preparatory:AB 179026
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-09-27
Wortprotokoll
Welches sind die Instrumente zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus, die auch vom Bund eingesetzt werden?
Gestützt auf Artikel 108 der Bundesverfassung und auf das Wohnraumförderungsgesetz sind erstens die Anleihensobligationen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger verbürgt. Die Wohnbaugenossenschaften und andere gemeinnützige Bauträger kommen so zu sehr vorteilhaften und langfristigen Liegenschaftsfinanzierungen, die sich letztlich in günstigen Mietzinsen niederschlagen.
Zweitens alimentiert der Bund einen Fonds de Roulement, aus dem gemeinnützige Bauträger zinsgünstige Darlehen für den Neubau und die Wohnungserneuerung beziehen können.
Drittens hat der Bund 2011 gestützt auf das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz knapp 70 Millionen Franken an Verbilligungsbeiträgen an finanzschwache Mieter- und Eigentümerhaushalte ausgerichtet.
Das Bundesamt für Wohnungswesen hat am 4. Juli 2012 vom Bundesrat einen Prüfauftrag bekommen. Es soll bis Ende dieses Jahres klären, mit welchen Massnahmen dem gemeinnützigen Wohnungsbau der Zugang zu Bauland erleichtert und damit das Angebot an langfristig preisgünstigen Wohnungen ausgeweitet werden kann.
Der Prüfauftrag geht in verschiedene Richtungen. Er umfasst nicht nur die Massnahmen der Wohnraumförderung und der Raumplanung. Es soll zusätzlich geklärt werden, ob und wie Immobilien, die sich im Eigentum des Bundes oder bundesnaher Unternehmen befinden und die nicht zum betriebsnotwendigen Bestand gehören, vermehrt dem gemeinnützigen Wohnungsbau zugänglich gemacht werden können. Dabei ist zu beachten, dass sich nicht alle der angesprochenen Immobilien für den Wohnungsbau eignen. Oft befinden sich diese Immobilien auch in Randregionen, wo die Wohnungsnachfrage sehr viel geringer ist.
Der Bundesrat prüft also das Anliegen der Motion. Er lehnt die Verpflichtung ab, dem Parlament ein entsprechendes Konzept unterbreiten zu müssen. Vor allem ist das geforderte Verkaufsmoratorium nicht zweckmässig. Ein solches wäre ein unverhältnismässiger Eingriff in die Geschäftstätigkeit unabhängiger Betriebe.
Das sind die Gründe, weshalb der Bundesrat die Motion ablehnt. Das Bundesamt für Wohnungswesen hat einen Auftrag. Die Stossrichtungen sind festgelegt. Wir suchen zusätzlichen Wohnraum, und wir suchen Wohnraum zu günstigen Konditionen.