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AB 1795

Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-08

Wortprotokoll

Im Namen der einstimmigen FDP-Fraktion bitte ich Sie, auf diese Vorlage einzutreten.

Das neue Heilmittelgesetz ist für uns ein gutes Rahmengesetz. Es verfolgt das Ziel, dass nur sichere, qualitativ hoch stehende und wirksame Heilmittel auf den Markt gebracht werden. Wir begrüssen, dass die verschiedenen kantonalen und bundesrechtlichen Regelungen über die Zulassung, die Herstellungs- und Qualitätskontrolle und die Marktüberwachung aller Heilmittel zusammengefasst und weitgehend vereinheitlicht und an nationale und internationale Entwicklungen angepasst werden. Denn auch auf internationaler Ebene werden die Vorschriften über die Zulassung und Kontrolle der Heilmittel in rascher Folge vereinheitlicht. Das neue Heilmittelgesetz gibt uns eine gute Basis, um mit dieser Entwicklung Schritt zu halten.

Es ist in unseren Augen nötig, dass als zentrale Stelle gegen innen, aber auch gegenüber dem Ausland ein modernes, selbständiges Heilmittelinstitut eingesetzt wird, obwohl damit Teile der kantonalen Kompetenzen auf Bundesebene zusammengefasst werden. Hier sind wir aufgerufen, den "Kantönligeist" einem höheren Interesse unterzuordnen. Es ist unsere Aufgabe, Regelungen zu treffen, damit die Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit der bei uns zugelassenen Heilmittel sichergestellt sind. Wir haben hier aber auch die Herstellungs-, Vertriebs- und Haftungsbedingungen zu regeln.

Der Arzneimittelmarkt ist kein gewöhnlicher Markt. Nicht nur sind die Sicherheits- und Qualitätsanforderungen sehr hoch, der Kunde kann auch das Angebot und den Preis nicht mitbestimmen. Deshalb stellt der Arzneimittelmarkt die Politik in einem für uns sehr wichtigen Handelsbereich vor die Herausforderung einer Gratwanderung zwischen Liberalisierung und Reglementierung.

Gleichzeitig müssen in diesem Gesetz die Gesundheit, die Sicherheit und das Wohl von Mensch und Tier im Mittelpunkt bleiben. Der Arzneimittelmarkt wird nicht nur von gesundheitspolitischen Zielen bestimmt, er wird geprägt vom Stand und den Möglichkeiten der Forschung, von Absprachen im In- und Ausland, und er ist nicht zuletzt ein enormer volkswirtschaftlicher Faktor mit Milliardenumsätzen; Sie haben das bereits vom Kommissionssprecher gehört. Es ist ein Export in der Höhe von 18 Milliarden Franken pro Jahr, ein Import von 7 Milliarden, allein die rezeptpflichtigen Medikamente machen einen Umsatz von 3,5 Milliarden Franken aus. Hersteller, Vermittler, Anwender und Konsumenten wollen alle ihr Stück vom Kuchen, sei es in Form von Entgelt oder von Leistungen.

Das hatte auch Auswirkungen auf die Kommissionsarbeit. Wir alle haben die Arbeit der Lobbyisten sehr hautnah zu spüren bekommen. Dabei dürfen wir den Markt unter den Beteiligten im Arzneimittelbereich nur lenken, wo es für die Sicherheit und den Schutz der Patientinnen und Patienten nötig ist. Gerechtfertigt scheint uns aber auch, dass wir dort, wo der Forschungs- und Werkplatz Schweiz in unzumutbarem Mass beeinträchtigt wird, gewisse Massnahmen treffen. Es ist richtig und wichtig, dass wir uns hier in einen internationalen Rahmen einordnen, aber es wäre ein Fehler, dabei strenger zu reglementieren als unsere ausländischen Partner. Wir werden deshalb solche Regelungen, die die SGK in Bezug auf die Zulassungsvoraussetzungen und Haftungsfragen verschärft hat, bekämpfen. Wir sind überzeugt, dass die Vorlage in Bezug auf die Parallelimporte in der Beratung korrigiert werden muss.

In einem Land wie der Schweiz, in dem die Forschung, Entwicklung und Produktion von Pharma-Erzeugnissen eine so grosse Rolle spielt, wäre es unverantwortlich, die Vorteile des Forschungs- und Werkplatzes damit einseitig aufs Spiel zu setzen. Kein anderes Land tut dies in solchem Ausmass. Das Bundesgericht selber schützt die Forschung, wie das Urteil vom Dezember 1999 zeigt. Es hat in einem Präzedenzfall entschieden, dass Parallelimporte in die Schweiz immer dann unzulässig seien, wenn das betroffene Produkt in der Schweiz patentgeschützt wird. Jetzt kann man uns natürlich vorwerfen, wir betrieben Heimatschutz; aber wir haben solche Massnahmen im Interesse unserer Arbeitsplätze ebenfalls bei den bilateralen Abkommen getroffen, wo wir ganz bewusst die Arbeitsplätze vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschützt haben.

Die FDP setzt sich für ein kostengünstiges Gesundheitswesen ein. Trotzdem wehren wir uns gegen Parallelimporte, weil schliesslich der Profit einfach zu grossen Teilen von einer Tasche zur anderen wandert. Wir sind davon überzeugt und setzen uns auch dafür ein, dass gewisse Entscheide nachgebessert werden müssen, bei denen gesundheitspolizeiliche Auflagen mit marktwirtschaftlichen Eingriffen, d. h. bei den Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen, ansetzen. Solche Eingriffe gehören nicht ins Heilmittelgesetz. Ansonsten bietet die Fassung der Kommissionsmehrheit die Chancen für ein gutes Rahmengesetz.

Bei der Frage des Versandhandels war die Fraktion nicht einheitlicher Meinung. Wichtig ist, dass die Sicherheit der Patientinnen und Patienten gewährleistet ist und dass eine sachgemässe Beratung jederzeit sichergestellt wird. Obwohl wir während Tagen sorgsam die Vertriebswege der Heilmittel reglementieren - mit Parallelimporten, Versandhandel, Zulassungsbedingungen -, entwickelt sich zunehmend ein unkontrollierter Handel über die modernen Kommunikationswege, über das Internet. Hier mit einer gesetzlichen Massnahme eine Regelung zu treffen, die sicher ist, wird schwierig sein. Wir denken auch, dass ein einfaches gesetzliches Verbot im internationalen Netz zwar ein Zeichen wäre, aber sicher nicht realisierbar ist.

Zusammenfassend begrüsst die FDP-Fraktion, dass wir mit diesem neuen Heilmittelgesetz nicht nur den [PAGE 76] Arzneimittelmarkt neu regeln, sondern auch die Zulassung und Kontrollen weitgehend vereinheitlichen und EU-tauglich machen.

Wir sehen, dass wir hier die Chance haben, auf ein unabhängiges, modern konzipiertes schweizerisches Heilmittelinstitut mit internationaler Ausstrahlung zu setzen. Wir werden uns dafür einsetzen, diese Chance zu nutzen und uns in einen internationalen Rahmen einzuordnen. Wir werden uns aber vehement dagegen wehren, strenger zu reglementieren als unsere ausländischen Partner.

Die FDP-Fraktion unterstützt also die Ziele des neuen Heilmittelgesetzes mit den in unseren Augen sehr notwendigen Ergänzungen der Kommission. Wir wollen ein qualitativ hoch stehendes, sicheres und wirksames Heilmittelgesetz, das solche Heilmittel garantiert. Wir wollen eine landesweit sichere und geordnete Versorgung. Wir wollen eine leistungsfähige, unabhängige Heilmittelkontrolle. Wir wollen gleiche Sicherheits- und Qualitätsanforderungen für alle im Wettbewerb stehenden Marktpartner, dies auch im Vergleich zu den EU-Ländern. Wir wollen günstige Rahmenbedingungen für die Forschung und Entwicklung im Heilmittelbereich. In der Detailberatung werden wir diese Ziele bei den entsprechenden Artikeln noch verdeutlichen.

Ich bitte Sie im Namen der FDP-Fraktion, auf dieses Gesetz einzutreten. Nach diesen Ausführungen ist es klar, dass wir bei Artikel 1, dem Zweckartikel, die Kommissionsmehrheit unterstützen, so dass wir uns dort nicht mehr äussern.