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preparatory:AB 17908

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-13

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion spricht sich hier für den Vorschlag der Mehrheit aus, die als Ergebnis der Kommissionsdiskussionen den Zusatz in Absatz 2bis definiert hat. Nach unserer Ansicht greift dieser Antrag einige der Anliegen der Minderheit Hassler auf, ohne dass er die Nachteile dieses Minderheitsantrages beinhaltet.

Worum geht es? Es geht hier um einen ganz entscheidenden Artikel dieser Revision. Wir haben im Verlauf dieses langen Tages schon verschiedentlich darauf hingewiesen, dass die heutige Berentungs- oder Zusprachepraxis je nach lokalen, regionalen oder kantonalen Gegebenheiten sehr unterschiedlich ist und dass es ein dringendes Anliegen dieser Revision sein muss, die Zusprachepraxis zu vereinheitlichen, damit wir stringentere Kriterien haben. Die Anwendung dieser Kriterien besser zu überwachen, das ist ein zentrales Gebot, wenn wir auch die finanzielle Konsolidierung der IV im Auge haben.

Ein Teil betrifft damit die Kompetenz, auch medizinische Untersuchungen vornehmen zu können - darüber sind wir uns mit der Minderheit einig -; das wird sinnvollerweise in der Zukunft möglich sein. Die Frage ist aber, in welchem organisatorischen Kontext dies geschehen soll. Hier finden sich die Unterschiede zwischen Mehrheit und Minderheit. Die Minderheit belässt diese Kompetenz abschliessend bei den kantonalen oder regionalen IV-Stellen. Wir sind der Meinung, dass zwar die regionalen Stellen ihre Modelle einbringen sollten; wir müssen aber sicherstellen, dass die Kriterien, die hier zugrunde gelegt werden, einheitlich sind und dass es eine Fachaufsicht des BSV geben kann, die diese Kriterien homogenisiert.

Deshalb haben wir in der Kommission den Absatz 2bis erarbeitet, der besagt, dass regionale ärztliche Dienste, integriert mit den IV-Stellen, hier anerkannt werden können. Kantonale Modelle können in grösseren Kantonen zum Zuge kommen, die diese Untersuchungskompetenz einbauen wollen. Der Bund würde erst dann eigene Dienste vorschlagen, wenn sich die Kantone oder die Regionen nicht einigten.

Wir möchten aber, dass der Bund die Standards definieren kann, d. h. die Mindestanforderungen für die fachliche Zusammensetzung der Equipen und für die Richtlinien, die bezüglich der Begutachtungspraxis gelten werden, beispielsweise bei der Begutachtung der psychischen Behinderungen, von denen heute schon oft die Rede war. Wir schlagen also vor, dass das BSV regionale Initiativen durchaus anerkennt. In den Innerschweizer Kantonen laufen beispielsweise Pilotversuche für ein eigenes Modell; dieses Modell soll etabliert werden können, das BSV muss aber die Möglichkeit haben, regelnd einzugreifen.

Ich weise darauf hin, dass neben der Definition dieser Grundregel, diesen durch das BSV festgelegten Anforderungen, noch eine zweite Korrekturmöglichkeit aufgrund des Ergebnisses der Revision bestehen wird; darauf werden wir später zurückkommen. Es ist also ein Konzept, das das Setzen von Richtlinien mit lokalen Modellen kombiniert und dann mit der Revision zusammenbringt, mit der später eine Überprüfung vorgenommen werden soll. Wir sind sicher, dass mit diesem Konzept nicht nur Druck zugunsten homogener Leistungen, sondern auch auf die Finanzen erzielt werden kann.

Wir sind der Meinung, dass dies mit dem Modell der Minderheit nicht gewährleistet wird. Ich bitte Sie deshalb, die Mehrheit zu unterstützen.

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