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preparatory:AB 179658

Naef Martin · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-17

Wortprotokoll

Hans Fehr wünscht mit seiner Minderheit I eine Kostenpflicht im Verfahren, das heisst - wir haben es gehört - die Überwälzung des Kostenrisikos auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das widerspricht zum einen - man muss es auch hier wieder sagen - dem Kompromiss, den die Sozialpartner gefunden haben, und es verschlechtert die grundsätzliche Rechtsposition der Angestellten. Es ist nicht einzusehen, weshalb hier eine restriktivere Regelung getroffen werden soll als beispielsweise in der Zivilprozessordnung, wo wir eine Streitwertgrenze von 30 000 Franken vorsehen.

Die vorgeschlagene Regelung entspricht darüber hinaus dem öffentlichen Recht der Kantone. Sie hat sich dort in den letzten Jahrzehnten auch bestens bewährt. Wir können heute von jährlich etwa fünfzig Beschwerdeverfahren in allen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen ausgehen; man kann hier also beileibe nicht von lawinenartigen Entwicklungen sprechen. Umso mehr ist ein solcher Affront - die Ablehnung des gefundenen Kompromisses - gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weder notwendig noch verhältnismässig.

Ich bitte Sie also um die Ablehnung des Antrages der Minderheit I.

Beim Antrag der Minderheit II ist einfach festzustellen, dass die anfechtbare Verfügung in der Praxis kaum eine Relevanz oder gar keine Relevanz geniesst. Das zeigt sich auch dort, wo es solche Rechte auf den Erlass einer anfechtbaren Verfügung bei der Verweigerung einer Anstellung gibt.