AB 180038
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-12
Wortprotokoll
In Artikel 8 Absatz 3bis haben wir eine Differenz. Der Nationalrat verlangt, dass Gesuche von Personen, die untergetaucht sind und während mehr als zwanzig Tagen ohne Grund nichts von sich hören lassen, formlos abgeschrieben werden. Das Untertauchen ohne triftigen Grund ist eine grobe Verletzung der Mitwirkungspflichten. Die SPK-SR will andere grobe Verletzungen der Mitwirkungspflichten gleich behandeln. Deshalb haben wir das etwas anders gefasst, aber in der Sache sind wir uns einig.