweiz zugelassenen Personenwagen bis 2015 im Durchschnitt auf 130 Gramm pro Kilometer zu senken. Der Motionär begründete seine Eingabe wie folgt: Damit die Automobilimporteure die Zielerreichung kontrollieren und nötigenfalls Massnahmen zur Senkung der CO2-Emissionen planen können, müssen ihnen die benötigten, aufbereiteten Daten monatlich kostenlos zur Verfügung stehen.
Der Bundesrat beantragte in seiner Stellungnahme vom 21. November 2012 die Ablehnung der Motion, dies hauptsächlich mit der Begründung, dass den Fahrzeugimporteuren die Daten bereits heute mit der Jahresendabrechnung kostenlos in der entsprechenden Qualität übermittelt würden. Damit sei die transparente Abrechnung der CO2-Abgabe respektive CO2-Sanktion bereits gewährleistet. Eine wie vom Motionär geforderte monatliche Bereitstellung der Daten in der gewünschten Form widerspräche dem Verursacherprinzip, da sie nur mit einem enormen Mehraufwand erfolgen könnte.
Der Nationalrat hat die Motion am 16. Juni 2014 relativ knapp mit 95 zu 89 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Ihre vorberatende Kommission anerkennt grundsätzlich das Bedürfnis der Branche, die flottenspezifische Zielerreichung bei den CO2-Emissionen laufend zu prüfen und, falls nötig, korrigierend eingreifen zu können. Bei der abschliessenden Beurteilung der von der Motion explizit formulierten Forderung, die Daten auf monatlicher Basis und kostenlos zur Verfügung zu stellen, waren aber folgende Aspekte besonders wichtig:
1. Die erforderlichen Daten für die Abrechnung der CO2-Sanktionen werden den betroffenen Fahrzeugimporteuren mit der Jahresendabrechnung vom BFE, auf der Basis der Daten des Astra, übermittelt. Diese einwandfreie, saubere Datenaufarbeitung bedingt bereits aktuell einen erheblichen personellen und technischen Aufwand. Dabei gilt es, der Vollständigkeit halber auch zu erwähnen, dass einzelne Importeure die Übermittlung der aufbereiteten Daten häufiger in Anspruch nehmen, um eine Abschätzung der Erreichung des Flottenzielwertes vorzunehmen, dies aber gegen entsprechende Bezahlung.
2. Sollten die Daten gemäss der Forderung der Motion von der Verwaltung monatlich in der gewünschten Ausführung kostenlos zur Verfügung gestellt werden, müsste dafür gemäss heutiger Gebührenordnung jährlich auf Einnahmen von rund 1,5 Millionen Schweizerfranken verzichtet werden.
3. Seit der Eingabe der Motion 2012 wurde eine optimierte Lösung gefunden: Die Verwaltung überlässt die erforderlichen Rohdaten der Vereinigung der Automobilimporteure, Auto Schweiz, damit sie diese wie benötigt aufarbeiten und den Importeuren für ihre Zwecke zur Verfügung stellen kann. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, dass die Datenaufarbeitung, wenn gewollt, realisiert werden kann, ohne dass ein falsches Präjudiz für weitere Forderungen geschaffen wird.
Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen beantragt Ihnen Ihre vorberatende Kommission mit 10 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die vorliegende Motion abzulehnen.