preparatory:AB 179504
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-09-26
Wortprotokoll
Sie haben vor einer Woche dem Konzept der Direktzahlungen in Artikel 70 und damit auch den Landschaftsqualitätsbeiträgen zugestimmt. Ein Kernstück der Reform haben Sie also ohne Abstriche unterstützt. Das ist für die heutige Diskussion zweifellos eine gute Ausgangslage.
Heute geht es darum, dass wir nicht auf halbem Wege stehenbleiben. Heute geht es, wie es jetzt mehrfach gesagt wurde, vor allem um den zentralen Artikel 72. Der Bundesrat schlägt vor, die heutigen Tierbeiträge in flächenbezogene Versorgungssicherheitsbeiträge umzulagern. Weshalb diese Änderung? Die heute über die Tierbeiträge eingesetzten Mittel in der Höhe von 860 Millionen Franken intensivieren die Produktion, und das hat bekanntlich viele negative Auswirkungen: die Überproduktion und die tiefen Preise im Milchsektor, die steigenden Kraftfutterimporte, die Beeinträchtigung der natürlichen Ökosysteme, die hohen Kosten und letztlich die tieferen Einkommen. Das sind die wesentlichen Stichworte, die den Bundesrat dazu bewegten, Ihnen einen Versorgungssicherheitsbeitrag anstelle der bisherigen Tierbeiträge vorzuschlagen.
Obwohl das bundesrätliche Konzept der Versorgungssicherheitsbeiträge bereits in der Vernehmlassung von vielen Organisationen und Kantonen unterstützt wurde, ist der Bundesrat nach der Vernehmlassung den bäuerlichen Anliegen noch einmal entgegengekommen. Erstens haben wir die Mittel für die Versorgungssicherheit erhöht. Es stehen jetzt pro Jahr 1,1 Milliarden Franken, das sind fast 40 Prozent der Direktzahlungen, für dieses Instrument zur Verfügung. Zweitens haben wir das Anliegen aufgenommen, die Beiträge nach Nutzungsintensität abzustufen. Auf Ökoflächen gibt es im Vergleich zum intensiven Grünland nur noch die halben Versorgungssicherheitsbeiträge. Und drittens sieht der Bundesrat ein zusätzliches, tiergebundenes Element vor, nämlich die Alpungsbeiträge, für die noch einmal 100 Millionen Franken vorgesehen sind. Der Bundesrat hat einen grossen Schritt auf die Landwirtschaft zu gemacht, ohne die Vorteile des Systemwechsels infrage zu stellen.
Dabei muss es jetzt allerdings bleiben. Der Minderheitsantrag Aebi Andreas käme erstens einer Fortführung der heutigen Tierbeiträge gleich und würde zweitens noch deutlich mehr Mittel dafür vorsehen. Fakt ist, dass mit dem Entwurf des Bundesrates mehr Geld für die Grünlandnutzung eingesetzt wird als mit den heutigen Tierbeiträgen. Wir verlangen dabei weiterhin eine Tierhaltung und geben den Landwirten gleichzeitig mehr unternehmerische Freiheit. Der einzelne Landwirt bestimmt also, wie viele Tiere er über den Mindesttierbesatz künftig haben will.
Es geht also nicht um die Frage "Produktion - ja oder nein?", sondern es geht darum, welche Intensität man will. Der Bundesrat will eine angemessene Intensität, die das natürliche Produktionspotenzial in der Schweiz optimal nutzt. Wir wollen mit dem eigenen Gras Milch und Fleisch produzieren, und wir wollen die Umwelt nicht unnötig belasten. Genau das erreichen wir mit dem Entwurf des Bundesrates. Ich sage es noch einmal: Wir erreichen damit auch das Ziel, die Einkommen in der Landwirtschaft zu verbessern.
Damit komme ich ganz kurz zu den einzelnen Artikeln:
Bei Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe bbis geht es um die Steilhanganteile für Mähwiesen. Ihre einstimmige Kommission hat sich klar dafür ausgesprochen, ein weiteres berggebietsspezifisches Instrument, insbesondere zugunsten der kleineren Betriebe, vorzusehen. Ich stemme mich nicht dagegen und verzichte auf eine Abstimmungsempfehlung. Ich halte allerdings fest, dass wir die Umsetzung im Rahmen der Hangbeiträge vornehmen werden.
Bei Artikel 71 Absatz 2 gibt es einen Minderheitsantrag zum Thema Tierkontrollen und Schutzmassnahmen im Sömmerungsgebiet. Diese Ergänzung der Minderheit Fässler Hildegard zielt einseitig auf die Schafhaltung, insbesondere auf jene mit dem freien Weidegang. Sie ist unnötig, da bereits im Tierschutzgesetz geregelt ist, dass eine Tierhaltung ohne regelmässige Kontrollen unzulässig ist. Seit 2003 wird die Schafsömmerung mit Behirtung und Umtriebsweide gezielt mit höheren Beiträgen unterstützt und gefördert. Für Schafe im freien Weidegang werden lediglich 10 Rappen pro Tier und Sömmerungstag bezahlt, gegenüber 30 Rappen für behirtete Schafe. Zudem tragen auch Schafe, die im freien Weidegang gesömmert werden, zur Offenhaltung des Kulturlandes im Sömmerungsgebiet bei. Ich bitte Sie also, bei Artikel 71 Absatz 2 mit der Mehrheit zu stimmen.
Zu Artikel 71 Absatz 4 und zum Minderheitsantrag Ritter zu den Alpungsbeiträgen für Tiere, die im Ausland gesömmert werden: Derzeit ist die Bestossung der Schweizer Alpen rückläufig, wir wissen das. Die Gewährung von Alpungsbeiträgen für die Sömmerung im Ausland wäre in diesem Sinne [PAGE 1687] kontraproduktiv. Eine Kontrolle, ob die Tiere nach den gleichen Anforderungen wie in der Schweiz gehalten werden und ob allenfalls zusätzlich EU-Beiträge fliessen, wäre nicht möglich. Im Gegensatz zu den angestammten Flächen nach Artikel 72 Absatz 3 gibt es kein Register für die angestammte Sömmerung. Der Aufbau eines solchen Registers würde einen grossen administrativen Aufwand mit sich bringen.
Das sind die Gründe, aus denen ich Sie bitte, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.
Ich komme noch einmal zu Artikel 72 und zu den dortigen Minderheitsanträgen: Ich habe mich zu diesem Schlüsselartikel bereits geäussert und halte mich deshalb sehr kurz.
Der Antrag der Minderheit I (Aebi Andreas) ist kein Kompromiss. Mit der Minderheit I verharren wir beim Status quo, oder es wird bezüglich Intensivierung sogar noch schwieriger. Die Milchmenge würde ausgedehnt, die Konsequenzen für die Preise kennen wir. Davon müssen wir jetzt wegkommen. Grundsätzlich, da bin ich überzeugt, will auch der Schweizerische Bauernverband davon wegkommen. Auch bezüglich der Einkommen schneidet die Lösung gemäss Minderheit I schlechter ab als die Weiterführung der heutigen Tierbeiträge. Das Sektoreinkommen käme um rund 130 Millionen Franken tiefer zu liegen als mit dem Entwurf des Bundesrates. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie das in Kauf nehmen wollen. Eine konsequente Umsetzung des bundesrätlichen Entwurfes führt in den Bereichen Einkommen und Ökologie zu besseren Ergebnissen und ist daher im Interesse der Gesellschaft und sicherlich auch der Landwirtschaft selbst.
Zum Minderheitsantrag III (Jans): Auf Biodiversitätsförderflächen ist im Gegensatz zu anderen Flächen kein Mindesttierbesatz als Voraussetzung für den Erhalt von Versorgungssicherheitsbeiträgen vorgesehen. Da dort tiefe Anforderungen bestehen, soll für die Erhaltung der Versorgungssicherheit auch ein tieferer Basisbeitrag ausgerichtet werden. Die tiefere Basis bei den Versorgungssicherheitsbeiträgen wird allerdings kompensiert durch die Erhöhung der Biodiversitätsbeiträge. Ich bitte Sie also, eine ganzheitliche Betrachtung vorzunehmen. Bei den Biodiversitätsbeiträgen gibt es mehr Mittel, deshalb sind die abgestuften Flächenbeiträge zu akzeptieren.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit und damit dem Bundesrat zu folgen.
In Artikel 73 Absatz 1 soll gemäss Minderheit die Beitragsabstufung nach Zonen aufgehoben werden. Diese Abstufung betrifft nur Flächen ohne spezifische Qualität; bei Flächen mit Qualität oder Vernetzung soll die heutige Abstufung nach Zonen aufgehoben werden. Insbesondere in den Bergzonen 3 und 4 sind die Anteile der Biodiversitätsförderflächen an der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit heute 21 Prozent bzw. 33 Prozent bereits sehr hoch. Deshalb sollen die Anreize nicht generell für alle Flächen erhöht werden, sondern spezifisch für Flächen mit Qualität.
Auch hier bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.
Zu Artikel 73 Absatz 1 Buchstabe c, zum Aufwertungsbeitrag gemäss Minderheit Schelbert: Dieser Beitrag war ursprünglich vorgesehen. Mit dem von der Mehrheit beantragten Verzicht darauf wird der in der Vernehmlassung geäusserten Forderung nach einer Vereinfachung des Direktzahlungssystems Rechnung getragen. Die Beiträge für Biodiversitätsflächen mit Qualität bieten zudem einen hohen Anreiz, sodass es sich für die Landwirte auch so lohnt, bestimmte Aufwertungen vorzunehmen.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.
Zur Kofinanzierung der Vernetzung gemäss Artikel 73 Absatz 3 und zum Minderheitsantrag Bertschy: Bei den Vernetzungsprojekten besteht in der Ausgestaltung der Massnahmen ein regionaler Spielraum. Die Vernetzung ist zudem ein projektbezogenes Instrument. Ohne Kofinanzierung ginge es primär darum, finanzielle Mittel vom Bund abzuholen; die Qualität der Vernetzungsprojekte würde darunter leiden. Die Vernetzung ist eine klassische Verbundaufgabe, weshalb eine finanzielle Beteiligung der Regionen weiterhin angezeigt ist. Es ist zudem festzuhalten, dass die heutigen 20 Prozent Kofinanzierung bei der Vernetzung im sektorübergreifenden Bereich sehr tief sind. Normalerweise liegt das Finanzierungsverhältnis bei 50 zu 50.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.
Zu Artikel 75 Absatz 1 Buchstabe c, betreffend die Hörner: Ich gebe gerne zu, dass ich durchaus Sympathien für Kühe mit Hörnern habe. Dass wir aber für jede behornte Kuh noch zusätzlich Bundessubventionen bezahlen sollen, geht mir dann doch etwas weit. Es ist nämlich wissenschaftlich nicht belegt, dass das Tierwohl von Kühen und Ziegen mit Hörnern grösser ist als das Tierwohl von unbehornten Artgenossen.
Folgen Sie also bitte auch hier der Mehrheit.
Zu Artikel 76, betreffend die Klimagasreduktion: Die vom Bundesrat vorgesehene Formulierung in Artikel 76 ist sehr umfassend. Die Förderung der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen beinhaltet die Reduktion des Ausstosses klimaschädlicher Gase; ich spreche von Methan, Lachgas, CO2. Das Anliegen, Herr Nationalrat Schelbert, ist also mit der weitgefassten Formulierung des Bundesrates grundsätzlich abgedeckt.
Ich bitte Sie, dem Bundesrat und der Mehrheit zu folgen.
Zu Artikel 76 Absatz 2: Mit der von der Mehrheit der Kommission beantragten Änderung könnten nicht nur ressourcenschonende Techniken, sondern auch betriebliche Verfahren mit Ressourceneffizienzbeiträgen unterstützt werden. Unter solchen Verfahren können nicht weiche Faktoren im Sinne der guten landwirtschaftlichen Praxis verstanden werden. Unterstützungswürdige betriebliche Verfahren müssen über die Anforderungen der geltenden Gesetzgebung hinausgehen sowie vollziehbar und vor allem auch kontrollierbar sein. Beispiele für betriebliche Verfahren in diesem Sinne wären der Einsatz von stickstoffreduziertem Futter oder die Nachtweide.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.
Zu Artikel 77 Absatz 3, betreffend die Befristung der Übergangsbeiträge: Verzichten Sie auf die von der Minderheit Jans beantragte Befristung, da heute nur geschätzt werden kann, wie sich die Beteiligung bei den leistungsbezogenen und insbesondere bei den ökologisch motivierten Direktzahlungen entwickelt. Ich schlage Ihnen also vor, dass wir das neue Direktzahlungssystem jetzt vier Jahre laufenlassen und dann schauen, wie sich die Beteiligung bei den einzelnen Programmen und bei der Zielerreichung entwickelt hat. Wenn es dann nötig ist, können wir in der nächsten Periode darüber sprechen, ob zeitliche Limiten gesetzt werden sollen.
Zum Einzelantrag Schläfli: Ich erinnere daran, dass Sie der Ausrichtung von Landschaftsqualitätsbeiträgen zugestimmt haben. Die Agrarpolitik 2014-2017 ersetzt die pauschalen Zahlungen durch zielgerichtete Massnahmen. Für die Förderung der Landschaftsqualität ist die Ausrichtung eines pauschalen Beitrags wirkungslos, weil den regionalen Verhältnissen nicht Rechnung getragen werden könnte. Mit der beantragten Pauschale würde der allgemeine Flächenbeitrag wieder eingeführt. Das ist für die Offenhaltung in der Talzone nicht notwendig und zur Förderung der Landschaftsvielfalt auch nicht geeignet.
Ich bitte Sie also, diesen Einzelantrag abzulehnen.
Die Artikel 71 bis 77 im Entwurf des Bundesrates sind auf die Herausforderungen der Zukunft ausgerichtet. Insbesondere mit der Umlagerung der Tierbeiträge kann eine nachhaltige Nutzung des Grünlands und damit die Milch- und Fleischproduktion in der Schweiz langfristig sichergestellt und sogar gestärkt werden.
Deshalb bitte ich Sie, in diesem Block 5 dem Entwurf des Bundesrates und der Mehrheit zuzustimmen.