preparatory:AB 179379
Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-25
Wortprotokoll
Art. 274 Abs. 2
Antrag Schwander
Eine Einschränkung der Betreuungsanteile auf weniger als die Hälfte kann von der Kindesschutzbehörde oder dem Gericht neu verfügt werden, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt und gleichzeitig der Entzug der elterlichen Sorge verfügt werden muss.
Schriftliche Begründung
Mit dem Systemwechsel genügt die heutige Formulierung in Artikel 274 Absatz 2 nicht mehr. Ein Elternteil darf nicht mehr so einfach wie bisher aus der Kindeserziehung und -betreuung entlassen oder gar "herausgedrängt" werden.
[VS]
Art. 274 al. 2
Proposition Schwander
L'autorité de protection de l'enfant ou le tribunal peuvent ordonner que la participation à la prise en charge de l'enfant soit inférieure à 50 pour cent s'il existe une menace pour le bien de l'enfant et que le retrait de l'autorité parentale doive être décidé.